Mitte März hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, die Besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige abzuschaffen. Für ausländische Gäste soll sie bestehen bleiben. Der Entwurf wird nun im Bundestag und voraussichtlich nach der parlamentarischen Sommerpause im September im Bundesrat beraten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist voraussichtlich zum 1. Januar 2025 zu rechnen.
Dieser Zeitrahmen ist für die Umsetzung in der Praxis allerdings zu knapp bemessen. Der DTV fordert für Tourismusorte, die in ihren Kommunalsatzungen bei der Erhebung und Abführung von Kur- oder Tourismusbeiträgen auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen und für diese Zwecke auch die besonderen Meldescheine verwenden, eine angemessene Übergangszeit. Um die betroffenen kommunalen Kur- und Tourismusabgabesatzungen an die neue Rechtslage anzupassen und Verfahren zu etablieren, die vollständig unabhängig von den besonderen Meldescheinen funktionieren, ist aus Sicht des DTV eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2025 notwendig. Bis dahin sollten die besonderen Meldescheine noch für die Zwecke der Erhebung und Abführung von Kur- oder Tourismusbeiträgen weiterverwendet werden können, ohne dass diese von inländischen Gästen am Tag der Ankunft handschriftlich unterschrieben werden müssen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Abschaffung der sogenannten Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige hat der DTV auf seiner Website zusammengestellt.
» FAQ
» Gesetzentwurf und Vorgang
Quelle: Deutscher Tourismusverband e. V. (DTV)
|