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DEHOGA-Newsletter

Die Testpflicht ist gefallen!

Ein herzliches Hallo ans Gastgewerbe in Hessen,

Herr Bouffier hat es gestern Nachmittag in der Pressekonferenz verkündet: die Pflicht zum Negativnachweis in der Innengastronomie ist ab Donnerstag, den 22.07.2021, ausgesetzt, WENN die Inzidenz im Landkreis unter 35 liegt. Damit hat sich die beharrliche Forderung nach Gleichbehandlung durch den DEHOGA Hessen ausgezahlt. Das Land Hessen ist den benachbarten Bundesländern gefolgt und verzichtet auf die so genannte „Testpflicht“.

Diese Lockerung gilt, solange die Inzidenz im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt unter 35 liegt. Sollten die Infektionszahlen steigen, so ist damit zu rechnen, dass diese Maßnahme wieder zurückgenommen wird.

Doch welche Herausforderungen auch immer vor uns liegen: wir stehen weiterhin stets an Eurer Seite, halten Euch immer aktuell informiert und beantworten Eure individuellen Fragen.

Euer
DEHOGA Hessen-Team


Inhalt
Spendenaufruf für Gastronom:innen in Not
Aktualisierung der CoSchuV ab 22.07.2021
KUG: Arbeitsagenturen beginnen mit Abschlussprüfungen in Betrieben
Einladung zum Online-Seminar am 26.07.2021: Wege zum digitalen Qualitätsmanagement
Aus den Medien

 


Spendenaufruf für Gastronom:innen in Not

Wir alle haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie schmerzhaft zu spüren bekommen und haben um unsere wirtschaftliche Existenz gekämpft. Aber nun gibt es Kolleginnen und Kollegen, die  -mitten in der Pandemie-  durch eine Unwetterkatastrophe zusätzlich erst um das blanke Überleben kämpften und nun buchstäblich vor dem Nichts stehen.

Hochwasserkatastrophe: Kollegen helfen Kollegen

Mehrere Bundesländer sind betroffen, insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Wir stehen mit allen Kolleginnen und Kollegen auf ehren- und hauptamtlicher Ebene in den Landesverbänden in Kontakt.

Unser Schwesterverband DEHOGA Rheinland-Pfalz koordiniert die Hilfen und sorgt dafür, dass diese punktgenau in allen Hochwasserregionen ankommen, nämlich dort, wo Hilfe benötigt wird.

Jedoch bitten wir darum, von Sachspenden abzusehen. Diese sind in mehr als ausreichender Menge vorhanden. Die beste Hilfe sind Geldspenden für den Wiederaufbau der gastgewerblichen Betriebe in den geschädigten Regionen.

Bitte spenden Sie auf dieses Konto:

Spenden-Aufruf „Kollegen helfen Kollegen“
IBAN: DE67 5605 0180 0017 1397 83
Sparkasse Rhein-Nahe
BIC: MALADE51KRE

Vielen Dank für diese wichtige kollegiale Unterstützung!


Aktualisierung der CoSchuV ab 22.07.2021

Was ist neu?

Für den Besuch der Innengastronomie ist KEIN Negativnachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) mehr notwendig, wenn die Inzidenz im Landkreis unter 35 liegt.

AUSNAHME:

  • Veranstaltungen (auch Familienfeiern) mit mehr als 100 Teilnehmenden. Dabei zählt die absolute Personenzahl, der Status (geimpft oder genesen) spielt keine Rolle. Alle Teilnehmenden müssen dann einen Negativnachweis vorlegen.

Maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen in Innenräumen: 750, im Außenbereich 1.500.

Bei touristischen Übernachtungen muss nur noch bei Anreise ein Negativnachweis vorgelegt werden, die Folgenachweise sind weggefallen.

Tanzlokale, Clubs und Diskotheken: die Quadratmeterzahl pro Gast ist um die Hälfte reduziert worden: eine Person pro 5 qm Verkehrsfläche. Die maximale Personenzahl bleibt bei 250. Tanzen ist nach wie vor nur im Außenbereich erlaubt.

