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DEHOGA Hessen informiert zum Corona-Soforthilfeprogramm in Hessen (6)

Sondernewsletter zum Corona-Virus – aktuelle Situation in Hessen 25. März 2020

Corona-Soforthilfe Hessen Beantragung ab Freitag, 27. März 2020 15:00 Uhr möglich!

Link: http://www.rpkshe.de/coronahilfe
(Die Seite wird erst zum genannten Zeitpunkt „scharf“ gestellt!)

In wenigen Tagen ist es soweit: Das Corona-Soforthilfeprogramm Hessen wird umgesetzt, um hessische Unternehmen aller Branchen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu unterstützen. Existenzgefährdete Unternehmen und Selbständige erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern.

Das Soforthilfsprogramm des Landes stockt das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf, so dass höhere Zuschüsse gewährt werden können.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Selbstständige, Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss, der ausschließlich für Förderberechtigte gewährt wird, die unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können (Achtung!: Hier gehen wir davon aus, dass „Eigenmittel“ auch private Mittel bedeutet…) Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Corona-Virus-Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden sind. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Höhe der Förderung

Die Soforthilfe ist als Festbetrag gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt inklusive der Bundesförderung für drei Monate:

bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind durch Eidesstattliche Versicherung zu bestätigen. (Mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Betriebsunterbrechungen oder Betriebsausfall werden auf den vorgesehenen Zuschuss angerechnet).

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind zu richten an das Regierungspräsidium Kassel.

Der Förderantrag ist ab dem 27. März 2020, 15:00 Uhr online auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel ausfüllbar: http://www.rpkshe.de/coronahilfe

Der DEHOGA unterstützt Sie jederzeit und gerne!

Gemeinsam haben wir eine Chance

Videobotschaft von Gerald Kink, Präsident des DEHOGA Hessen

„Nie aufgeben!”, “Nie den Kopf in den Sand stecken!” lautet der Zuruf am Ende seiner Videobotschaft an die Kolleginnen und Kollegen im hessischen Gastgewerbe.

Gerald Kink, Hotelier aus Wiesbaden und Präsident des DEHOGA Hessen wendet sich zur Corona-Krise im Gastgewerbe an die Branche . Neben all den Maßnahmen zur Unterstützung der kurz vor dem Aus stehenden Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die vor allem mit Blick auf die Hausbanken noch nicht in den Betrieben angekommen sind, sieht er einen nie da gewesenen Zusammenhalt in der Branche.

Es sind der Apell und der Dank eines sichtlich bewegten Hoteliers und Verbandsvorsitzenden in einer Zeit, in der es auf noch viel mehr ankommen wird …

Das ganze Video finden Sie HIER.

Dank an Jannik Lindner, skillfile Grafikdesign, und Paul Krüger für den Support zur Unzeit.

+++Mitteilung mit Blick auf die Unterstützung durch die Hausbanken+++

Wir erfahren täglich negative bis erschütternde Rückmeldungen von Gastronomen und Hoteliers aus Gesprächen mit ihren Hausbanken. Dabei handelt es sich um vielen Unternehmen, die keineswegs in einer „Schieflage“ schon vor der Corona-Krise gelegen haben, sondern um ganz „normal“ aufgestellte Unternehmen des Gastgewerbes. Die Banken stehen sicher unter dem Regiment der Regulatorik der BAFIN, der Europäischen Bankenaufsicht, allerdings hören wir teilweise auch von grundlegender Ablehnung und dem Mangel an Unterstützung mit gutem Willen. Wie soll zum Beispiel in Zeiten wie diesen ernsthaft eine Gewinnprognose für den Rest des Jahres aussehen, um Tilgungsfähigkeit anhand dessen sicherzustellen? Bei weitem nicht alle, doch so manche Rückmeldung klingt nach Zynismus. Wir bitten Sie und alle, die diesen Aufruf lesen: schreiben Sie uns kurz unter Nennung der Bedingungen und des Kreditinstituts, welche Erfahrung Sie gerade machen oder bereits gemacht haben. Wir bleiben für Sie hier eng und mit aller Entschiedenheit dran. Es gibt auch viele gute Feedbacks aus den Bankgesprächen, was deutlich macht, was unter welchen Rahmenbedingungen es eben doch geht. Teilen Sie uns auch das mit.

Schreiben Sie gerne eine kurze Mail an den Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen:
wagner@dehoga-hessen.de

Wir werden zudem im nächsten Newsletter noch einmal aufzeigen,  welche Unterlagen Sie beim Bankgespräch vorbereitet haben müssen.

Haben Sie vielen Dank!

IhrDEHOGA Hessen-Team

 

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825
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