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DEHOGA Hessen informiert unter anderem zum Beherbergungsverbot, Urlaubsrückkehrern und Phase 2 der Überbrückungshilfe

Umfrage zu Konflikten mit Verpächtern / Vermietern in Folge der Corona-Krise

In der Corona-Krise kristallisiert sich immer mehr heraus, dass eine faire Lastenteilung zwischen Immobilieneigentümern und Mietern/Pächtern zur Schlüsselfrage des wirtschaftlichen Überlebens für viele Betriebe wird.

Gemeinsam führen vor diesem Hintergrund unser DEHOGA Bundesverband und sein Schwesterverband der Hotelverband Deutschland (IHA) eine Umfrage unter allen Mitgliedern zum Ausmaß der Betroffenheit der Branche durch. Unser zentraler Untersuchungsgegenstand ist die Frage, ob Hotels und Restaurants wie in § 313 BGB geregelt einen Anspruch auf Miet-/Pachtminderung wegen der “Störung der Geschäftsgrundlage” durch die Corona-Pandemie erfolgreich geltend machen konnten?

Wir bitten Euch um Eure Unterstützung, durch Teilnahme an unserer:
Kurzumfrage zu Konflikten mit Verpächtern / Vermietern in Folge der Corona-Pandemie!

Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten (Hotelketten, Systemgastronomie) füllen bitte idealerweise den Erhebungsbogen für jeden Standort aus. Alle Antworten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur anonymisiert weiterverarbeitet.

 

Hotellerie: Beherbergungsverbot für Personen aus Risikogebieten und Ausnahmen beachten

Immer mehr Staaten und Landkreise in Deutschland werden aufgrund steigender Infektionszahlen zum Risikogebiet erklärt. Für die Hotellerie ist gewinnen damit die geltenden Beherbergungsverbot für Einreisende aus Risikogebieten an praktischer Bedeutung. Grundsätzlich dürfen Personen aus Risikogebieten, die in den letzten sieben Tagen zu einem solchen erklärt wurden, nicht beherbergt werden. Ob ein Landkreis als Risikogebiet eingestuft wurde, ist tagesaktuell auf diesen Seiten anhand z.B. der Postleitzahlen ermittelbar:

Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind. Sie werden auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes verzeichnet.

Einen Überblick über alle aktuellen internationalen Risikogebiete findet Ihr HIER.

Ausnahmen vom Beherbergungsverbot

Nicht betroffen von dieser Regelung sind Personen, die einen ärztlich attestierten negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein. Ausnahmen gibt es auch für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.

Hilfestellung für die betriebliche Praxis

Für die geltenden Ausnahmen empfehlen wir Euch, die Gäste, auf denen eine dieser Ausnahmen zutrifft, eine entsprechende Eigenbestätigung ausfüllen und unterschreiben zu lassen.

Da es dem Hotelier aufgrund des rechtlichen Verbotes durch das Land Hessen unmöglich ist, die vereinbarte Übernachtung zu gewähren, darf er auch den vereinbarten Übernachtungspreis vom Gast nicht verlangen.

Da Euch die Gewährung der Übernachtung rechtlich unmöglich ist, kann der Gast von Euch keinen Schadensersatz verlangen.

Die Verordnung in ihrem Wortlaut in der Fassung vom 15. August 2020 findet Ihr HIER. Relevant für die aktuellen Beherbergungsverbote ist § 4 Absatz 2.

Einfache Feststellung für Empfangsmitarbeiter*innen

Mit einer Excel-Tabelle, die mit den Daten des RKI direkt verknüpft ist, können Eure Empfangsmitarbeiter*innen einfach durch Eingabe der Postleitzahl feststellen, ob ein Gast aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko anreist. Die Excel-Tabelle gibt es HIER.

Das zweite Sheet der Excel-Datei ist für die Daten gedacht. Man kontrolliert am besten jeden Morgen über diesen LINK in welchen Landkreisen die Anzahl der Infizierten pro 100k Einwohner überschritten ist. Dann filtert man über die Suchfunktion in Excel den entsprechenden Kreis und trägt in Spalte E eine 1 ein. Je nach dem wie dynamisch sich die Zahlen in Deutschland entwickeln, empfiehlt es sich, die Datei blanko abzuspeichern und jeden Tag eine neue, tagesaktuelle Datei zu erstellen sonst schleichen sich Altdaten ein.

