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Corona: Gemeinsame Verbändeinitiative im Tourismus

WANN MACHEN WIR WIEDER AUF?
Am 22. März 2021?

Nein. Am 22.03.2021 tagen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer verabredungsgemäß mit der Bundeskanzlerin und beraten das weitere Vorgehen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes.

Am 25. März 2021?

Vielleicht … könnte die Außengastronomie am 25.03.2021 öffnen, vielleicht sogar unter strengen Regeln die Innengastronomie, vielleicht auch die Hotellerie für Privatreisende. Der 25. März 2021 ist das nächste Datum, an dem die in Hessen angepasste Verordnung gelten wird. In der Verordnung werden die gemeinsam gefassten Beschlüsse rund um den Lockdown und mögliche Lockerungen aus dem Bund-Länder-Treffen umgesetzt. Wir als Verband haben vor allem einen konkreten Öffnungsplan wiederholt gegenüber der Politik gepocht. Unsere Pressekonferenz war ein Erfolg mit Blick auf die Steigerung der Wahrnehmung von Unzufriedenheit, Frust und Verzweiflung des Gastgewerbes angesichts der nicht mehr nachvollziehbaren Lockerungen. So konnten wir mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium Einigkeit darüber erzielen, dass Außengastronomie, Innengastronomie und Hotels gleichzeitig öffnen müssen.

Was gefährdet eine Öffnung am 25. März 2021?

Die aktuell nach oben kletternden Inzidenzahlen in Hessen: 7-Tages-Inzidenz (Fälle pro 100.00 Einwohner) in z.B. Stadt Frankfurt am Main 105,8; Wiesbaden 67,5; Limburg-Weilburg 83,8; Stadt Offenbach 167,3 oder Lahn-Dill 148.

Wann könnte trotzdem mit einer Öffnung gerechnet werden?

Eine Öffnung könnte ggf. auch ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 möglich sein. Zudem haben wir erneut und eindringlich vorgetragen, dass eine Entkoppelung der Öffnungsschritte von den starren Inzidenzen erforderlich ist. Im Ganzen dazu findet Ihr HIER unser Schreiben an den Hessischen Gesundheitsminister. Darin sind unsere aktuellen auch gegenüber dem Wirtschaftsministerium ausgesprochenen Forderungen und Erwartungen zusammengefasst. Im politischen Raum ist jedenfalls Bewegung.

Wird der DEHOGA Hessen klagen?

Ja. Wir haben uns mit den übrigen Landesverbänden und dem Bundesverband verständigt: während die Verbände in NRW und Bayern bereits zwei Klageverfahren von Gastronomen/Hoteliers unterstützen, warten die anderen Landesverbände den Ausgang dieser Verfahren ab. Des Weiteren macht es Sinn, sich die Verordnung in Hessen zum 25. März 2021 anzusehen, um darauf eine entsprechende Klage aufzubauen. Dies gilt für den Fall, dass wir es weiter mit einer nicht nachvollziehbaren Öffnungsstrategie anderer Wirtschaftsbereiche zu tun haben, während unsere Betriebe weiter geschlossen bleiben. Wir sind für diesen Fall vorbereitet und entschlossen.

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Gemeinsame Verbändeinitiative im Tourismus:

#PerspektiveJetzt – sicher und verantwortungsvoll

Mit einer gemeinsamen Social-Media-Kampagne appellieren der Deutsche Tourismusverband (DTV), der Deutsche Reiseverband (DRV), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Hotelverband Deutschland (IHA), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), die Allianz selbstständiger Reiseunternehmen (asr), der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) und der RDA Internationaler Bustouristik Verband an die Politik, dem Tourismus endlich eine Perspektive und einen Öffnungsfahrplan zu geben. Mit dem Slogan „Tourismus: sicher und verantwortungsvoll“ und dem Hashtag #PerspektiveJetzt wollen die Verbände zeigen: Sicherheit und Verantwortung sind oberste Gebote für die Branche in der Pandemie, aber der Tourismus braucht eine Öffnungsstrategie. Unter #PerspektiveJetzt sind Akteure aus dem Tourismus und der Reisebranche, aus Hotellerie und Gastronomie aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen und ihre Geschichte zu erzählen.

Zur Kampagnenseite beim DEHOGA Bundesverband (mit Bildern und Slogan zum Download): DEHOGA Bundesverband: Gemeinsame Verbändeinitiative im Tourismus: #PerspektiveJetzt – sicher und verantwortungsvoll (dehoga-bundesverband.de)

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Endlich: echter Erfolg für Mischbetriebe bei den November- und Dezemberhilfen!

Im Rahmen der Beratungen auf Bundesebene zur Einrichtung eines sog. “Härtefallfonds” haben auch die Länder wie zum Beispiel die Hessische Landesregierung, die wir dazu ins Bild gesetzt hatten, angemahnt, bestehende Lücken bei den Wirtschaftshilfen zu schließen. Eine solche Lücke betrifft Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte. Diese konnten im Rahmen der November- und Dezemberhilfe bislang nur dann einen Antrag stellen, soweit ihr Umsatz aus dem Nicht-Gaststättenteil maximal 20 % der Gesamtumsätze ausmachte, was u.a. vielen Brauereigaststätten, Straußenwirtschaften oder Vinotheken etc. den Weg zur Antragstellung verbaute.

Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben sich nunmehr bereit erklärt, diesem Anliegen – das von einem breiten Spektrum seitens Wirtschaft und Politik an die Ministerien adressiert wurde – angemessen Rechnung zu tragen und die FAQ anzupassen.

Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Dies betrifft vor allem zB Brauereigaststätten, Straußenwirtschaften oder Vinotheken, die neben der Gaststätte meist noch eine Brauerei oder ein Weingut betreiben. Die neue Regelung gilt ebenso für alle anderen Gaststätten, die in Verbindung mit einer anderen Tätigkeit auch eine Gaststätte betreiben, wie beispielsweise Cafés in Buchläden oder Restaurants in Möbelhäusern. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

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Die „Luca App“ und andere … – Ministerpräsident Volker Bouffier macht sich für digitale Schnittstellen bei den Gesundheitsämtern stark

„Die Kontaktnachverfolgung, zum Beispiel in der Gastronomie, aber auch bei Veranstaltungen, werden wir hoffentlich sehr bald noch besser und schneller durchführen können, indem wir anstelle der vielfältigen Zettelwirtschaft digitale Formate einführen. Wir haben uns zwischen Bund und Ländern geeinigt, eine sogenannte Nachverfolgungs-App zur schnellstmöglichen digitalen Kontaktnachverfolgung im Ansteckungsfall einzusetzen. Sie kennen vielleicht die Diskussion um diese „Luca-App“. Es gibt noch weitere Anbieter und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bis zur MPK am 22.03. hierzu eine einheitliche Position haben und dann werden wir auch hier sehr viel effizientere und für die Bürgerinnen und Bürger auch bequemere Lösungen haben. Bei einer solchen App, die für die Benutzer kostenlos sein wird, bleiben die Daten anonym. Erst wenn das Gesundheitsamt auf Anfrage eine Freigabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer verlangt, werden diese Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben und dort kann dann evtl. Kontakt zu weiteren Infizierten aufgenommen werden.“

Auszug aus der Regierungserklärung des Hessischen Ministerpräsidenten vom 16. März 2021
In Gänze nachzulesen: „Vorsicht – Vertrauen – Verantwortung“ | Informationsportal Hessen

Wir halten Euch auch hier auf dem Laufenden.

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Hessisches Statistisches Landesamt: Hessischer Tourismus bleibt im Januar 2021 sehr schwach

Im Januar 2021 haben die hessischen Beherbergungsbetriebe 84 Prozent weniger Gäste und 71 Prozent weniger Übernachtungen gezählt als im Januar des vergangenen Jahres. 82 Prozent weniger Inlandsgäste und 89 Prozent weniger Gäste aus dem Ausland blieben über Nacht im Land. Wie schon seit März 2020 hat die Corona-Pandemie auch im Januar 2021 erhebliche Auswirkungen auf die Tourismusbranche in Hessen gehabt: Die geöffneten Betriebe mussten zahlreiche Auflagen erfüllen. Dadurch reduzierte sich das Bettenangebot gegenüber Januar 2020 um 35 Prozent, die durchschnittliche Auslastung sank von 34 Prozent im Vorjahresmonat auf 15 Prozent. Mehr: Hessischer Tourismus bleibt im Januar 2021 sehr schwach | Statistik.Hessen

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DEHOGA Web-Seminare

Ihr DEHOGA Hessen vermittelt Ihnen auch in 2021 im Rahmen von Online-Kursen wertvolle Tipps und Tricks, u.a. wie Sie Google beeinflussen können, wie Sie Online-Bewertungen optimal für sich nutzen und worauf bei Instagram besonders zu achten ist.

„Suchmaschinenoptimierung – wie werde ich Googles Liebling“

Google ist nach wie vor die Suchmaschine, die von über 90% der deutschen Usern genutzt wird. Es ist daher sehr wichtig, dass die eigene Website von Google schnell gefunden und gut ausgelesen wird. Dabei gibt es einige bekannte Stellschrauben, an denen Sie drehen können, um das Ranking Ihrer Hotelwebsite oder Ihrer Restaurantwebsite zu beeinflussen. Welche das sind zeigen Ihnen die Heldenhelfer in diesem Web-Seminar.

6. April 2021, 15.00 – 17.00 Uhr online à € 50 Netto

„Online-Bewertungen zu Ihrem Vorteil nutzen“

Nach diesem Web-Seminar nutzen Sie Bewertungen Ihrer Kunden gezielt für Ihr Marketing. Wir zeigen Ihnen, warum Bewertungen vielfach wertvoll sind! Online-Beurteilungen unterstützen als Marketing-Instrument Reichweite, Rendite, Reputation und Ranking Ihres Unternehmens. Sie erfahren unter anderem, wie Sie richtig mit Lob, Kritik und Verleumdung auf Bewertungsportalen umgehen, wie Sie die Anzahl von Online-Bewertungen auf den verschiedenen Portalen erhöhen und beeinflussen können, insbesondere natürlich positive Bewertungen für Ihr Unternehmen.

27. April 2021, 15.00 – 17.00 Uhr online à € 50 Netto

„Instagram – die Marketingmacht der Bilder“

Viele Gastronomen und Hoteliers haben schon von Instagram gehört. Zurzeit wächst es schneller als Facebook und das bei einer großen, im Vergleich zu Facebook jüngeren Zielgruppe. Doch wie kann ich das Soziale Netzwerk für mein Unternehmens-Marketing nutzen? Wie baue ich mein Netzwerk auf? Wie finde ich bei über 1 Milliarde User meine Follower? Mit welchen Inhalten kann ich punkten? Wie schreibe ich passende Texte und finde wirksame Hashtags?

25. Mai 2021, 15.00 – 17.00 Uhr online à € 50 Netto

Nähere Information zu allen DEHOGA Seminaren finden Sie auf unserer Webseite.

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