Wie funktioniert das System?
Dazu ist es wichtig zu wissen, dass der Infektionsschutz Sache der Länder ist.
In der Bund-Länder-Konferenz stimmen die einzelnen Bundesländer im besten Fall die einzuleitenden Maßnahmen miteinander ab, damit bundesweit die gleichen Regeln gelten. Ein solcher Beschluss ist Schritt 1, der in der Regel mit viel medialer Aufmerksamkeit begleitet wird, ohne dass sich daraus eine juristische Relevanz ergibt. Im zweiten Schritt erlässt jedes Bundesland seine eigene Verordnung, die die Rahmenbedingungen der Umsetzung rechtsverbindlich festschreibt. Auch hier gilt, dass Pressemitteilungen nicht rechtsverbindlich sind, sondern nur über die gefassten Beschlüsse informieren. Für eine Auswertung der Verordnung ist es für uns zunächst wichtig, den geltenden Wortlaut zu kennen. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir stets zügig die für das Gastgewerbe wichtigen Regeln.
Städte und Landkreise erlassen nun bei bestimmten Schwellenwerten weitere Maßnahmen. Die Schwellenwerte und das, was dann vor Ort geschehen soll, hat die Landesregierung in einem „Eskalationskonzept“ formuliert. Dieses Konzept, das nun auch noch einmal angepasst worden ist, haben wir für Euch etwas vereinfacht. Ihr könnt es HIER downloaden.
Die darin formulierten Maßnahmen werden dann durch die kreisfreien Städte und Landkreise als Allgemeinverfügung erlassen. Zur Beantwortung der Frage „Was gilt denn nun in meinem Betrieb?“ schauen Sie sich immer zuerst die für Sie geltende Allgemeinverfügung an, die stets auf der Internetseite des jeweiligen Verfügungsgebers veröffentlicht wird. Auch wir bemühen uns, sämtliche in Hessen geltenden Allgemeinverfügungen auf unserer Homepage zu sammeln, können aufgrund der rasant anwachsenden Vielzahl jedoch nicht immer garantieren, dass die Auflistung vollständig ist.
www.dehoga-hessen.de/branchenthemen/corona-krise
Die über allem stehende Verordnung des Landes wird durch die Allgemeinverfügungen für eine bestimmte Zeit konkretisiert. Die Verordnung des Landes Hessen gilt weiter fort und ist vor allem für alles, was die Allgemeinverfügung nicht regeln weiter zu beachten (CoKoBeV= Corona-Kontakt-und BEtriebsbeschränkungsVerordnung in der Fassung v. 19.10.2020).
Die derzeit geltende und aktualisierte Verordnung des Landes Hessen gibt es HIER.
Wichtige Begrifflichkeiten
Was ist eine Veranstaltung?
- Zeitlich und örtlich begrenztes Ereignis
- Einladung an einen offenen Personenkreis
- Jeder darf (ggf. nach Anmeldung und Zahlung eines Entgelts) daran teilnehmen
Was ist eine Zusammenkunft?
- Verabredung zu einem Treffen
- Privat: mit Freunden oder Familie zum Essen oder gemeinsamer Unternehmung u.ä.
- Auch Vereinstreffen zählen zu den privat veranlassten Treffen
- Dienstlich: Meetings, Sitzungen u.ä.
Was ist eine Feier?
- Einladung an definierten Personenkreis
- Geselliger / familiärer / privater Anlass (dazu gehören auch Trauerfeiern)
Unser Team ist dauerhaft für Euch ansprechbar und bemüht sich neben einem konstruktiven Kontakt zu den Städten und Landkreisen sowie den Behörden um Eure konkreten Anliegen und Fragen! |