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DEHOGA Hessen informiert zu den Auswirkungen der Corona-Krise (17)

Sondernewsletter vom 30. April 2020

Wiederhochfahren I: Corona-Verordnungen auf Landesebene

Grünes Licht für Lockerungen in Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen kann nur über die Rechtsverordnungen der Bundesländer nach dem Infektionsschutzgesetz kommen. Deshalb liefen in den letzten und laufen in den nächsten Tagen parallel Beratungen der Landesverbände im DEHOGA mit ihren jeweiligen Landesregierungen. Am 30. April 2020 findet die nächste Bund-Länder-Schalte statt.

Wir wirken darauf hin, dass dann auch erste Lockerungen für das Gastgewerbe besprochen – und hoffentlich von den Regierungschefs der Länder und der Kanzlerin gemeinsam und möglichst einheitlich entschieden – werden. Bis dahin gilt es, die Akteure in den Bundesländern zu überzeugen.

Davon zu überzeugen, dass die Betriebe des Gastgewerbes Hygiene-Profis sind, die die „Leitplanken“ der amtlichen Vorgaben im Rahmen ihrer betrieblichen Konzepte verantwortungsvoll umsetzen werden. Und davon zu überzeugen, dass wir diesen Prozess verantwortungsvoll, mit Fachexpertise und kommunikativer Power begleiten.

Selbst wenn eine finale Entscheidung der Regierung eventuell erst in der nächsten Sitzung am 6. Mai 2020 fällt, brauchen wir unbedingt Ende April ein positives Signal, damit Betriebe und Mitarbeiter das Licht am Ende des Tunnels sehen können.

Solche Überzeugungsarbeit gelingt natürlich nur mit inhaltlicher Unterfütterung und mit der Zusicherung eigener Aktivitäten. Deshalb hat der DEHOGA als Blaupause ein eigenes Konzept zum Wiederhochfahren der Branche in die Diskussion eingespeist. Es berücksichtigt die oben genannten Leitmotive und integriert bereits die schon festgelegten Arbeitsschutzvorgaben.

Wir wissen natürlich: Die Diskussion läuft in München anders als in Düsseldorf. Die Landesregierungen haben in Mecklenburg-Vorpommern andere Schwerpunkte als in Hamburg. Deshalb bringen die DEHOGA Landesverbände sich in die jeweiligen Meinungsbildungsprozesse so ein, wie der Diskussionsstand vor Ort es erfordert. Aber alle mit einer Stimme und mit den gleichen Leitmotiven.

Wiederhochfahren II: Arbeitsschutz gemäß Corona-Leitfaden der BGN

Das politische „Go“ für ein Wiederhochfahren des Gastgewerbes hängt nicht nur von Schutzmaßnahmen für die Gäste ab, sondern setzt zwingend voraus, dass die Einhaltung verschärfter Arbeitsschutzstandards erfolgt und branchenspezifisch umgesetzt wird. Ansonsten werden die Arbeitsschützer in Bundes- und Landesregierungen keinen Lockerungen für die Branche zustimmen.

Den verbindlichen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums finden Sie HIER.  Jetzt liegt auch die branchenspezifische „Übersetzung“ dieses Standards in Form eines offiziellen BGN-Leitfadens vor, an dessen Erstellung der DEHOGA mitgewirkt hat.

Die Betriebe können anhand dieser Standards ihre Planungen für eine zukünftige Wiedereröffnung bereits jetzt konkretisieren. Formal erfolgt das nach dem Arbeitsschutzgesetz in Form einer entsprechend angepassten Gefährdungsbeurteilung.

Der BGN-Leitfaden muss allerdings noch von den Arbeitsschutzbehörden von Bund und Ländern genehmigt werden; davon gehen wir in der nächsten Woche aus. Der DEHOGA Bundesverband steht dazu in Kontakt mit dem Bundesarbeits- und dem Bundeswirtschaftsministerium. Außerdem wird er noch durch einen branchenspezifischen Pandemieplan der BGN ergänzt werden.

Wiederhochfahren III: Umsetzung in individuelle, betriebliche Sicherheits- und Hygienekonzepte

Die staatlichen Vorgaben zu Gäste- und Arbeitsschutz werden die Leitplanken bilden. Die betriebsspezifische Umsetzung muss ergänzend über ein betriebliches Sicherheits- und Hygienekonzept erfolgen. So wie Sie das aus Ihrem normalen HACCP-Konzept kennen. Aber natürlich jetzt angepasst an die Situation und die verschärften gesetzlichen Vorgaben in der Corona-Pandemie. Die Erstellung und Einhaltung des Betriebskonzeptes wird auch von den Gewerbeaufsichtsämtern und der BGN kontrolliert werden.

Sowohl der BGN-Leitfaden als auch das Verbandskonzept „Wiederhochfahren“ enthalten bereits etliche Anhaltspunkte, wie die staatlichen Vorgaben im jeweiligen Betrieb angemessen umgesetzt werden können. Beispielsweise kann es in gut frequentierten Restaurants sehr viel Sinn machen, den Zugang über elektronische Reservierungssysteme und eine Begrenzung der Aufenthaltsdauer zu steuern. Das wird aber nicht in jedem Betrieb sinnvoll und nötig sein.

Ein anderes Beispiel: Um die Mindestabstände in engen Küchen einhalten zu können, kann es sich anbieten, Speisekarten zu verkleinern oder die Posteneinteilung zu verändern.

Drittes Beispiel: Kontakte der Gäste mit Mitarbeitern oder Gegenstände im Restaurant  kann man dadurch reduzieren, dass Gäste im Restaurant vorgedruckte Bestellzettel ausfüllen oder sich ihr eigenes Getränk vom Tablett nehmen.

Infektionsrisiken im Hotelzimmer können durch Verzicht auf die Minibar oder auf Tagesdecken minimiert werden.

Der Unternehmer entscheidet, was in seinem Betrieb passt. Zahlreiche Vorschläge aus der betrieblichen Praxis hat der DEHOGA bereits in einer Ideenliste der gesammelt. Diese sind selbstverständlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Sollten Sie weitere hierzu haben, lassen Sie es uns bitte wissen: info@dehoga-hessen.de

DEHOGA-Ideensammlung_Betriebliche Massnahmen zum Wiederhochfahren

 

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de

 





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