 

Wenn die Mitarbeiter*innen aus dem Urlaub zurück in den Betrieb kommen …

Von besonderer Bedeutung sind derzeit der Umgang mit Mitarbeitern, die aus dem Urlaub in Risikogebieten zurückkehren, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne von Mitarbeitern oder bei Schul-/Kitaschließungen, die Möglichkeiten der Beschäftigung und Einreise von ausländischen Mitarbeitern (insbesondere aus Nicht-EU-Staaten) sowie die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Eine guten Überblick, was im Einzelnen zu tun ist, geben die folgenden Leitfäden.

  • Einen Leitfaden zum Thema Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona findet Ihr HIER
  • Einen Leitfaden zu Anwendungsfragen des Infektionsschutzgesetzes findet Ihr HIER

Eine Broschüre zum Umgang mit Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb findet Ihr HIER

 

Details zu Phase 2 der Überbrückungshilfe liegen vor: Bundesministerien verkünden wichtige Verbesserungen

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich nun darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten aussehen soll. Wichtige, auch vom DEHOGA seit Monaten eingeforderte Verbesserungen gegenüber der ersten Phase wurden vorgenommen: Dazu gehört u.a.:

  • Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen.
  • Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen.
  • Erhöhung des Fixkostenzuschusses auf bis zu 90 Prozent
  • Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Einen tabellarischen Überblick zu Anspruchsvoraussetzungen und Förderhöhe findet Ihr HIER.

Wichtige Erinnerung: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen I läuft am 30. September 2020 aus!

 

UNSER MITGLIEDSBETRIEB „GRANDHOTEL HESSISCHER HOF“ SCHLIEßT

Das bekannte Grandhotel «Hessischer Hof» an der Frankfurter Messe wird geschlossen. Die Unternehmensgruppe «Prinz von Hessen» begründete den Schritt am Mittwoch mit hohen Verlusten in Folge der Corona-Pandemie und den schlechten Geschäftsaussichten in der Business- und Messehotellerie. 63 Mitarbeitern soll nach den Vorschriften eines Sozialplans im vierten Quartal dieses Jahres gekündigt werden. Das entspreche rund 20 Prozent der Belegschaft in der Unternehmensgruppe «Prinz von Hessen».

Das Gebäude in unmittelbarer Nähe des Messe-Haupteingangs bleibt einem Sprecher zufolge im Besitz der Hessischen Hausstiftung, in der das Landgrafengeschlecht von Hessen seine Besitztümer organisiert hat. Die Unternehmensgruppe Prinz von Hessen will sich auf ihre touristischen Betriebe, die Forst- und Landwirtschaft sowie Weinbau, Events und Kulturveranstaltungen konzentrieren. Sie betreibt auch das Schlosshotel Kronberg und das Gut Panker in Schleswig-Holstein.

«Der Entschluss ist schmerzhaft, aber er dient dem Schutz der gesamten Unternehmensgruppe. Alle Prognosen weisen klar darauf hin, dass sich die Segmente Tagungen, Messen sowie Geschäftsreisen nur sehr langfristig erholen werden und auch in den kommenden zwei Jahren mit weiterhin hohen Verlusten gerechnet werden muss», erklärte Donatus Landgraf von Hessen.

Der luxuriöse «Hessische Hof» mit der legendären «Jimmy’s Bar» war bei den großen Präsenzmessen in Frankfurt stets ein wichtiger Treffpunkt. Wegen der Corona-Pandemie finden derzeit aber kaum Veranstaltungen auf dem Messegelände statt.

