Die Inzidenzen fallen, die Impfquote steigt, und nun wird es auch in Hessen in Richtung Wiedereröffnung des Gastgewerbes sehr konkret!
In der vergangenen Woche hatten wir darüber berichtet, dass wir in einem sehr konkreten Dialog mit der Landesregierung zur Öffnungsperspektive für die gesamte Branche stehen und die hessische „Corona-Verordnung“ diese Woche mit Blick auf Lockerungen erneut geändert werden soll. Heute möchten wir Euch darüber informieren, dass wir kurz vor diesem Etappenziel stehen. Morgen tagt das hessische Corona-Kabinett. Wir freuen uns sehr, dass wir – sogar am Wochenende – mit der Landesregierung über viele Detailfragen sprechen konnten. Und wir freuen uns, dass wir als Gastgewerbe Gehör finden und wir daher hoffnungs- und erwartungsvoll dem morgigen Mittwoch, den 11. Mai 2021 entgegen blicken.
Noch gibt es offene Punkte, die insbesondere das Testerfordernis der Außengastronomie betreffen. Grundsätzlich möchte sich das Land Hessen an unseren Nachbarbundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz orientieren. Das macht mit Blick auf möglichst gleiche Regelungen in den Ländern Sinn. Wir sind gut beraten, das finale Ergebnis des Corona-Kabinetts abzuwarten. Für den jetzigen Zeitpunkt haben wir alles für die Branche Wichtige transportiert.
Vorab allerdings ein Fingerzeig, was nun greifbar und möglich scheint:
Die neue Verordnung, d.h. die Lockerungen könnten bereits ab Montag, dem 17. Mai 2021 gelten. Voraussetzung ist immer, dass die Bundesnotbremse in den jeweiligen Landkreisen nicht mehr gilt. Dies ist der Fall, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Eine Übersicht zum jeweiligen Stand gibt es hier:
LINK HESSISCHES MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION
Wie Ihr wisst, haben wir gegenüber der Landesregierung gefordert, dass die Außengastronomie, die Innengastronomie und die Hotellerie für touristische Übernachtungen geöffnet wird. Ebenfalls haben wir uns für eine Öffnung von Clubs & Discotheken, in den ersten Stufen jedenfalls als Gastronomiebetriebe und nicht als Tanzlocations, sowie für die Ermöglichung von „geschlossenen Gesellschaften“, Veranstaltungen sowie Hochzeiten stark gemacht. Zu alledem erwarten wir morgen klare Aussagen.
Natürlich wird es angesichts der weiterhin nicht unter 50 liegenden Inzidenzen Einschränkungen geben: ggf. Tests (und hier sind Details für die betriebliche Praxis zu klären!), Hygieneschutzkonzepte (wie beim letzte Restart), Abstände, Kontaktdatenerfassung … Doch wir sind sehr zuversichtlich, dass wir dies gemeinsam werden umsetzen können. Wir arbeiten bereits an allen denkbaren Praxishilfen für Euch.
Voraussichtlich wird es zwei bzw. drei Stufen geben, so dass 14 Tage nach Öffnung der Außengastronomie die Innengastronomie wird öffnen können, gekoppelt an das Inzidenzgeschehen, über die die Einschränkungen schrittweise abgebaut werden. Die Gesamtentwicklung stimmt hoffnungsvoll, dass dies schnell von Statten geht.
Endlich scheinen wir das zu erhalten, was wir seit Wochen fordern und brauchen: eine klare Perspektive, die uns verlässlich aufzeigt, was unter welchen Bedingungen möglich ist.
Wir tun alles Denk- und Machbare, Euch weiter konkret und entlastend zu unterstützen.
Sobald uns alle Details vorliegen, versorgen wir Euch mit allem, was Ihr braucht und wissen müsst.
Mit einem großen Dank und entsprechender Entschlossenheit –
Euer
DEHOGA Hessen
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