Sondernewsletter zum Corona-Virus – aktuelle Situation in Hessen 23. März 2020
+++Aktualisierte Fragen und Antworten zu den Maßnahmen in Hessen+++
Mit Veränderungsverordnung des gestrigen Tages (22. März 2020) hat die Landesregierung die auch im Gastgewerbe geltenden Regelungen deutlich verschärft. Über allem steht das Gebot, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Wir haben unsere Fragen und Antworten dazu aktualisiert. Sie diese HIER
+++ GEMA beschließt Ruhen der Beiträge+++
Auszug der Mitteilung der GEMA an ihre „Kunden“ vom 20. März 2020
Sofortmaßnahmen seitens der GEMA
Die sich ausweitende Corona-Pandemie ist für uns alle eine schwierige und herausforderungsvolle Zeit.
Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
Darüber hinaus werden wir bis auf weiteres nur absolut notwendige Schreiben (z.B. Antworten auf Kundenanfragen) an unsere Kunden versenden. Bis diese Maßnahme vollends greifen wird, kann es etwas dauern. Daher bitten wir um Ihr Verständnis.
Die GEMA passt ihre Maßnahmen kontinuierlich an die sich verändernde Situation an. Für alle weiterführenden Fragen oder notwendigen Entscheidungen bitten wir um Geduld.
Kontakt:
Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de