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DEHOGA Hessen informiert zum Corona-Virus (2)

Sondernewsletter vom DEHOGA Hessen vom 19. März 2020

+++ CORONA-VERORDNUNG IN HESSEN +++

Konkrete Umsetzungshilfen

Gemäß der aktuell geltenden Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Hessischen Landesregierung ist in allen Fällen noch geöffneter Betriebe neben weiteren Pflichten ein Aushang bzgl. der erforderlichen Hygienemaßnahmen gut sichtbar am Betrieb anzubringen. HIER finden Sie unser Muster, dass Sie verwenden können. Zu den Fragen und Antworten zu den weiteren Pflichten gelangen Sie HIER.

Des Weiteren haben wir für Sie einen Leitfaden unter Berücksichtigung der Verordnung für Essenslieferungen erarbeitet, der Ihnen als Orientierungshilfe dienen soll. Den Leitfaden könne Sie HIER herunterladen.

 

+++ BERUFSGENOSSENSCHAFT ENTLASTET BETRIEBE +++

BGN und ASD*BGN bieten zinslose Stundung von Beiträgen an

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versicherte Branchen gravierend. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker und Konditoren, Fleischereibetriebe sowie Schausteller. „Die Corona-Pandemie bedroht viele Existenzen. Insbesondere im Gastgewerbe lassen die Gegenmaßnahmen die Umsätze einbrechen. Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten“, erklärt Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN. „Wir können den betroffenen Unternehmen eine zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem werden wir, sofern jemand mit Beiträgen bei uns im Rückstand ist, die Vollstreckung unserer Forderungen aussetzen. Damit leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten.“

Was kann gestundet werden?
Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 und 15.05.2020 entstehen. Die zinslose Stundung gilt sobald sie beantragt wurde.

Was muss der Unternehmer tun?Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden:per Telefon 0621 4456 – 1581per E-Mail beitrag@bgn.de

 

+++ Zur täglich sich zuspitzenden Lage +++

Die Geschäftsstellen des DEHOGA Hessen – unter Berücksichtigung strikter Schutzmaßnahmen – sind persönlich voll besetzt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie da. Überstunden sind in diesen Tagen gar keine Frage. Wir arbeiten, solange dies möglich ist, nicht im Homeoffice. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass wir täglich hunderte ratsuchende Hoteliers und Gastronomen telefonisch, per Mail und WhatsApp beraten, unterstützen und ansprechen und dass wir vermehrt die Rückmeldung erhalten, dass wir in vielen Landesteilen, die einzigen sind, die noch erreichbar sind. Daneben stehen wir in einem nie da gewesenen dauerhaften Kontakt mit allen Ebenen der Politik.

Die Diszipliniertheit der Branche ist hingegen beispielgebend, und das angesichts ihres wirtschaftlichen Zusammenbruchs!

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Noch ist es zu früh, doch wir können Ihnen schon sagen, dass wir einige Etappenziele gegenüber der Politik in Bezug auf Soforthilfen erreichen werden. Wir informieren Sie umgehend, sobald die ersten echten Hilfen auf den Weg gebracht werden.

Bleiben Sie gesund, umsichtig und fest an unserer Seite so wie wir an der Ihren!

Ihr
Julius Wagner und das DEHOGA-Team

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825
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