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Aufgrund unterschiedlicher Informationen mussten wir unseren Leitfaden für Familienfeiern und Veranstaltungen in Gastronomie und Hotellerie nach Rücksprache mit dem Hessischen Sozialministerium in einem kleinen Punkt korrigieren: „Auch Kinder unter 14 Jahren zählen bei der Regelobergrenze zulässiger Veranstaltungen in beiden Stufen mit.“ Wir sind angesichts der Tatsache, dass dies bei den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum bei Stufe 2 anders gehandhabt wird, irrigerweise davon ausgegangen, dass dies bei Veranstaltungen ebenso so sei. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen!
DOWNLOAD LEITFADEN VERANSTALTUNGEN
Der DEHOGA Hessen begleitet die Wiedereröffnung der gastgewerblichen Betriebe mit einer breit angelegten Informationsoffensive. Sie wollen nicht länger mit jedem einzelnen Gast diskutieren und die Auflagen erklären? Nutzen Sie die hier zur Verfügung gestellten Aushänge zur Kommunikation mit Gästen und Mitarbeitenden. Sie sollen die Gast- und Mitarbeiterkommunikation und somit die Umsetzung der Auflagen der neuen Corona-Verordnung erleichtern:
DOWNLOAD AUSHANG „Willkommen und Verhaltensregeln für Gäste“
Diese Frage wird – vor allem zur Absicherung – vielfach gestellt. Regelmäßig betrifft dies die Situation, in der ein Gast, sofern Hotelier oder Gastronom dies anbieten, unter Aufsicht einen Selbsttest im Betrieb macht. Zur Erinnerung: In Stufe 1 ist ein Negativnachweis für die Außengastronomie, in Stufe 2 für die Innengastronomie und für touristisch reisende Gäste in der Hotellerie immer erforderlich. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat dafür einen zweiseitigen Flyer herausgegeben. Wir empfehlen Euch, diesen Flyer Gästen (auf ausreichend Abstand) mitugeben oder sogar auszuhängen. Grundsätzlich müssen sich positiv Getestete unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Es sollte der Hausarzt konsultiert werden.
Meldung der Schließungszeiten bis spätestens 10.6.2021 – GEMA beendet Corona-Gutschriftenaktion
Die GEMA informiert, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01.01.2021-31.05.2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Achtung: Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.
Für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2021 wird die GEMA somit für vertraglich vereinbarte Dauernutzungen (Jahres-, Quartals- und Monatsverträge) entsprechende Rechnungen stellen und die Vergütungen einziehen. Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend ist, wird die GEMA prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.
Die meisten Betriebe, die ihre GEMA-Verträge gekündigt hatten, sind hiervon logischer Weise nicht betroffen. Diese sollten allerdings nicht versäumen, der GEMA die Musiknutzung vor der Betriebswiedereröffnung zu melden und einen neuen GEMA- Vertrag abzuschließen.
Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs könnt Ihr unter LINK zuer GEMA abrufen.
Wir haben mit unserem Schwesterverband, dem DEHOGA Bayern, die Vereinbarung getroffen, dass auch Mitglieder des DEHOGA Hessen, wie die bayerischen Mitglieder zu Sonderkonditionen Schnell Tests erwerben können:
Der Preis für Schnelltests wurde nochmal nachverhandelt und es wurde ein zusätzlicher, weiterer Partner in Bayern dazu genommen und geprüft, der Tests ab EUR 2.40 für DEHOGA Mitgliedsbetriebe zur Verfügung stellt.
Die Antigen-Tests stellen aufgrund der schnellen Testergebnisse eine ideale Ergänzung zu den aufwändigeren PCR-Tests dar. Da, wo es schnell ein Ergebnis braucht, bringen diese Tests große Entlastung. Um Ihnen und Ihren Mitarbeitern die bestmögliche Voraussetzung für einen sicheren Arbeitstag zu erleichtern, können wir Ihnen über unseren Partner Pro-Sell Vertriebs GmbH zwei Antigen-Schnelltests zu exklusiven DEHOGA-Konditionen anbieten:
Bestellungen zum Vorteilspreis sind ausschließlich über diesen Link möglich:
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An alle Unternehmerinnen des Gastgewerbes: Bewerbungsaufruf zum Hessischen Unternehmerinnenpreis
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen verleiht in diesem Jahr zum ersten Mal den Hessischen Unternehmerinnenpreis. Mit dieser Auszeichnung will das Land das weibliche Unternehmertum in Hessen noch sichtbarer machen. Der Preis richtet sich an Unternehmerinnen aus allen Branchen.
Voraussetzung ist,
Nähere Informationen zum Preis, zu den Teilnahmebedingungen sowie die Online-Bewerbung findet Ihr unter LINK zum UNTERNEHMERINNENPREIS