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Beschluss Infektionsschutzgesetz / Aktualisierung der FAQ zu den Corona-Regelungen

1. Infektionsschutzgesetz

Nachstehend sehen Sie das heute im Bundesrat beschlossene Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Aus tourismuspolitischer Sicht besonders wichtig ist die “Länderöffnungsklausel”:

Nach Ende der durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können in besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr die Länder weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen.

Dabei sind aber generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote ausgeschlossen. Ebenso darf es keine generelle Untersagung touristischer Reisen und Übernachtungsangebote,  keine generelle Untersagung für den Betrieb gastronomischer Einrichtungen oder eine generelle Schließung für den Einzelhandel mehr geben.

>>>Bundesratsbeschluss vom 19.11.2021

2. Aktualisierung der FAQ zu den Corona-Regelungen

Den  DTV erreichen aktuell viele Anfragen zur 2G-Regelung in den Beherbergungsbetrieben. Aus diesem Grund hat der DTV seine

>>>FAQ für Gastgeber

aktualisiert. Details zur 2G-Regelung finden Sie unter Punkt 8. Ob die 2G-Regelung gilt, wird von den Bundesländern selbst festgelegt.

Eine Auflistung der Länderverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie finden Sie

>>>hier.

Bitte berücksichtigen Sie: Es handelt sich nach wie vor um außergewöhnliche Umstände, die auch rechtlich häufig nicht eindeutig zu beantworten sind bzw. im Einzelfall beurteilt werden müssen. Der DTV kann daher grundsätzlich nur eine generelle, unverbindliche Einschätzung geben.

Pressekontakt:
Deutscher Tourismusverband
Huberta Sasse
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 / 856 215-121
E-Mail: presse@deutschertourismusverband.de



Kategorien:
Tourismuspolitik


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