Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen hat das Kabinett der Hessischen Landesregierung neue Maßnahmen beschlossen, die ab dem 17. Mai in Kraft treten. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt, greift ein Stufenplan und nicht mehr die Maßnahmen der Bundesnotbremse.
Beherbergung: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Stufe 1: In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche
Stufe 2: In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche
Gastronomie:
Stufe 1: Draußen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Stufe 2: Draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen. Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. und
Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir: „Nach vielen Monaten der Schließung sind die ersten Öffnungsschritte ein ganz wichtiges Signal an die Gastro-Branche und den Tourismus. Und für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es ein Stück Normalität. […]“ Hier gelangen Sie zur Pressmitteilung der Hessischen Staatskanzlei vom 12.05. mit den Stufen im Überblick.
Was gilt wo? Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration führt eine Auflistung der aktuellen Inzidenzen in den Landkreisen/kreisfreien Städten.
©Quelle: soziales.hessen.de ©Quelle: soziales.hessen.de
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Ausführliche Informationen: Verantwortungsvolle Öffnungsschritte für einen Inzidenzwert unter 100