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Pressemitteilung: Zur Verabschiedung des Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) zur heutigen Verabschiedung des Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (KVDG) im Deutschen Bundestag.

Der Hessische Tourismusverband setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung in Hessen über eine Landesregelung erfolgt, die nicht auf Kommunen mit bestehender Zweckentfremdungssatzung beschränkt ist. Ziel ist es, allen interessierten Kommunen die Einführung eines Registrierungsverfahrens zu ermöglichen, um flächendeckende Markttransparenz zu schaffen und die tourismuspolitische Steuerung zu stärken.

 

Pressemitteilung des DTVs:
Berlin, 23. April 2026: Zur Verabschiedung des Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (KVDG) erklärt der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes, Reinhard Meyer:

„Die EU-Richtlinie zur Kurzzeitvermietung hat sich zum Ziel gesetzt, volle Markttransparenz zu schaffen. Die ist aber nur möglich, wenn so viele Kommunen wie möglich, diese Transparenz auch herstellen können. Deshalb wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Bund bereits geregelt hätte, dass alle Kommunen ein Registrierungsverfahren einführen können.

Dazu konnte sich der Bundesgesetzgeber jedoch nicht durchringen. Nun sind alle Länder gefordert, diese Möglichkeit mit eigenen Landesregelungen flächendeckend umzusetzen. Nur so lässt sich ein vollständiges Lagebild des Marktes gewinnen. Alle Kommunen in Deutschland sollten die Möglichkeit bekommen, sich einen Überblick über die Anzahl der Ferienwohnungen in ihrer Stadt oder Gemeinde zu verschaffen. Das verbessert nicht nur die Planungen für den Tourismus vor Ort, sondern auch für die kommunale Wohnungspolitik.

Aus Sicht des DTV darf die Einführung eines Registrierungsverfahrens nicht auf einzelne Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten beschränkt werden. Kurzzeitvermietung betrifft viele touristisch geprägte Regionen. Ohne Markttransparenz ist keine gute Tourismusplanung möglich, denn statistisch werden Ferienwohnungen unter 10 Betten in Deutschland nicht erfasst.

Der DTV fordert die Bundesländer daher auf, ihre Landesgesetze so auszugestalten, dass alle Kommunen, die dies wünschen, ein Registrierungsverfahren einführen können. Eine Beschränkung auf Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung sollte vermieden werden. Nur mit einer möglichst breiten Anwendung können verlässliche Daten entstehen und eine sachgerechte politische Steuerung erfolgen.“

Deutscher Tourismusverband
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) ist der Dachverband der kommunalen, regionalen und landesweiten Tourismusorganisationen in Deutschland. Er positioniert den Tourismus als Leitökonomie, setzt sich für eine stabile öffentliche Finanzierung ein und engagiert sich für einen nachhaltigen Qualitätstourismus. Seit 1902 vertritt der DTV die Interessen des öffentlich finanzierten Deutschlandtourismus gegenüber Politik und Behörden, vernetzt die Branche und entwickelt Qualitätsstandards. Der Tourismus leistet mit 2,7 Millionen Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von 144 Milliarden Euro einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands (DIW Econ: Wirtschaftsfaktor Tourismus 2024).

 

Pressekontakt:
Deutscher Tourismusverband e.V.
Olaf Bentlage
Schillstraße 9, 10785 Berlin
Tel. 030 / 856 215 – 121
presse@deutschertourismusverband.de
www.deutschertourismusverband.de

Amtsgericht Charlottenburg VR 32390 B
Geschäftsführer: Norbert Kunz
Präsident: Reinhard Meyer

 



BEITRAG VOM:
24. April 2026

Kategorien:
DTV · Hessischer Tourismusverband e.V. · Tourismuspolitik


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