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November-/Dezemberhilfe: Anträge auf bis 2 Millionen Euro ab sofort möglich

Perspektive schaffen: Umfrage zu Maßnahmen im Interesse des Gastgewerbes im Vorfeld der Bund-Länder-Konferenz am 3. März 2021

Der DEHOGA Hessen steht in einem dauerhaften unmittelbaren Austausch mit der Hessischen Landesregierung. Dennoch: am 10. Februar 2021 hätte sich das Gastgewerbe nicht nur eine direkte Ansprache gewünscht, sondern einen Öffnungsplan. Dieser wurde zuvor zugesagt, aber dann auf die Tagesordnung der Bund-Länder-Konferenz am 3. März 2021 verschoben.

Wir möchten Eure Einschätzung abfragen und gemeinsam mit Euch Handlungsoptionen abstimmen.

Daher bitten wir Euch darum, bis Mittwoch, den 24. Februar an der Umfrage (Link) teilzunehmen.

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November-/Dezemberhilfe: Anträge auf bis 2 Millionen Euro ab sofort möglich

Seit letztem Freitag ist es möglich, Anträge auf November-/Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen. FAQ zu diesem Thema hat das Bundeswirtschaftsministerium noch für den heutigen Freitag avisiert.

Wie bekannt, hatte der DEHOGA sich seit Monaten massiv für die Heraufsetzung der Obergrenze für die Kleinbeihilfen von vormals 800.000 Euro eingesetzt.

Diese wurde am 28. Januar von der EU-Kommission genehmigt. Zwischenzeitlich hat das BMWi das Antragssystem angepasst und uns dazu wie folgt aktuell informiert:

Wie Sie wissen hat die EU-Kommission Ende Januar entschieden, die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen (von bislang 800.000 auf 1,8 Mio. Euro) und Fixkostenhilfen (von bislang 3 Mio. auf 10 Mio. Euro) substantiell zu erhöhen, wofür sich die Bundesregierung intensiv eingesetzt hat. Die Kommission hat die Umsetzung dieser Grenzen auf nationaler Ebene nunmehr genehmigt.

Im Hinblick auf die bereits laufende November-/ Dezemberhilfe, die auf der Bundesregelung Kleinbeihilfe beruht, bedeutet das Folgendes:

  • Das Antragssystem wird entsprechend angepasst. Ab heute ist es nun möglich, Anträge auf November-/ Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen.
  • Damit können die Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag auf November-/ Dezemberhilfe gestellt haben oder z.B. nur einen Novemberhilfeantrag, aber noch keinen Dezemberhilfeantrag, unmittelbar von der Anhebung der Beihilfeobergrenzen profitieren.
  • Für Unternehmen, die bereits Anträge auf November- und Dezemberhilfe gestellt haben, deren Anträge aber aufgrund der Ausschöpfung der bisherigen Beihilfeobergrenzen von insgesamt 1 Mio. Euro gekappt wurden, wird die Möglichkeit eines Änderungsantrags derzeit noch programmiert. Die Freischaltung wird spätestens Ende Februar erfolgen.

Des Weiteren laufen die Arbeiten zur erweiterten November-/ Dezemberhilfe auf Hochtouren. Neben dem Kleinbeihilferahmen (und De-Minimis) sollen die Unternehmen wahlweise auch die Möglichkeit erhalten, sich auf die neue Bundesregelung Novemberhilfe/ Dezemberhilfe zum Schadensausgleich oder auf die (auf 10 Mio. Euro angehobene) Fixkostenhilfe zu stützen.    Wir halten Euch hierzu weiterhin gerne auf dem Laufenden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass auch die großen Unternehmen nicht bis Mitte März auf die Antragstellung warten müssen, sondern eine Antragstellung deutlich vorher möglich sein wird.

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Verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Kraft

Am gestrigen Donnerstag ist das Änderungsgesetz, mit dem das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz geändert wird, im BGBl veröffentlicht worden. Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 ist damit mit Wirkung zum 1. Februar 2021 rückwirkend in Kraft getreten.

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Aus den Medien

Die Kultur des Trinkens – was wird aus unserer Kneipe?

Was wird übrig bleiben von der Kneipenkultur, vom Austausch und der Geselligkeit? Eine Liebeserklärung an die Kneipe.

Sehr lesenswerter Artikel in den Stuttgarter Nachrichten. Das liegt uns – den Machern des Podcast „Die kleine Kneipe“ – ganz besonders am Herzen.

Hier zu lesen.

DEHOGA Fulda geht auf Konfrontationskurs mit der Politik

Unser DEHOGA Hessen-Kreisverband Fulda Stadt und Land um den engagierten Vorsitzenden Steffen Ackermann:

Corona-Lockdown in Fulda: Erhalten Gastronomie und Hotellerie genug Unterstützung? | Fulda (fuldaerzeitung.de)

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Betriebsschließungsversicherung: Gericht entscheidet im Sinne von Düsseldorfer Wirt

Erneut gibt es eine erfreuliche Entscheidung zum Thema Betriebsschließungsversicherung: Das Düsseldorfer Landgericht gab dem Betreiber mehrerer Düsseldorfer Bars und Clubs recht, der vor der Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatte (Az.: 40 O 53/20). Seine Versicherung hatte sich geweigert, die Lockdown-Kosten in Höhe von 764.000 Euro zu erstatten, weil nur Folgen aus Krankheiten abgesichert seien, die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden, Covid-19 habe es jedoch bei Vertragsabschluss noch nicht gegeben. Der Gastronom hingegen argumentierte, dass seine Versicherungspolice eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten enthalte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

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Bundesjustizministerin mahnt Bundesländer, Corona-Maßnahmen stetig auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen

„Die Bundesländer müssen prüfen, ob die jetzt geltenden Maßnahmen bei ihnen noch erforderlich sind oder nicht mildere Maßnahmen wie die Durchführung von Tests oder die Anwendung von Hygienekonzepten ausreichen.“ Das erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in den Medien und rief damit die Landesregierungen auf zu untersuchen, ob die jeweiligen Corona-Maßnahmen noch verhältnismäßig sind. Man müsse Tag für Tag und Woche für Woche genau schauen, wie sich die Entwicklung darstellt. „Begründungspflichtig ist die Anordnung von Einschränkungen und nicht deren Lockerung“, machte Lambrecht noch einmal deutlich. Grundrechtseingriffe müssen immer verhältnismäßig und gut begründet sein.“ Genaue Kontrolle der Verhältnismäßigkeit sei nicht nur ein Gebot des Rechtsstaats. Sie trage vielmehr auch zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei.

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Rechtsverletzung in Leipzig? Gericht kippt Restaurant-Öffnung

Leipzig – Im Alleingang erlaubte das Leipziger Ordnungsamt dem Penta-Hotel vor einer Woche, sein Restaurant zu öffnen. Allerdings mit Hygienekonzept und ausschließlich für Hotelgäste, denn dies entspreche „eher einem Kantinenbetrieb“.

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Telefon: 0611/ 99201- 16


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