Menu

Newsletter vom 26. Juli 2021

Inhalt
Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus können ab sofort beantragt werden
Land fördert Gaststätten im ländlichen Raum mit 10 Millionen: Anträge können ab Mitte…
Hessische Urlaubsregionen hoffen auf Touristen
Treffen der Mitgliedsbetriebe der Restaurantkooperation „Hessen à la Carte“

Üerbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus können ab sofort beantragt werden

Seit dem Freitag der vergangenen Woche kann die Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Das BMWi hat dazu wieder Informationen rund um die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus, die ebenfalls seit dieser Woche beantragt werden kann, zusammengestellt:

Unternehmen und Soloselbständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Mitte Juni war die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen worden.

Überbrückungshilfe III Plus im Überblick

Das Programm Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der bisherigen Überbrückungshilfe III.

  • Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über die Antragsplattform des Bundes beantragt. Die Antragstellung erfolgt über die Überbrückungshilfe-Plattform.
  • Restart-Prämie: Neu ist aber die “Restart-Prämie”. Sie hilft Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen – als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Fördermonate sind Juli bis September 2021.
  • Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, wird in den FAQ in Form einer Positivliste festgelegt. Durch diese Klarstellung wird zusätzliche Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.
  • Unternehmen wird es künftig erleichtert, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Branchenspezifische Sonderregelungen werden angepasst: u.a. wird für die Reisebranche die Anschubhilfe fortgeführt – alternativ zur neuen „Restart-Prämie“. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August 2021 erstattet und die Anschubhilfe ebenfalls fortgeführt.

Die aktuellen FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus findet Ihr hier…

Neustarthilfe Plus im Überblick

Mit der Neustarthilfe Plus unterstützen wir – wie auch schon bei der Neustarthilfe – Soloselbständige mit einem unbürokratischen und schnellen Zuschuss. Ab sofort können Betroffene Direktanträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen. Die Antragsmöglichkeit für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über sog. prüfende Dritte stellen, wird in Kürze folgen. Die FAQ zur Neustarthilfe Plus sind hier verfügbar.

  • Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten in der Regel von der Überbrückungshilfe III Plus nicht profitieren. Wie bisher sind neben Soloselbständigen (mit oder ohne Personengesellschaft) auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt. Die Neustarthilfe Plus wird – wie die Neustarthilfe – als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Mit dem „Plus“ bei der Neustarthilfe erhöht sie sich im dritten Quartal von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat (Januar bis Juni 2021) auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021.

Die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, bspw. für Antragstellende in Elternzeit, werden fortgeführt.


Land fördert Gaststätten im ländlichen Raum mit 10 Millionen: Anträge können ab Mitte September gestellt werden

Im aktuellen Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Hessischen Landesregierung ist festgelegt, dass ein Sonderprogramm gezielt gegen das so genannte ‚Gaststättensterben‘ im ländlichen Raum aufgelegt werden soll. Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen vor etwa 2,5 Jahren hatten wir uns als Verband intensiv für ein solches Sonderprogramm eingesetzt. Auch der Wettbewerb um „Die 50 besten Dorfgasthäuser“, der im Jahr 2019 unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministerpräsidenten durchgeführt wurde, wurde von uns in diesem Zusammenhang initiiert. Seitdem findet sich der Wettbewerb ebenfalls im Koalitions-Vertrag wieder und wird durch uns gemeinsam mit der Hessischen Staatskanzlei im Herbst neu ausgelobt.

Zum Förderprogramm

„Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind sie unverzichtbar, mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern.  Deswegen wollen wir in den kommenden Jahren mit rund 10 Millionen Euro gezielt Gaststätten in unseren ländlich geprägten Regionen unterstützen“, sagte Umweltstaatssekretär Oliver Conz heute in Wiesbaden.  „Deshalb haben wir die bestehende Förderung im Rahmen der Regionalentwicklung deutlich ausgebaut. So liegt beispielsweise der Fördersatz mit 45 Prozent deutlich über der derzeitigen Förderung im Rahmen der Regionalentwicklung.“

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro.

„Der Lockdown aufgrund der Pandemiebekämpfung war eine harte Zeit für die Gastronomie. Wir sehnen uns alle nach mehr Normalität – dazu gehört auch, sich mit Freunden und Familie in der Dorfkneipe zu treffen. Mit dem Sonderprogramm wollen wir die Möglichkeit bieten, die Öffnung mit neuen Investitionen in die eigene Gaststätte zu gestalten“, ergänzt Conz.

Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 49 Angestellten im ländlichen Raum. Der Kreis der Antragsberechtigten wurde außerdem erweitert: Auf Anregung des DEHOGA Hessen dürfen künftig auch alle Betriebe in Ortsteilen bis maximal 3.000 Einwohner:innen entsprechende Förderanträge stellen.

Für die Antragstellung sollen bis Ende 2023 in regelmäßigen Abständen rund vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der WIBank digital gestellt werden kann. Das Programm startet Mitte September, die Bescheiderteilung erfolgt nach Antragseingang. Die Richtlinie wird in Kürze im Staatsanzeiger der Hessischen Landesregierung veröffentlicht. Ab dann stehen alle Informationen auch auf der Homepage der Bewilligungsstelle bereit unter der Internetadresse www.wibank.de.

Wir informieren entsprechend!


Hessische Urlaubsregionen hoffen auf Touristen

DEHOGA Hessen-Präsident Gerald im Hessenschau-Interview zum Entfall der Testpflicht in der Innengastronomie und der Situation des Tourismus in Hessen à ab Minute 1:45

Veröffentlicht am 19.07.21 um 17:19 Uhr
Quelle: © hessenschau

Diese Hessenschau im Ganzen mit dem besonderen Hinweis auf die Ausführungen des Hessischen Ministerpräsidenten zum Entfall der Testpflicht (und dem DEHOGA Hessen), hier ab Minute 1:44:

https://www.hessenschau.de/tv-sendung/kabinett-beschliesst-neue-corona-regeln–hessenschau-vom-19072021,video3106.html


Treffen der Mitgliedsbetriebe der Restaurantkooperation “Hessen à la Carte” 

Zahlreiche Gastronomen trafen sich auf Einladung von „Hessen à la carte“ in der Odenwälder Winzergenossenschaft in Groß-Umstadt, die ebenfalls Kooperationsmitglied sind und verlebten einen interessanten und diskussionsreichen Tag bei Vinum Autmundis in Groß-Umstadt.

Wie bei allen Treffen waren auch die Partner wieder zahlreich vertreten und konnten sich intensiv mit den Kollegen austauschen.

Stefan Seibold, Geschäftsführer der Pfungstädter Brauerei GmbH, Oliver Birkholz, Gebietsleiter der Glaabsbräu GmbH & Co. KG, Martin Sons, Verkaufsleiter-Vertrieb der Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, sowie Julia Will von der Kelterei Heil OHG nutzten die Gelegenheit zum Austausch mit alten und neuen Kunden. Die Kollegen Armin Treusch, Johanns-Stube – Treuschs echte Odenwald-Küche und Oliver Schröbel, Geschäftsführer der Odenwälder Winzergenossenschaft gaben Auskunft über die vielfältigen Engagements der Odenwald Initiative „Gemeinsam für einen starken Odenwald!“ www.odenwald-initiative.de

Ein weiterer interessanter Tagespunkt war der Vortrag des MGH Gutes aus Hessen vertreten durch Jana Fleck gemeinsam mit Johann Leichtfried von Frischepartner / FRIPA, die über regionale Produkte im Sortiment von Frischepartner, die mit dem Gütesiegel ausgezeichnet sind.

www.frischepartner.de + https://www.gutes-aus-hessen.de/unsere-siegel/gepruefte-qualitaet-hessen.

Auch hier wurde nochmals auf die Bedeutung der Regio App hingewiesen, die es Gästen und Gastronomen in ganz Deutschland vereinfacht, Ihren Anbieter regionaler Produkte, Speisen und Getränke zu finden. www.regioapp.org

Armin Treusch stellte das von ihm und seiner Familie angebotene Benutzer- und umweltfreundliche Mehrweg-System für Essen to go „Pfandbox“vor, welches bereits von einigen Kollegen im Betrieb angewendet wird. www.pfand-box.de

Wir danken dem Team der Odenwälder Winzergenossenschaft für ihre Gastfreundschaft.

www.facebook.com/hessenalacarte

Zur Kooperation „Hessen à la Carte“ und den über 100 durch das Hessische Wirtschaftsministerium, den Hessischen Tourismusverband und den DEHOGA Hessen ausgezeichneten Betrieben geht es hier: https://www.hessen-alacarte.de/





Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel