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©Quelle: gettyimages/mustafahacalaki

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen.

Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.

Nach der erfolgreichen Pilotphase des IGP wird das Programm nun fortgesetzt, um dauerhaft die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen zu ermöglichen. Die neue IGP-Förderrichtlinie baut auf Erfahrungen der Pilotphase auf und optimiert den Ansatz, insbesondere um noch bessere Möglichkeiten für Innovationskooperationen zu schaffen sowie die Verfahrenseffizienz und Zielgruppengerechtigkeit weiter zu erhöhen. Es sind dabei zwei Projektformen möglich: kleinere Machbarkeitsprojekte in der innovativen Frühphase und größere Marktreifeprojekte zur Ausreifung von Innovationen. Beide Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise (Kunst-)Hochschulen.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“). Dabei werden auf dieser Webseite voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus neue Calls mit spezifischen Innovationsthemen, Terminen, Kontaktinformationen und weiteren Details veröffentlicht. Zu den Calls können dann im wettbewerblichen Verfahren Projektideen eingereicht werden. Der erste Call wird das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen adressieren, also beispielsweise neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, (Service-)Designs für Klimaschutz und Energiewende, digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit, etc. Details zu diesem Call und zum Bewerbungsverfahren werden voraussichtlich noch im Sommer 2023 bekannt gegeben. In diesem Kontext wird unter anderem auch zu entsprechenden Beratungsangeboten für neue Projekte informiert werden.

In der IGP-Pilotphase gab es drei Calls: Der erste zielte auf digitale und datengetriebene Innovationen, der zweite auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen, der dritte auf Innovationen im Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem „sozialen Impact“. Zur Bewertung der vielen im IGP eingereichten Projektideen wurde für jeden Call jeweils eine externe Jury zusammengestellt. Dabei konnten rund 300 Innovationsprojekte angeschoben werden, vor allem von kleinen, jungen Unternehmen, oft mit hohem Digitalisierungsbezug. Die externe Begleitevaluation hat die IGP-Pilotphase positiv bewertet und die Verstetigung des Förderansatzes empfohlen.

Viele der in der IGP-Pilotphase bewilligten Projekte laufen noch. Für diese Projekte können zur Förderadministration benötigte Dokumente abgerufen werden.

 

(c)  BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ



Kategorien:
Förderung


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