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Leitfaden zu den Creative Commons (CC)-Lizenzen: so lässt sich der Umgang mit rechtlich geschützten Inhalten ganz einfach regeln

 

In Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Fabian Rack (iRights.Law) hat Hessen Tourismus einen Leitfaden zur richtigen Verwendung von Creative Commons (CC)-Lizenzen erarbeitet. Der Leitfaden dient allen Akteurinnen und Akteuren des Tourismus als Hilfestellung im Umgang mit rechtlich geschützten Inhalten.

Mit den Standard-Lizenzverträge der Creative Commons (CC) wird die Freigabe, Nutzung und Weitergabe von Texten, Bildern und Videos in der digitalen Welt geregelt.

Die CC-Lizenzverträge bieten verschiedene Abstufungen an Nutzungsrechten. Diese unterscheiden sich u.a. danach, ob bei der Weitergabe des Materials eine Namensnennung verpflichtend ist, sowie, ob kommerzielle Nutzung und die Bearbeitung des Materials zulässig sind. Jede Person kann dann auf dieser Grundlage die Inhalte nutzen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Creative Commons ist im Übrigen nur eine gemeinnützige Organisation und nicht der Vertragspartner.

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Diese CC-Lizenzstufen gibt es

Da die CC-Lizenzen seit deren Start im Jahr 2001 immer wieder überarbeitet wurden, gibt es unterschiedliche Versionen der Lizenzen. Die aktuelle Version ist Version 4.0 seit 2013 (bei CC0 ist es nach wie vor Version 1). Version 4 ist in deutscher Sprache verfügbar und darauf ausgelegt, dass man sie überall in der Welt nutzen kann, und sie wird an vielen Orten der Erde eingesetzt und verstanden. Es wird empfohlen, neue Materialien mit Version 4.0 zu lizenzieren. Bei der Lizenzwahl im Media-Hub, der Bilddatenbank von Hessen Tourismus können standardmäßig nur CC-Lizenzen der Version 4.0 verwendet werden. Aber Vorsicht: Wer Materialien von anderen nutzen möchte, die unter einer älteren CC-Lizenzversion steht, darf nicht eigenmächtig die Version wechseln, sondern darf muss das Material (z.B. das Bild) nur unter dieser Lizenzversion weitergeben.

Eine Empfehlung für die Wahl der Creative Commons-Lizenz 

Es gibt eine Reihe von Ausprägungen der CC-Lizenzen. Grundsätzlich gilt: je offener die Lizenz, umso besser ist die Verbreitung und Weitergabe im Sinne von Open Data. Insgesamt erfüllen drei Lizenz-Typen die Voraussetzungen für Open Data. Dies sind die folgenden Lizenzen:

Keine Bedingungen

CC-0: Hier gibt es keine Vorgaben und völlige Freiheit beim Teilen, Kopieren und Verarbeiten des Werkes, auch für kommerzielle Zwecke. Die Urheberin/der Urheber verzichtet auf jegliche Vergütung, Namensnennung und sonstige Rechte, soweit dies rechtlich möglich ist.

Namensnennung (“Attribution”)

CC-BY: Das Material kann frei geteilt und bearbeitet werden, auch für kommerzielle Zwecke. Allerdings hat hierbei eine Namensnennung des angegebenen Urhebers/Lizenzgebers zu erfolgen sowie der Hinweis auf die CC-Lizenz (Bsp.: „Max Mustermann/HA Hessen Agentur, lizenziert unter CC BY 4.0“).

Namensnennung – Share Alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen)

CC-BY-SA: Wie bei CC BY – allerdings muss, wer das Werk verändert (Beispiele: Übersetzung, Bildbearbeitung, Outpainting etc.) und die Veränderung veröffentlicht, das neue Werk ebenfalls unter CC BY-SA bereitstellen („Copyleft“). Hintergrund ist, dass auch die „abgeleiteten Werke“ weitgehend frei nachnutzbar sein sollen.

Im Sinne von Open Data sollte der Fokus sowohl bei der Lizenzierung von Daten als auch bei künftigen Content-Produktionen möglichst ausschließlich auf den hier genannten drei Lizenzstufen liegen. Es ist jetzt an der Zeit, die Datenbestände zu strukturieren und mit den entsprechenden Open Data-Lizenzen auszuzeichnen. Die Creative Commons bilden eine zentrale Voraussetzung für Open Data und den uneingeschränkten Datenfluss. Der Content-Hub und der Knowledge Graph der DZT nutzen das Creative Commons-Modell, wie auch die Mehrheit der Anwendungen in der digitalen Welt – vom Reiseportal, über Google bis hin zu digitalen KI-basierten Sprachsystemen und Chatbots.

Weitere Hilfestellungen

  • Die DZT beantwortet in Ihrem Beitrag FAQ zu Creative Commons Lizenzen wichtige Fragen zu den Themenblöcken „Open Data und redaktionelle Inhalte“ sowie „Fotos und Persönlichkeitsrechte“
  • Ein weiterer Beitrag der DZT informiert über „die rechtlichen Auswirkungen von Open Data und wie sich DMOs richtig absichern können“.
  • Auf der FAQ-Seite beantwortet die Organisation Creative Commons umfangreich Fragen rund um das Thema der CC-Lizenzen.
  • Der License Chooser der Creative Commons hilft bei der Wahl der richtigen Lizenz und erstellt das entsprechende Icon.
  • Eine Anleitung zur Nutzung der CC-Lizenzen ist hier.
  • In einem ausführlicher Praxisleitfaden informiert Dr. Till Kreutzer über die Nutzung der CC-Lizenzen.




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