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Aktuelle Forderungen für das hessische Gastgewerbe: Sicherung von Existenzen und Arbeitsplätzen!

DEHOA-Newsletter vom 15. Januar 2021

Aktuelle Forderungen für das hessische Gastgewerbe: Sicherung von Existenzen und Arbeitsplätzen!

Vor zehn Wochen mussten die gastgewerblichen Betriebe schließen und dennoch haben viele Betriebe immer noch keine Novemberhilfe erhalten. 75,5 Prozent der Gastronomen und Hoteliers bangen um ihre Existenz. Jeder vierte Unternehmer (24,9 Prozent) zieht konkret die Betriebsaufgabe in Erwägung, so das Ergebnis unserer DEHOGA-Umfrage zu Anfang dieser Woche. Nach dem Corona-Jahr 2020 sind die Konten leer bei weiterhin hohen Kosten. Von den am 28. Oktober zugesagten Novemberhilfen sind bei den Betrieben bisher nur Abschlagszahlungen angekommen – und bei vielen noch nicht einmal diese. Die ebenfalls angekündigten Dezemberhilfen stehen auch noch aus. „Unsere Betriebe befinden sich seit dem 2. November im Lockdown und eine Öffnungsperspektive fehlt“, sagt DEHOGA Bundesverbands-Präsident Guido Zöllick. Die Unternehmer und Unternehmerinnen fühlten sich zunehmend von der Politik im Stich gelassen. Das sei genau das Gegenteil von „schnell und unbürokratisch“, wie es von den Bundesministern Peter Altmaier und Olaf Scholz zugesagt wurde. „Die versprochenen November- und Dezemberhilfen müssen jetzt endlich bei allen Betrieben ankommen“, drängt Zöllick. „Insbesondere gilt es, jetzt Klarheit und längst überfällige Korrekturen bei den Hilfsprogrammen vorzunehmen – wie vom DEHOGA seit Wochen gefordert. Das aktuelle Hilfschaos und die kaum noch zu überbietende Komplexität müssen beseitigt werden.“

Daher haben wir als DEHOGA Hessen heute die Hessische Landesregierung noch einmal in aller Deutlichkeit um ihre Unterstützung unserer konkreten Forderungen gegenüber der Bundesregierung gebeten. Das aktuell Wichtigste im Überblick:

  • Wir erwarten schnellstmöglich die angekündigte Anpassung der EU-Beihilferahmen wie von uns bereits wiederholt angemahnt. Damit könnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Komplexität und Unverständlichkeit der Programme geleistet werden.
  • Kürzungen der zugesagten Hilfen durch nachträgliche Änderungen der Fördervoraussetzungen sind völlig inakzeptabel. Dies betrifft die Überbrückungshilfen wie offensichtlich auch die November -und Dezemberhilfen.
  • KfW-Kredite mit mehr als sechs Jahren Laufzeit dürfen nicht zum Nennbetrag angerechnet werden.
  • Das 80:20-Erfordernis für Mischbetriebe und verbundene Unternehmen ist sachwidrig. Es kann nicht sein, dass Brauereigaststätten, Winzer mit Hotel und Gastronomie oder ein Restaurant, das Schulcatering betreibt, durch diese Regelung komplett durchs Raster fallen.
  • Es muss endlich Klarheit darüber bestehen, wann nach welchen Kriterien große Unternehmen Anträge stellen können. Die größten Arbeitgeber der Branche dürfen nicht im Stich gelassen werden. Wir erwarten, dass die notwendige Genehmigung für dieses Antragsverfahren schnellstmöglich in Brüssel durchgesetzt wird.

Die ausführliche Darstellung unserer Forderungen für das Gastgewerbe findet Ihr HIER.

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Hessisches Wirtschaftsministerium: Auszahlung der Novemberhilfe angelaufen

10,6 Mio. Euro an Betriebe gezahlt

Nachdem der Bund die Software zur Abwicklung der Wirtschaftshilfen freigeschaltet hat, läuft in Hessen seit gestern die Auszahlung der Novemberhilfen für Unternehmen, die wegen des erneuten Lockdowns Anfang November schließen mussten. Einen Tag nach Freischaltung des Verfahrens wurden knapp 1.600 Antragstellern rund 10,6 Mio. Euro erstattet, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-WazirFinanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth am Donnerstag mitteilten. Insgesamt sind über Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsbüros, so genannte prüfende Dritte, in Hessen rund 17.000 Anträge auf Novemberhilfe eingegangen. „Hessen hatte frühzeitig alle organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um beim lange ersehnten Start der Bundessoftware unverzüglich loslegen zu können“, erklärten die Minister. „Die Landesregierung leistet ihren Beitrag, um Hessens Unternehmen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen.“

Bisher waren vom Bund 107 Mio. Euro Abschlagszahlungen überwiesen worden, allerdings wurde nur die Hälfte der Antragssumme und höchstens 50.000 Euro pro Unternehmen als Abschlag gezahlt. Auch für die an die Novemberhilfe anschließende Dezemberhilfe wurden schon 66 Mio. Euro Abschläge gezahlt, die komplette Auszahlung der Dezemberhilfe soll laut Aussage des Bundes Ende Januar starten. Von der seit vergangenem Sommer laufenden Überbrückungshilfe II sind inzwischen rund 127 Mio. Euro bei hessischen Unternehmen angekommen.

Finanziert werden alle drei Programme vom Bund. Die Überbrückungshilfe II soll Unternehmen mit pandemiebedingten Umsatzeinbrüchen zu Gute kommen. November- und Dezemberhilfe zielen dagegen speziell auf Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, denen aufgrund einzelner staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wurde. Dabei erstattet der Bund 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes des Vergleichsmonats des Jahres 2019.

