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©Quelle: HA Hessen Tourismus

Neue Corona-Schutzverordnung: Die wichtigsten Änderungen für den Tourismus in Hessen

Am Donnerstag, den 25. November 2021, tritt in Hessen die neue Coronavirus-Verordnung in Kraft – sie gilt zunächst bis 23. Dezember 2021.

Zusammenfassen lässt sich, dass mit der neuen Verordnung die 2G-Regel in Hessen Standard wird und sich damit die touristischen Angebote weitgehend auf Personen beschränken, die entweder vollständig geimpft oder von COVID-19 genesen sind. Gleichzeitig bleiben viele Maßnahmen wie das Tragen einer medizinischen Maske in Innenbereichen, die Pflicht zur Umsetzung von Hygiene-Konzepten und die Einhaltung der Abstandsregeln bestehen. Hier können Sie sich die gesamte Verordnung im Wortlaut durchlesen, wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen für den Tourismus in Hessen kurz zusammengefasst:

  • Zur Innengastronomie erhalten nur noch Personen mit einem Geimpft- oder Genesenen-Nachweis Zutritt. Es gilt die Maskenpflicht, die medizinische Maske darf nur am Platz abgenommen werden.
  • In Freizeiteinrichtungen und  Sportstätten gilt ebenfalls die 2G-Regel. Beim Besuch von Diskotheken und Tanzlokalen kommt die 2G-Plus-Regel zur Anwendung, es dürfen also nur noch Menschen eingelassen werden, die geimpft und genesen und dazu noch noch negativ getestet sind.
  • Touristische Übernachtungen einschließlich der Bewirtung der Übernachtungsgäste sind zulässig, wenn die Gäste bei Anreise einen Genesenen- oder gültigen Impfnachweis vorzeigen.
  • Nicht touristische Übernachtungen sind dagegen auch möglich, wenn die Gäste auf das Corona-Virus getestet wurden – also den Nachweis eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests oder maximal 24 Stunden zurückliegenden zertifizierten Antigen-Schnelltests vorzeigen. Achtung: Die Ausnahme bildet hier die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise von Speisesälen oder Schwimmbädern. Hier gilt wieder die 2G-Regel.

 

Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (gültig ab 25.11.2021)

Weitere Informationen und wichtige Links finden Sie HIER im Tourismusnetzwerk Hessen.

 



Kategorien:
Corona


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