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Kein Meldeschein, kein Übergang

Die Menschen brauchen Entlastung. Dringend. Deshalb müssen einfache und gängige Strukturen für die Verwaltung gefunden werden. Einen Beitrag zur Entbürokratisierung soll ab 1. Januar 2025 nach dem Willen der Bundesregierung die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste leisten. Die damit verbundenen Konsequenzen stellt die Partner auf der kommunalen Ebene jedoch vor einige Herausforderungen.

In den Heilbädern und Kurorten sind die Hotelmeldescheine eng mit der Erhebung der Kurbeiträge verknüpft, erläutert der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Ralf Gutheil. Die Einnahmen daraus werden zweckgebunden für die Sicherung der kurörtlichen Infrastruktur eingesetzt. Damit gestalten wir Erholungsräume für Gäste und Bürger und schaffen das Umfeld für die medizinisch-therapeutischen Leistungen. So entsteht ein systemrelevanter Beitrag zum Gesundheitssystem.“

Durch die Abschaffung der Meldepflicht müssen Heilbäder, Kurorte und Tourismusorte ihre Satzungen überarbeiten, um weiterhin verlässlich Einnahmen generieren zu können.

„Die Satzungsänderung als solches ist nicht spektakulär, doch die Kommunen sind in der Umsetzung an die Fachgremien und die Abläufe gebunden,“ unterstreicht Ralf Gutheil die Forderung des Deutschen Heilbäderverbandes und Deutschen Tourismusverbandes. „Wir brauchen eine angemessene Übergangsfrist, um Rechtssicherheit herstellen zu können.“

Hintergrund:
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das unter anderem die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige vorsieht. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben. Bis zum Inkrafttreten bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz auszustellen. Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Meldescheine in vielen Kommunen eine wichtige Grundlage für die Erhebung von Gästebeiträgen darstellen.



Autorin: Almut Boller
Hessischer Heilbäderverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: almut.boller@hkur-in-hessen.de
Website: http://www.heilbaederverband-in-hessen.de
Telefon: (0611) 26 24 87 87
BEITRAG VOM:
29. Oktober 2024

Kategorien:
Allgemein · Hessischer Heilbäderverband e.V. · Kurorte


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