Die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 7. Mai 2020 beschlossen und ist am 9. Mai 2020 in Kraft getreten. Die erste Veröffetnlichung erfolgte am 9. Mai 2020 und am 12. Mai 2020 in einer aktualisierten Fassung.
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