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Online-Branchentagung zum betrieblichen Umgang mit SARS-CoV-2 im Gastgewerbe

Online-Branchentagung zum betrieblichen Umgang mit SARS-CoV-2 im Gastgewerbe

Auch wenn wir alle im Moment den konkreten Zeitpunkt eines Re-Starts von Gastronomie und Hotellerie noch nicht kennen: Die Überlegungen dazu in den Unternehmen wie auch bei den Behörden laufen bereits.

Was ist der aktuellste Stand der Lüftungstechnik? Wie können Hygienekonzepte in gastgewerblichen Betrieben unterschiedlicher Größe optimal umgesetzt werden? Wie werden sich die Vorschriften zum Corona-Arbeitsschutz weiter entwickeln? Wie können Infektionen besser nachverfolgt werden, um zukünftige Betriebsschließungen zu verhindern?

Diese und andere Fragen werden in einer Online-Branchentagung rund um das Thema Pandemie und Arbeits- und Gesundheitsschutz beleuchtet, die die Berufsgenossenschaft BGN in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA, den Arbeitgeberverbänden der Nahrungsmittelindustrie und der Gewerkschaft NGG organisiert. Dazu sind Sie herzlich eingeladen.

Zugeschaltet sein werden u.a. Experten aus den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit, vom Fraunhofer Institut und aus der arbeitsmedizinischen Beratung der Betriebe vor Ort aber auch Betriebspraktiker aus den Branchen. Das vorläufige Programm der Veranstaltung findet Ihr hier…  

Die Veranstaltung findet am 4. März von 9.00 bis 14.00 Uhr als ZOOM-Tagung statt.

Die Teilnahme erfordert eine vorherige Anmeldung unter diesem Link…

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GEMA-Tarifveränderungen ab 2021 – Gutschriftenaktion läuft weiter

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, in der sich z.B. DEHOGA, HDE, EVVC, die kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände/Organisationen zusammengeschlossen haben, hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit verbundener, abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Betriebe bei der GEMA mit Nachdruck für eine Rückerstattung der i.d.R. bereits Anfang 2020 gezahlten GEMA-Gebühren eingesetzt. Die GEMA startete daraufhin im Herbst 2020 eine große Erstattungs- bzw. Gutschriftenaktion, an der sich bis zum heutigen Tage über 200.000 Musiknutzer beteiligt haben.

Auch für die in 2021 behördlich veranlassten Schließungszeiten können Verbandsmitglieder über das GEMA-Portal (www.gema.de/portal ) weiterhin Erstattungen bzw. Gutschriften beantragen. Die von der GEMA im Dezember 2020 bzw. im Januar 2021 gegenüber geschlossenen Betrieben (Gastronomie, Hotels, Handel, Fitnessstudios etc.) für 2021 gestellten Rechnungen waren nach Auskunft der GEMA insofern systembedingt erforderlich, weil die GEMA erst nach Vorlage einer Rechnung z.B. eine Gutschrift für behördlich veranlasste Schließungszeiten ausstellen kann.

Die im letzten Jahr mit der GEMA geführten Tarifverhandlungen führten dazu, dass sich die meisten Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten,  Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Hotelsendetarif etc.) ab dem 1.1.2021 um 1,6 % erhöhen.

Aufgrund mehrjähriger Einführungsphasen kommt es auch in weiteren Tarifen (z.B. Einzelveranstaltungen mit Eintrittsgeld, Musikwiedergaben in Musikkneipen und Discotheken) entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen zu Tariferhöhungen.

Bei Veranstaltungen im Freien gem. Tarif U-St (Stadtfeste, Straßenfeste  und sonstige Veranstaltungen im Freien) konnte eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Bisher sah der Tarif Gebühren nur für bis zu 500 qm vor. Ab sofort können kleine Veranstaltungen auch nach den Stufen bis 100 qm, bis 200 qm und bis 300 qm abgerechnet werden! Nochmals der Hinweis: Bei der Flächenberechnung für „sonstige Veranstaltungen im Freien“ wird nur die zur Veranstaltung zugängliche Fläche zugrunde gelegt.

Einige Veranstalter führten bzw. führen auch in 2021 Auto(kino)-Disco´s, z.B. auf große Parkplatzflächen, durch, um u.a. Corona-bedingte Einnahmeausfälle ein wenig zu kompensieren. Mit der GEMA konnte diesbzgl. vereinbart werden, dass befristet bis zum 31.12.2021 derartige „Auto(kino)-Disco´s“ als konzertähnliche Veranstaltungen angesehen und folglich nach dem Konzerttarif U-K abgerechnet werden. Der Tarif sieht eine Vergütung von 5,75 % vom Nettokartenumsatz vor.

Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.

Für den Bereich des Hotelsendetarifes findet Ihr HIER eine aktualisierte Übersicht des DEHOGA über die Anspruchsteller/Verwertungsgesellschaften, deren Tarife sowie die entsprechenden rabattierten Tarife für Verbandsmitglieder ab 1.1.2021.

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Aus den Medien



ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


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