Alles andere bliebt wie gehabt:

  • Umsetzung des Abstand- und Hygienekonzepts
  • Kontaktdatenerfassung im Innen- UND Außenbereich
  • Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz

 Die FAQ mit den aktualisierten Details findet Ihr hier: DOWNLOAD FAQ CoSchuV


KUG: Arbeitsagenturen beginnen mit Abschlussprüfungen in Betrieben

Die monatlichen Abrechnungen und Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes (KUG), erfolgen immer zunächst auf Grundlage eines vorläufigen Bescheids. Das bedeutet, dass bei allen kurzarbeitenden Betrieben noch eine

Abschlussprüfung erfolgt. Diese findet statt, wenn die Kurzarbeit beendet ist. Vielen gastgewerblichen Betrieben stehen also in den nächsten Wochen und Monaten Abschlussprüfungen ins Haus, weshalb der DEHOGA die wichtigsten Informationen im Folgenden zusammengefasst hat.

Da immer mehr Betriebe die Kurzarbeit beenden, beginnt die Bundesagentur für Arbeit (BA) nun sukzessive mit den Abschlussprüfungen in allen Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben. Die Abschlussprüfungen haben das Ziel, die korrekte Auszahlung zu prüfen. Das ist ein gängiges Verfahren, denn auch in der Vergangenheit wurde Kurzarbeit schlussgerechnet.

Die KUG-Abschlussprüfung soll in der Regel zeitnah nach Ende der KUG-Bezugsdauer erfolgen. Für einen Betrieb, der zum Beispiel jetzt mit Ende des Lockdowns Ende Mai die Kurzarbeit beendet hat, wäre das also ab drei Monate später, das heißt ab August. Bei KUG-Unterbrechungen sind auch mehrere Prüfzeiträume möglich, deshalb können zum Beispiel Betriebe, die bereits nach dem ersten Lockdown im letzten Sommer ohne Kurzarbeit auskamen und diese dann mit dem zweiten Lockdown wieder einführen mussten, für diese erste Phase bereits jetzt in der Prüfung sein.

Die örtliche Arbeitsagentur wird mitteilen, welche Unterlagen sie sehen will. Typischerweise werden Arbeitszeitnachweise, Lohnkonten, Entgeltabrechnungen und Auszahlungsnachweise verlangt. Achtung: Auch bei Kurzarbeit Null muss ein Arbeitszeitnachweis vorgelegt werden, denn nur so kann der Arbeitsausfall festgestellt werden.

Meist werden die Unterlagen per Post angefordert, in einigen Fällen erfolgt die Prüfung auch vor Ort beim Steuerberater oder im Lohnbüro. Die Vorlaufzeit beträgt circa drei Wochen. Die Arbeitsagentur überprüft zunächst eine Stichprobe. Dafür benennt sie namentlich die Arbeitnehmer, für die sie bezogen auf bestimmte Abrechnungsmonate die Unterlagen sehen will.

In Hessen wurden bereits Arbeitgeber aufgefordert, Abrechnungsunterlagen einzureichen. Die BA bittet um Verständnis, dass die Abschlussprüfung für Bertriebe Aufwand bedeutet. Auf ihrer Interseite stellt die BA Hilfestellungen für benötigte Unterlagen sowie weitere Informationen zur Verfügung.

Link ARBEITSAGENTUR

Quelle: Arbeitsagentur für Arbeit


Einladung zum Online-Seminar am 26.07.2021: Wege zum digitalen Qualitätsmanagement

Die Digitalisierung ist noch nicht abgeschlossen, und so lädt das Tourismusnetzwerk Hessen zu kostenlosen Seminaren ein. Als nächstes Thema steht Qualität kompakt auf dem Programm. Anmeldung und weitere Informationen findet Ihr hier:

Link TOURISMUSNETZWERK


Aus den Medien




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