 

Betriebsschließungsversicherungen: Bayerisches Gericht macht Gastwirten Hoffnung

Am gestrigen Donnerstag fand die mündliche Verhandlung des Land­ge­richts Mün­chen I zu vier Ver­fah­ren aus dem Gastgewerbe sowie einer Kita gegen Versicherungen wegen Leistungen aus Be­triebs­schlie­ßungs­ver­si­che­run­gen statt. Es ging um die Grund­satz­fra­ge, ob und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Ver­si­che­run­gen bei co­ro­na­be­ding­ten Be­triebs­schlie­ßun­gen zahlen müs­sen. Während die Klage der Kita abgewiesen wurde, weil diese nicht vollständig schließen musste, sondern einen Notbetrieb aufrechterhalten durfte, gab es in den Fällen aus unserer Branche noch keine Entscheidungen, aber erste positive Signale seitens der Richterin in Richtung Gastronomie: Im Fall der Klage des Wirtshauses am Nockherberg gegen die Allianz erklärte sie: “Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegensteht.“ Sie stellte allerdings auch klar, dass jede Klage einzeln bewertet werden müsse. Die Allianz hatte darauf verwiesen, dass das Covid-19-Virus in den Policen nicht explizit genannt sei und wollte daher die Zahlung an den Gastwirt verweigern. Zudem zweifelt der Versicherungskonzern an, dass die Corona-Zwangsschließungen des Frühjahrs rechtmäßig waren und dass es sich um eine behördliche Anordnung handelte. Diese Argumente scheinen die Richterin aber nicht zu überzeugen. Die Allianz hat in ihren Verträgen eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt – nicht erwähnte Erreger aber nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Das Gericht hatte bereits in einem anderen ähnlichen Fall die Erwartung geäußert, dass Versicherungsbedingungen so klar formuliert sein sollten, dass sie für den Kunden verständlich sind. Bundesweit sind derzeit über 1.000 Klagen von Gastronomen gegen Versicherer anhängig, allein in München sind es mehr als 70 Fälle.

 

GREEN TOURISM CAMP KOMMT NACH HESSEN – DAS BARCAMP FÜR DEN NACHHALTIGEN TOURISMUS: WENN NICHT JETZT, WANN DANN?

Das Jahr 2020 geht wohl in die Geschichte ein. Noch liegt es an uns selbst, wie wir es für uns und unser Umfeld bewerten. Wer trotz aller Widrigkeiten wie bisher optimistisch in die Zukunft blickt und nicht aufgibt, die aktuellen Themen im Blick zu behalten und voranzutreiben, hat gute Chancen, gestärkt aus der Krise herauszugehen. Ein Thema, welches nun wieder mehr in den Fokus der Gesellschaft zurückkehrt, ist der Klima- und Umweltschutz.

Susann Heinemann, Gründerin und Geschäftsführerin von InfaCert – Institut für nachhaltige Entwicklungen in der Hotellerie – möchte ihr großes Netzwerk an nachhaltigen Hoteliers und Partnern weiterhin zusammenbringen und neue Lösungen für die Nachhaltigkeit und die damit einhergehende Zukunftsfähigkeit des Tourismus finden. Dabei sind auch in der heutigen Zeit immer noch der persönliche Austausch sowie intensive und interessante Sessions zur Ideenfindung bedeutsam. Bereits zum zweiten Mal in Folge ist InfraCert der Veranstalter des Branchenevents für Nachhaltigkeit in Tourismus:

Vom 25. bis 27. November 2020 findet das Green Tourism Camp für die Touristik, Hotellerie, Gastronomie, Zulieferer sowie die MICE Branche in Bad Orb im Hotel an der Therme statt. Das traditionsreiche 4-Sterne Hotel ist mit dem GreenSign Nachhaltigkeitszertifikat Level 4 ausgezeichnet und bietet den passenden „grünen Rahmen“ für dieses Event. Teilnehmen können Interessierte aus der Hotellerie, der Veranstaltungsbranche, von Verbänden, Organisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder aus der Zulieferindustrie. Neben Suzann Heinemann wird das Barcamp auch vom Hochschuldozent für Nachhaltigen Tourismus und Sporttourismus Wolf-Thomas Karl (L&T communications) und der Kulturwissenschaftlerin Anne Seubert (Strategieberatung Brands & Places) mitorganisiert, die bereits viele Barcamp-Erfahrungen mitbringen.

Weitere Informationen und Anmeldung

 

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825


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