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Tourismusbeitrag – Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben

Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben des § 13 Abs. 2 Satz 1 – Tourismusbeitrag

Seit Januar 2017 ist die „Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort“ in Hessen in Kraft. Im Juli 2018 ist eine Änderung erfolgt, durch die auch Gemeindeteile als Tourismusort anerkannt werden können.

Mit der Änderung des „Gesetzes über kommunale Abgaben (§ 13 Abs. 2 Satz 1)“ im August 2023 können Gemeinden satzungsrechtlich festlegen, den Tourismusbeitrag auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Bisher konnte der Tourismusbeitrag nur von „ortsfremden Personen, die sich nicht zur Ausübung ihres Berufes in der Gemeinde aufhalten“ erhoben werden.

Hier finden Sie die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 01.08.2023:

Gesetz- und Verordnungsblatt 01.08.2023 – Nr. 25

und hier die aktuellen FAQ:

Aktualisierung FAQ Tourismusbeitrag Hessen 04.08.2023

 

 

 



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