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DEHOGA Hessen informiert zu den Auswirkungen der Corona-Krise (16)

7 PROZENT AB 1.JULI 2020

Die wichtigsten Fragen zur Mehrwertsteuer-Senkung

Uns erreichen aktuell viele Mitgliederanfragen zum politischen Vorgehen in Sachen Mehrwertsteuer.

Konkret werden uns folgende Fragen gestellt: 

  1. Die MwSt.-Senkung wurde jetzt befristet auf ein Jahr beschlossen. Fordert der DEHOGA eine Verlängerung dieser Frist bzw. eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung ein?
  2. Was tut der DEHOGA in Sachen MwSt. auf Getränkeumsätze?

Wir möchten Ihnen unser politisches Vorgehen in beiden Fragen erläutern:

Zur Laufzeit der jetzt beschlossenen Mehrwertsteuersenkung: Selbstverständlich haben wir eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes eingefordert und halten dies für die beste Lösung – und an diesem Ziel hält unser Verband auch unverändert fest. In der aktuellen politischen Situation ist es aber völlig unrealistisch und kontraproduktiv, jetzt lautstark eine solche „Nachforderung“ zu stellen – zumal wir die einzige Branche sind, die in dieser Krise eine substanzielle Steuererleichterung in dieser Größenordnung erhalten hat. Wir sollten als Branche vielmehr das Jahr vor der Bundestagswahl taktisch klug nutzen, um den Sinn und Wert einer solchen Steuersenkung auch für Skeptiker glaubwürdig zu belegen. Nicht jetzt, sondern in der Zeit bis zur Bundestagswahl im Herbst 2021 gilt es, „laut“ zu werden und die positiven Wirkungen der Steuersenkung deutlich zu machen.

Zur Mehrwertsteuer auf Getränke: Dass die getränkeorientierten Betriebe zu denen gehören, die am meisten unter den Corona-Beschränkungen leiden und die gleichzeitig am wenigsten von der MwSt.-Senkung auf Speisen profitieren, ist unbestritten. Auf dieses Problem weist der DEHOGA in seinen Pressemitteilungen und Gesprächen Politikern auch klar und deutlich hin. Aber wir müssen realistisch sein: Andere Branchen (z.B. der Handel) versteuern Getränkeumsätze auch mit 19 Prozent. Es gibt – anders als bei Speisen – keine Ungleichbehandlung der Gastronomie. Aus diesem Grund sehen wir aktuell keine realistischen Durchsetzungschancen für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Getränke in der Gastronomie. Und es hat schlichtweg keinen Sinn, zwar berechtigte, aber unrealistische Forderungen zu stellen. Wir sollten uns vielmehr darauf konzentrieren, wie wir den Betrieben schnell und effektiv in der Krise helfen können.

Wie gehen wir dabei vor?

Wir setzen uns massiv auf Bundes- und Landesebene für direkte, nicht rückzahlbare Zuschuss-Programme ein, die dann auch den getränkeorientierten Betrieben voll zugutekommen. Eben weil uns die begrenzte Wirkung der Mehrwertsteuersenkung für getränkeorientierte stets bewusst war, haben wir immer beides gefordert: Steuersenkung und DirekthilfenDie Chancen, dass solche direkten Hilfsprogramme zeitnah kommen, stehen nicht schlecht: Unser DEHOGA-Bundesverband ist im intensiven Dialog mit Entscheidern auf Bundesebene über einen Rettungsfonds für die Branche. Und auf Landesebene sind wir im Dialog mit der Landesregierung über ein Sofortprogramm mit direkten Zuschüssen für die Betriebe des Gastgewerbes.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir als Verband jetzt konzentriert daran arbeiten, schnelle und direkte Hilfe für unsere Mitglieder auf den Weg zu bringen.

Lassen Sie uns in diesem Sinne besonnen und politisch klug gemeinsam weiterarbeiten.

Danke für Ihr Vertrauen und für Ihre Unterstützung!
Ihr DEHOGA Hessen

Follow-Up Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsschließungsversicherung

Folgende Information des DEHOGA Bundesverbandes möchten wir Ihnen nicht vorenthalten: Eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei ist auf den Bundesverband mit dem Angebot zugekommen, bestehende Betriebsschließungsversicherungen der Mitglieder des DEHOGA kostenfrei daraufhin zu überprüfen, ob die jeweilige Versicherung aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen zur Bekämpfung des Corona-Virus zu Leistungen verpflichtet ist. Für die kostenfreie Prüfung des Versicherungsschutzes ist die Versicherungspolice zusammen mit einer kurzen Fallbeschreibung (Seit wann zur Schließung gezwungen? Angebot von Takeaway/Lieferservice?) an

neinkostetnichts@wilhelm-rae.de

zu senden.

Die Kanzlei ist auch bereit, im Falle einer positiven Prüfung, die Ansprüche gegenüber der jeweiligen Versicherung geltend zu machen. Auch dies löst keine Gebühren aus.

Ergibt die Prüfung der Kanzlei, dass die Versicherung eine behördlich bedingte Schließung abdeckt, hilft die Kanzlei bei der Anmeldung des Schadens und der Durchsetzung der Ansprüche. Dafür erhebt die Kanzlei eine Erfolgsgebühr in Höhe von 15 Prozent, die nur fällig wird, wenn die Versicherung auch tatsächlich zahlt. Ein Kostenrisiko bestehe daher nicht.

Betroffene Mitglieder können sich direkt mit der Kanzlei in Verbindung setzen:

Wilhelm Rechtsanwälte
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Düsseldorf:

Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211-68 77 46-0
Telefax: +49 (0)211-68 77 46-20

Wir machen deutlich, dass wir dieses Angebot ohne weitere Kommentierung an Sie weiterleiten. Standesrechtliche Bedenken, die ggf. mit Blick auf die Honorarvereinbarung greifen könnten, gehen aus unserer Sicht nicht zu Ihren Lasten.

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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