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DEHOGA-Einsatz hat sich gelohnt: EU-Beihilfegrenzen werden deutlich erhöht

DEHOGA-Einsatz hat sich gelohnt: EU-Beihilfegrenzen werden deutlich erhöht

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am 19. März 2020 verabschiedeten vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen (State aid temporary framework) bis zum 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) zu verlängern, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen. Noch wichtiger für unsere Branche: Die Kommission hat außerdem beschlossen, den Geltungsbereich zu erweitern, indem die darin festgelegten Obergrenzen angehoben und bestimmte rückzahlbare Instrumente bis Ende nächsten Jahres in direkte Zuschüsse umgewandelt werden. Für Gastronomie und Hotellerie ist dabei insbesondere folgendes wichtig:

  • Die 0,8 Mio.-Grenze bei Kleinbeihilfen wird auf 1,8 Millionen erhöht. Diese können nach wie vor über einen Zeitraum von drei Jahren mit einer De-minimis-Beihilfe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen kombiniert werden.
  • Die Grenze für den Fixkostenzuschuss (für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind und im förderfähigen Zeitraum im Vergleich zum gleichen Zeitraum von 2019 Umsatzverluste von mindestens 30% verzeichnen) wird von 3 Mio. auf 10 Mio. Euro erhöht.

Der DEHOGA Bundesverband hatte sich maßgeblich für die Ausweitung stark gemacht.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die deutschen Regelungswerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III schnellstmöglich angepasst werden. Die offizielle Pressemitteilung der EU-Kommission (bislang nur auf Englisch verfügbar) finden Sie hier verlinkt

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Stufenplan Schleswig-Holsteins für schrittweise Öffnungen bei sinkenden Corona-Zahlen

Die schwarz-grün-gelbe Regierung in Schleswig Holstein hat einen ersten Stufenplan vorgelegt, wie Lockerungen und Öffnungen bei einer sinkenden Zahl von Corona-Neuinfektionen aussehen könnten: Liegt die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche in einem Bundesland sieben Tage lang stabil unter 100, könnten nach diesem Plan neben einem eingeschränkten Betrieb von Kitas und Schulen als erstes u.a. wieder körpernahe Dienstleistungen (Friseure) möglich sein.

Für die Gastronomie sieht der Plan eine Öffnung unter Auflagen vor, wenn die Wocheninzidenz 7 Tage stabil unter 50 bliebe – gemeinsam mit derzeit geschlossenen Einzelhandelsbereichen sowie kosmetischer Fußpflege und Nagelstudios. Erlaubt wäre zunächst die Bewirtung zwischen 5 und 22 Uhr von 50 Prozent der nach dem jeweiligen Hygienekonzept zulässigen Sitzplätze. Für die Öffnung von Hotels müsste die Inzidenz nach dem Stufenplan 21 Tage lang stabil unter 50 liegen, ab dieser Entwicklung würden auch Gästezahlbeschränkungen in der Gastronomie aufgehoben. Für die Öffnung von Bars und Kneipen sieht der Plan eine sieben Tage lang stabile Wocheninzidenz von unter 35 vor.

“Wir begrüßen, dass die Debatte eröffnet wurde und werden uns im Interesse der Branche konstruktiv einbringen”, kommentiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges den Vorstoß. In der nächsten Bund-Länder-Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wird das Thema auch auf der Agenda stehen, da eine Arbeitsgruppe damit beauftragt wurde, bis dahin ein “Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten”, wie es im Beschluss des letzten Treffens heißt.

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Aus den Medien:

Lesenswert:

Barmenschen in der Corona-Krise
Manche Gastronomen in Frankfurt arbeiten als Seelentröster, Aushilfen statt in der Bar im Supermarkt, andere sind zum Abwarten verdammt.

Coronavirus Frankreich Restaurant:
Restaurant öffnet trotz Corona für Gäste: Empörung in Frankreich
Entgegen aller Corona-Beschränkungen öffnet ein Restaurant in Nizza, Dutzende Gäste essen und trinken dort. Die Empörung ist groß, auch über die Grenzen der Stadt hinaus. Dass der Restaurantbetreiber und sein Koch in Polizeigewahrsam genommen werden, hat allerdings einen anderen Grund.

Arbeitgeberpräsident attackiert Impfstoffhersteller: 
“Manche erfüllen nicht das Bild des ehrbaren Kaufmanns”

Auch die deutsche Wirtschaft ist zunehmend unglücklich mit dem langsamen Impfstart. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger greift nun die Impfstoffhersteller scharf an. “Manche Akteure erfüllen in meinen Augen nicht das Bild eines ehrbaren Kaufmanns”, meint Dulger.

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Infektionsschutz: Verbände wollen Gesundheitsbehörden unterstützen

Mit Blick auf die Nachverfolgung von Besucherströmen in der Corona-Pandemie prüfen Verbände aus den Bereichen Kultur, Gastronomie und Hotellerie sowie Sport eine übergreifende Zusammenarbeit. Dabei soll zunächst analysiert werden, ob eine oder mehrere gemeinsam eingesetzte technische Lösungen praktikabel sein können, um vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes die Arbeit der Gesundheitsbehörden effizient zu unterstützen. Ziel aller beteiligten Akteure ist es, zu einer schnellstmöglichen Rückkehr des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland beizutragen.

Weiterlesen auf Tageskarte: Infektionsschutz: Verbände wollen Gesundheitsbehörden unterstützen: Tageskarte

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Einwegkunststoffverbotsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung ist in dieser Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt damit wie vorgesehen am 3. Juli 2021 in Kraft. Mit dieser nationalen Verordnung wird das durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie vorgegebene Verbot bestimmter Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme oder Einwegbestecke umgesetzt. Ab 3. Juli dürfen diese nicht mehr von den Herstellern auf den Markt gebracht werden. Noch vorhandene Warenbestände dürfen jedoch auch nach dieser Deadline noch genutzt und verkauft werden. Haben Gastronomen zum Beispiel noch Styroporverpackungen auf Lager, dürfen diese auch nach dem 3. Juli weiter für die Abgabe von Speisen verwendet werden, bis der Bestand aufgebraucht ist. Neue Styroporverpackungen wird man dann hingegen nicht mehr bei seinen Lieferanten nachkaufen können.



ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


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