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Thermen und Bäder kämpfen um das Überleben

Der Überlebenskampf der Thermen in den Heilbädern und Kurorten in Hessen hat begonnen. Den ersten Bädern schwappt das Wasser buchstäblich bis zum Hals. Die Heilbäder und Kurorte in Hessen stehen mit ihrer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, Angebote für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen, alleine da.

„Die ersten Thermen haben geschlossen, weitere werden folgen“, schlägt der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler, Alarm. „Das überrascht uns nicht. Bereits Anfang Juli haben wir auf die zu erwartende Situation aufmerksam gemacht. Es bedarf jetzt konkreter Maßnahmen, ansonsten ertrinken die Kommunen finanziell in den Becken, die sie für die Gesundheitsvorsorge gebaut haben.“

„Mir wird schwindelig, wenn ich allein an die Folgen für die Hotellerie, Gastronomie und Gewerbetreibende in den Heilbädern und Kurorten denke“, erklärt die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller. „Thermen ziehen die Menschen in die Orte und sind ein wesentlicher Teil der kurspezifischen Wertschöpfungskette. Ohnehin wird die nächste Corona-Welle, die auch für deutlich weniger Reha-Maßnahmen in den Klinken sorgt, zu hohen Umsatzverlusten in den Heilbädern und Kurorten führen.“

„Kompensationen haben die politisch Verantwortlichen in Bund und Land bisher ausgeschlossen. Aber wir brauchen Hilfe, und zwar jetzt“, macht Vorsitzender Köhler mit Blick auf Bundes- und Landesregierung deutlich. „Die Heilbäder und Kurorte übernehmen mit ihren Gesundheitsangeboten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer sie alleine lässt, lässt auch die Bürgerinnen und Bürger im Stich.“

Die Thermen und Bäder in den Heilbädern und Kurorten nutzen Preiserhöhungen und natürlich auch Einsparpotenziale, um die hohen Energiepreise abzudämpfen. So werden zum Beispiel einzelne Attraktionen wie Wellenbäder abgeschaltet. Doch spätestens bei dem Griff zum Temperaturregler erscheinen Sorgenfalten auf der Stirn der Bäderbetreiber. Denn das warme Wasser lockert die Muskeln und sichert die Bewegungs-fähigkeit. Das hilft Kleinkindern ebenso wie älteren Menschen oder Patienten in der Rehabilitation.

Thermen von der Gas-Warnstufe 3 herausnehmen
und als Wärmezentren einrichten

Herausfordernde Zeiten brauchen auch ungewöhnliche Lösungsansätze. Schließen die Thermen, müssen sie weiterhin mit Gas versorgt werden, um irreparable Schäden an der technischen Infrastruktur zu vermeiden. Warum dann nicht die wenigen Ressourcen nutzen, um sie verstärkt der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen?

Der Hessische Heilbäderverband schlägt deshalb vor, die Thermen in diesem Winter zu öffnen und sie als Wärmezentren und Begegnungsstätten einzurichten. Damit geht die dringende Forderung an die Bundesregierung einher, die Thermen aus der Gas-Warnstufe 3 herauszunehmen.

Die Thermen und Bäder werden so zu Begegnungsräumen mit einer Vielzahl vor Vorteilen:

  • Patienten mit Rheuma, Bewegungseinschränkungen etc. können ihre rehabilitativen Maßnahmen fortsetzen
  • Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten ihre Bewegungsfähigkeit
  • Schulschwimmen und Schwimmkurse können weiter
    angeboten werden
  • Ausgleich für „Frustrationen“, die durch die Energieeinsparmaßnahmen entstehen

 

Hintergrund:

NOTFALLPLAN GAS
Frühwarnstufe (Frühwarnung):
„Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.“

Alarmstufe (Alarm):
„Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Notfallstufe (Notfall):
„Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine
andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten
Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken,
sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/notfallplan-gas-bundesrepublik-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=9

 



Autorin: Almut Boller
Hessischer Heilbäderverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: almut.boller@hkur-in-hessen.de
Website: http://www.heilbaederverband-in-hessen.de
Telefon: (0611) 26 24 87 87


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