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DEHOGA Hessen informiert zum Corona-Virus (5)

Sondernewsletter zum Corona-Virus – aktuelle Situation in Hessen 24. März 2020

+++ EILT! Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen +++

Morgen werden die Einzugstellen – also die jeweiligen Krankenkassen Ihrer einzelnen Mitarbeiter und die Minijobzentrale – den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einziehen. Derzeit liegen dem DEHOGA Hessen keine Informationen darüber vor, dass aufgrund der Coronapandemie Sonderregelungen eingreifen. Wir raten daher vorsorglich allen Mitgliedsbetrieben, die sich nicht in der Lage sehen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, zu zweierlei Maßnahmen:

  1. Stellen Sie bei der jeweils zuständigen Einzugsstelle einen Stundungsantrag (ein entsprechendes Muster finden Sie weiter unten);
  2. Beantragen Sie die Gewährung des Kurzarbeitergeldes ab dem 01.03.2020, damit keine Beitragslücke entsteht. Das “Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld” wurde vom Parlament am 13. März beschlossen und ist bereits am 15. März 2020 in Kraft getreten (BGBl. am 14. März 2020). Kurzarbeit kann bereits ab dem 1. März 2020 nach den neuen Regelungen beantragt werden. Das Kurzarbeitergeld (KuG) wird dann auch rückwirkend ab 1. März 2020 ausgezahlt. Voraussetzung für KuG für den Monat März 2020 ist, dass die Kurzarbeit der Ein Muster für den Antrag auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finden Sie hier.

Stellen Sie den Antrag noch heute, damit er positiv beschieden werden kann! Reichen Sie diesen bei allen Krankenkassen ein, an die Sie Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter abführen.

HIER finden Sie das Musterschreiben. Beachten Sie dabei: die Hinweise auf Seite 3 sind nur für Sie zur Erklärung bestimmt. Passen Sie das Schreiben an und löschen natürlich die Seite …

+++ Wichtige Informationen zur Kurzarbeit der Agentur für Arbeit +++

Das Bundeskabinett hat – wie angekündigt –  wichtige Maßnahmen mit Wirkung vom 01.03.2020 (befristet bis 31.12.2020) zur Erleichterung beim Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) beschlossen. HIER finden Sie eine Übersicht dazu.

Bitte beachten Sie folgende weitere wichtige Hinweise:

  • Eine persönliche oder fernmündliche Anzeige ist nicht zwingend erforderlich.
  • Bei Fragen steht Ihnen der Arbeitgeberservice Ihrer örtliche Agentur für Arbeit zur Verfügung 0800 4 555520 (gebührenfrei).
  • Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber beantragt Kurzarbeitergeld und zeigt Kurzarbeit an.
  • Der Arbeitsausfall ist der Agentur für Arbeit mit diesem Vordruck anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem die Kurzarbeit beginnen soll, in der Agentur für Arbeit vorliegen.
  • Die Auszahlung beantragen Sie mit dem Leistungsantrag.
  • Alle Merkblätter, Vordrucke und Erklär-Videos zum Thema Kurzarbeitergeld sind für Sie auf unserer Internetpräsenz abrufbar.

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich die sehr anschaulichen Erklärvideos der Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

An dieser Stelle gilt ein großes Lob seitens des DEHOGA im Namen der Branche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agentur für Arbeit auf allen Ebenen!

 

Corona: Auswirkungen für Betriebe – Kostenfreies Online-Seminar der IKK classic am 31. März ab 15 Uhr

Die IKK classic bietet kommenden Dienstag, den  31. März ab 15 Uhr, das kostenfreie Online-Seminar „Corona: Auswirkungen für Betriebe“ an.

„Die Corona-Pandemie stellt Betriebe vor vielfältige Probleme. Täglich ändern sich die Rahmenbedingungen, eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen wurde erlassen oder angepasst. Dadurch tauchen zunehmend Fragen zur Entgeltabrechnung auf, die unser Referent beantworten wird“, sagt Stefan Dörner, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Hessen.

In dem Online-Seminar geht es um Entgeltfortzahlung und Erstattungsansprüche, Kurzarbeit, Sozialversicherung (unter anderem Beitragszahlung bzw. –Stundung), Steuern und Finanzhilfen.

Interessierte können sich unter www.ikk-classic.de/seminare anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer ihre Zugangsdaten und alle weiteren Informationen zum Ablauf per E-Mail. Benötigt wird ein PC mit Internetzugang und Lautsprecher- bzw. Kopfhöreranschluss. Die Teilnehmer können während des Seminars Fragen im Online-Chat stellen.  Die Pressemitteilung dazu finden Sie HIER.

Nationale Website für das Gastgewerbe online: www.dehoga-corona.de

Der DEHOGA Bundesverband hat eine neue Website www.dehoga-corona.de ins Leben gerufen, auf der Sie ständig aktualisierte bundesweite Informationen zur Corona-Krise und den Auswirkungen auf das Gastgewerbe finden. Informieren Sie sich über Betriebsschließung, Kurzarbeit, Förderprogramm und vieles mehr.

Wir, das Team des DEHOGA Hessen, halten Sie täglich weiter auf dem Laufenden! Es gibt noch eine  ganze Reihe wichtiger Botschaften. Wir bleiben für Sie am Ball!

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825
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