

Nachhaltigkeit gehört heute ganz selbstverständlich zur Kommunikation im Tourismus. Betriebe berichten über regionale Produkte, Destinationen über nachhaltige Angebote und viele Akteure zeigen, wie sie sich beim Klima und Umweltschutz engagieren. Mit der EmpCo Richtlinie verändern sich nun jedoch die Anforderungen daran, wie solche Aussagen formuliert und belegt werden müssen.
Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing zu schützen.
Grundsätzlich gilt auch künftig: Über Nachhaltigkeit darf und soll gesprochen werden. Entscheidend ist jedoch, wie.
Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ müssen genauer betrachtet werden. Auch Aussagen zur Klimaneutralität, Versprechen für die Zukunft oder die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln unterliegen bestimmten Anforderungen.
Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Fragen: Worauf bezieht sich eine Aussage konkret und lässt sie sich nachvollziehbar belegen?
Das betrifft nicht nur geschriebene Texte. Auch Bilder, Farben, Symbole und Siegel können Teil einer Umweltaussage sein.
Für touristische Akteure lohnt es sich deshalb, bestehende Kommunikationsmittel genauer anzuschauen. Dazu gehören beispielsweise Websites, Social Media Beiträge, Newsletter, Broschüren, Kampagnen oder die Darstellung einzelner Angebote.
Für Destinationen ist das Thema an einigen Stellen komplexer. Sie kommunizieren nicht nur über die eigene Organisation, sondern machen Gastgeber, Freizeitangebote, Erlebnisse und ganze Regionen sichtbar.
Dabei werden häufig auch Informationen und Aussagen von Partnerbetrieben übernommen. Künftig wird deshalb noch wichtiger, nachvollziehen zu können, auf welcher Grundlage Nachhaltigkeitsaussagen getroffen werden.
Das bedeutet nicht, dass Destinationen künftig auf Nachhaltigkeitskommunikation verzichten sollten. Im Gegenteil. Gute und glaubwürdige Kommunikation kann sichtbar machen, was in den Regionen bereits umgesetzt wird. Sie sollte jedoch möglichst konkret und transparent sein.
Um touristische Akteure bei der Umsetzung zu unterstützen, hat der Deutsche Tourismusverband gemeinsam mit TOURISMLawyers zwei Kompaktleitfäden veröffentlicht.
Ein Leitfaden richtet sich speziell an touristische Unternehmen und Leistungsträger. Der zweite wurde für Destinationsmanagementorganisationen entwickelt.
Die Leitfäden greifen typische Situationen aus der touristischen Kommunikation auf und zeigen anhand konkreter Fallgruppen, was sich mit EmpCo verändert, welche Aussagen weiterhin möglich sind und worauf künftig besonders geachtet werden sollte.
Ein kompakter Praxischeck hilft außerdem dabei, die eigene Kommunikation Schritt für Schritt zu überprüfen.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Vorgaben bleibt noch etwas Zeit. Diese kann genutzt werden, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen und bestehende Inhalte nach und nach zu überprüfen.
Dabei muss nicht die gesamte Kommunikation auf einmal überarbeitet werden. Ein sinnvoller erster Schritt kann sein, besonders häufig genutzte Nachhaltigkeitsaussagen zu sammeln und zu prüfen, ob klar erkennbar ist, was damit gemeint ist und worauf sie beruhen.
Denn EmpCo bedeutet nicht, weniger über Nachhaltigkeit zu sprechen. Vielmehr geht es darum, noch genauer und glaubwürdiger zu zeigen, was tatsächlich getan wird.
Auf der Themenseite des Deutschen Tourismusverbands stehen beide Kompaktleitfäden kostenfrei zur Verfügung. Ergänzend können dort auch die drei Teile der DTV Webinarreihe zur EmpCo Richtlinie abgerufen werden. Sie behandeln die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation, den Umgang mit Nachhaltigkeitssiegeln sowie Möglichkeiten für EmpCo konforme Zertifizierungssysteme.
Weitere Informationen und die beiden Leitfäden finden Sie auf der Website des Deutschen Tourismusverbands.