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Wichtige Information für Hanau, Maintal, Bruchköbel, Nidderau, Erlensee und Neuberg

Aufgrund der steigenden Coronafallzahlen in Hanau und einzelnen Kommunen im westlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises hat Landrat Thorsten Stolz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Maßnahmen verkündet:

  • Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auf 100 Personen begrenzt, in geschlossenen Räumen auf 50
  • Treffen von Gruppen in der Öffentlichkeit und in Restaurants werden auf 5 Personen oder zwei Haushalte beschränkt
  • Treffen von Gruppen im privaten Umfeld und Vereinsveranstaltungen werden auf 20 Personen beschränkt
  • Maskenpflicht gilt beim Betreten und Verlassen von Lokalitäten, Gaststätten und Übernachtungsbetrieben
  • Sperrzeit für alle Bars, Kneipen und Restaurants von 24 bis 8 Uhr
  • öffentliche Verhaltensweisen wie Grillen oder Picknicken sind untersagt
  • präventive Maskenpflicht bei der Religionsausübung
  • präventive Maskenpflicht für alle im Unterricht sowie zusätzlich auch bei Ganztagsangeboten an den weiterführenden Schulen
  • kein praktischer Sportunterricht
  • bei außerschulischen Bildungsangeboten und der Ausbildung hat der Unterricht mit 1,50 Metern Abstand zu erfolgen – wenn dies nicht sichergestellt ist, herrscht Maskenpflicht,
  • Sportbetrieb im Trainings- und Wettkampfbetrieb ist eingeschränkt, kontaktfrei darf er mit mindestens 1,50 Metern Abstand – und mit bis zu höchstens 10 Personen – ausgeübt werden
  • Spielbetrieb im Wettkampfsport wird ausgesetzt, was auch heißt, dass Vereine aus diesen Städten und Gemeinden nicht an Wettkämpfen teilnehmen
  • Besucherzahl in Schwimmbädern muss durch den Betreiber weitergehend beschränkt werden
  • Einschränkungen der Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie weiterer Einrichtungen dieser Art

Ziel all dieser Maßnahmen sei es, einen lokalen „Lockdown“ zu verhindern und das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist, sondern in den zurückliegenden Wochen nur erfolgreich in Schach gehalten wurde. Dabei sei auch klar, dass Verfügungen alleine nicht reichen, sondern es die Mithilfe und Unterstützung der Bürgerschaft selbst brauch, so Landrat Stolz.

Eine aktuelle Übersicht zu den betroffenen Landkreisen und Städten findet Ihr HIER

 

AUSWEITUNG DER MASKENPFLICHT: BEZUGSMÖGLICHKEIT ÜBER DEN VERBAND

Die Maskenpflicht wird uns angesichts der aktuellen Entwicklung weiter begleiten. Wir haben als Euer Verband bereits eine deutliche Erleichterung insbesondere für die Mitarbeiter*innen in den Küchen erreicht.

Wir bieten Euch weiterhin einfache und vor allem leichte, atmungsaktive Mund-Nasen-Bedeckungen aus unserem vorhandenen Bestand an. Wir verzichten auf eine Pauschale für Verpackung und Versand und geben die Masken zum Selbstkostenpreis weiter.

Mund- und Nasenmasken
1 Charge enthält  50 Stück zertifizierte OP Masken
€ 40,00 pro Charge zzgl. gesetzl. MwSt. 16% (€ 46,40 brutto)

Einzelpreise wären sonst
1 Maske           € 0,80 netto /  0,93 brutto
1 Charge          € 40,00 netto / € 46,40 brutto

Kosten für Porto & Verpackung entfallen

LINK ZUM ONLINEBESTELLFORMULAR

Beachtet auch auch die Hinweise der Berufsgenossenschaft HIER.

 

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de

 



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825


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