Wirtschaftsminister Al-Wazir wies darauf hin, dass die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen nicht nur deshalb so dringlich sei, weil viele Unternehmen zum Beispiel aus der Gastronomie oder der Veranstaltungswirtschaft dringend auf die Mittel angewiesen seien. „Die technische Abwicklung der November- und Dezemberhilfe ist laut Aussage des Bundes die Bedingung dafür, dass die daran anschließende Überbrückungshilfe III starten kann. Diese soll rückwirkend zum 16. Dezember vor allem den Unternehmen helfen, die vom Mitte Dezember verschärften Lockdown betroffen sind, zum Beispiel aus dem Einzelhandel und den körpernahen Dienstleistungen.“

Für Hessen hat das Regierungspräsidium Gießen die Abwicklung der November- und Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfen übernommen. Das für die Antragsbearbeitung erforderliche Computerprogramm wird vom Bund zur Verfügung stellt, der allerdings die Funktionen nur schrittweise freigeschaltet hat. „Die Freischaltung erfolgte kurz vor Weihnachten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten dann direkt nach Weihnachten mit der Bearbeitung von Anträgen beginnen, aber erst seit gestern ist die Auszahlung möglich“, informierte Innenminister Beuth. „Wir haben die Zwischenzeit genutzt, um so viele Anträge wie möglich zur Auszahlung vorzubereiten. Deswegen konnten schon nach einem Tag viele Unternehmen die dringend benötigte Hilfe erhalten. Unser Dank gilt den tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Regierungspräsidium Gießen jetzt weiter für die rasche Auszahlung sorgen.“

Übersicht Wirtschaftshilfen des Bundes in Hessen

Überbrückungshilfe I: 9.919 bewilligte Anträge sowie 230 bewilligte Änderungsanträge, rund 119 Mio. Euro ausgezahlt

Überbrückungshilfe II: 7.757 bewilligte Anträge, rund 127 Mio. Euro ausgezahlt

Überbrückungshilfe III:  Anträge können voraussichtlich Ende Januar gestellt werden.

Novemberhilfe:

  • 5.700 Anträge von Soloselbstständigen, 8,2 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt
  • 17.000 Anträge über prüfende Dritte, 99 Mio. Euro Abschlagszahlung ausgezahlt
  • seit 13. Januar Komplettbearbeitung möglich: am ersten Tag weitere 10,6 Mio. Euro ausgezahlt

Dezemberhilfe:

  • 4.000 Anträge von Soloselbstständigen, 6 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt
  • 7.600 Anträge über prüfende Dritte, 60 Mio. Euro Abschlagszahlung ausgezahlt
  • Komplettbearbeitung und Komplettauszahlung der verbliebenen Dezemberhilfe startet voraussichtlich Ende Januar.

Mehr Informationen zu den Hilfsprogrammen gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.
Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier.

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Aus den Medien
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HESSISCHER TOURISMUS IM NOVEMBER 2020 WEITERHIN AUF TALFAHRT

Im November 2020 zählten die hessischen Beherbergungsbetriebe 83 Prozent weniger Gäste und 68 Prozent weniger Übernachtungen als im November 2019. 80 Prozent weniger Inlandsgäste blieben über Nacht im Land. Die Auslandsnachfrage nach Übernachtungen brach um 83 Prozent weg.

Wie schon von März bis Oktober hatte die Corona-Pandemie auch im November 2020 erhebliche Auswirkungen auf die Tourismusbranche in Hessen: Die geöffneten Betriebe mussten zahlreiche Auflagen erfüllen. Dadurch reduzierte sich das Bettenangebot gegenüber November 2019 um 18 Prozent, die durchschnittliche Auslastung sank von 40 Prozent im Vorjahresmonat auf 19 Prozent.

Gästezahlen und Übernachtungen

Die Zahl der Gäste in den hessischen Beherbergungsbetrieben lag im November 2020 mit 233 400 um 83 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, ging die Zahl der Übernachtungen um 68 Prozent auf 928 900 zurück. Die stärksten Rückgänge bei den Übernachtungszahlen mussten die Betriebe in Frankfurt am Main (minus 82 Prozent) und dem Main-Taunus-Kreis (minus 78 Prozent) hinnehmen, knapp gefolgt von der Stadt Kassel (minus 75 Prozent), dem Landkreis Groß-Gerau (minus 74 Prozent) und dem Rheingau-Taunus-Kreis (minus 73 Prozent). Die geringsten Einbußen verzeichneten: Wetteraukreis (minus 41 Prozent), Main-Kinzig-Kreis (minus 45 Prozent) und Schwalm-Eder-Kreis (minus 47 Prozent).

Herkunft der Gäste

Übernachtungsmöglichkeiten nutzten im November 2020 vor allem aus Deutschland angereiste Gäste, wobei die Zahl der Inlandsgäste gegenüber dem Vorjahresmonat um 80 Prozent zurückging. Nur 14 Prozent der Gäste reisten aus dem Ausland an, am häufigsten aus den USA und Polen.

Übernachtungen nach Herkunft

Die Gäste aus Deutschland verbrachten im November 2019 64 Prozent weniger Nächte in Hessen als im Vorjahresmonat. Die Übernachtungszahl der ausländischen Gäste lag 83 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats. Am meisten übernachteten in Hessen Gäste aus Polen.

Ausführliche Ergebnisse können Sie dem Statistischen Bericht „Gäste und Übernachtungen im Tourismus“ entnehmen. Weitere Informationen wie Tabellen oder Grafiken finden Sie auf der Internetseite im Bereich „Tourismus“.



ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


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