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Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 12. Mai 2020

Die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 7. Mai 2020 beschlossen und ist am 9. Mai 2020 in Kraft getreten. Die erste Veröffetnlichung erfolgte am 9. Mai 2020 und am 12. Mai 2020 in einer aktualisierten Fassung.

Lesen Sie hier die aktualisierte Version.



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825
Kategorien:
Allgemein


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