Zur völligen Unzeit löste am Wochenende ein Bericht der Welt am Sonntag zu einer angeblichen Überkompensierung durch die November- und Dezemberhilfen Diskussionen um ebendiese Hilfen aus. Bezugnehmend auf Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft hieß es, vor allem Unternehmen aus der Gastronomie und dem Veranstaltungsgewerbe würden dank der Entschädigung des Staates in vielen Fällen mehr Geld verdienen, als wenn sie geöffnet hätten. Unsere Branche, die seit Monaten mit dem Rücken zur Wand steht und massive Sonderopfer in dieser Coronakrise erbringt, um andere Teile der Gesellschaft am Laufen zu halten, mit unterschwelligen Vorwürfen der Bereicherung zu konfrontieren, ist aus unserer Sicht ein Unding. Wir haben das IW sofort kontaktiert, mit unserer Kritik konfrontiert und aufgefordert, uns die entsprechende Studie zur Verfügung zu stellen, damit wir uns ein eigenes Bild machen können. Das Institut hat uns dazu folgende Klarstellung zur Verfügung gestellt:
Bei den veröffentlichten Zahlen handele es sich nicht um eine Studie, sondern um eine Überschlagsrechnung auf Anfrage der Welt am Sonntag. Dabei sei die Kernfrage eine Einschätzung der Orientierung der November- und Dezemberhilfen am Umsatz der Vorjahresmonate gewesen. Das IW habe eine überschlägige Rechnung für die Dienstleistungsbranche angestellt und dabei nach fixen und variablen Kosten unterteilt. Es ergänzte die Ergebnisse mit der Einschätzung, dass die jetzige Regelung unbürokratisch und schnell umsetzbar sei. Gleichzeitig sei sie mit Blick auf November und Dezember großzügig, da sie im Durchschnitt zu mehr als der Deckung der anfallenden Kosten in diesen beiden Monaten reiche. Allerdings habe man auch betont, dass es große Unterschiede zwischen einzelnen Bereichen gebe, dass die jetzt stark betroffenen Branchen wie die Gastronomie – anders als die Industrie – nach dem ersten Lockdown nicht richtig gut in Gang gekommen seien und dies eine befristete Großzügigkeit rechtfertigen könne. Das IW versicherte uns, dass es in keiner Weise darum ging, die Hilfen infrage zu stellen. Auf die Frage, welche Alternative es für die Erstattung gebe, habe man auf eine Orientierung an den Fixkosten plus Gewinnmarge verwiesen.
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