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Aktuelle DEHOGA-Umfrage: Branche erwartet Öffnung vor Ostern

KRETSCHMERS ABSAGE AN DEN OSTERURLAUB IN DEUTSCHLAND „VÖLLIG INAKZEPTABEL“

DEHOGA-PRÄSIDENT ZÖLLICK FORDERT VOLLSTÄNDIGE AUSZAHLUNG DER HILFEN AN ALLE UNTERNEHMEN UND KONKRETE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVEN

Die Verlängerung des Lockdowns ohne Öffnungsperspektive trifft das notleidende Gastgewerbe besonders hart. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) betrug der Umsatzverlust im Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr 78,0 Prozent. „Ende Februar sind wir schon wieder vier Monate geschlossen“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Die Verzweiflung und die existenziellen Sorgen in der Branche sind immens groß.“ Die sofortige Auszahlung der versprochenen Hilfen an alle Unternehmen sei jetzt überlebenswichtig, sagt Zöllick und kritisiert die angesichts der dramatischen Lage zu langsame Abwicklung. Erst 63,5 Prozent der Betriebe haben laut der DEHOGA-Umfrage die kompletten Novemberhilfen erhalten. Bei den Dezemberhilfen sind es sogar nur 23,3 Prozent. Größere Unternehmen könnten noch nicht einmal einen Antrag stellen, berichtet Zöllick. „Die Antragstellung und die schnelle Auszahlung der noch ausstehenden versprochenen Wirtschaftshilfen müssen jetzt absolute Priorität haben.“ So verwundere es nicht, dass immer noch 63,9 Prozent der Betriebe um ihre Existenz bangen und sogar jedes vierte Unternehmen (24,8 Prozent) konkret eine Betriebsaufgabe in Erwägung ziehe.

In dieser Situation sorgen Vorstöße wie des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer zum Osterurlaub für massive Empörung in der Branche: „Die pauschale Absage des Osterurlaubs ist völlig inakzeptabel und ein erneuter Schlag ins Gesicht der Branche“, sagt Zöllick. „Die Politik hat die Aufgabe, das Infektionsgeschehen laufend zu analysieren und zu beurteilen, was gesundheitspolitisch geboten ist. Die Infektionszahlen sinken seit Wochen und so haben Gastronomie und Hotellerie die nachvollziehbare Erwartung, eine Öffnungsperspektive zu erhalten.“ 83,6 Prozent der Betriebe fordern laut DEHOGA-Umfrage eine Öffnung vor Ostern. 40,5 Prozent der Betriebe sprechen sich für eine Öffnung zeitgleich mit dem Handel, möglicherweise am 7. März, aus. 43,1 Prozent plädieren für eine Öffnung rechtzeitig vor Ostern, zum Beispiel am 25. März.

Am 3. März findet die nächste Sitzung der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit der Bundeskanzlerin statt. Spätestens dann müsse es einen konkreten Fahrplan geben, wann, wie und unter welchen Voraussetzungen, die Betriebe wieder Gäste empfangen dürften. Zöllick: „Wir leben in einem Rechtsstaat und ich erwarte, dass die Politik alles dafür tut, dass die Betriebe keinen Tag länger geschlossen bleiben als dies gesundheitspolitisch notwendig ist.“ Dafür sind die politisch Verantwortlichen aufgerufen, das Impftempo zu beschleunigen und flächendeckend kostenfreie Schnelltests zur Verfügung zu stellen. „Es geht um die wirtschaftliche Existenz der Unternehmer und die Rettung Hunderttausender Arbeitsplätze. Aber es geht auch um den Erhalt der öffentlichen Wohnzimmer, der Kommunikations- und Begegnungsstätten der Republik.“ Zöllick verweist zudem auf die große Bedeutung der Branche für die Partner und Lieferanten. „Brauereien, Getränkehersteller, Foodlieferanten, Fachgroßhandel und die Wäschereien haben ebenso dramatische Einbußen zu verzeichnen.“

An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur wirtschaftlichen Lage im Gastgewerbe beteiligten sich in der Zeit vom 12. bis 14. Februar 6.015 Betriebe.

Zu den Ergebnisse der hessischen Umfrageauswertung geht es HIER.

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DEHOGA kraftvoll für die Branche in den bundesweiten Medien

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DEHOGA Kreisverband Fulda: Reaktion des heimischen Gastgewerbes auf die Äußerungen aus der Politik auf die Osterfeiertage – ohne Reiseverkehr

„Bestürzt und fassungslos nehmen wir die inakzeptablen Äußerungen rund um den Osterreiseverkehr wahr. Diese verunsichern die Gastgeberinnen und Gastgeber über das erträgliche Maß hinaus, zu unlängst bestehenden existenziellen Nöten. In der vergangenen Woche fanden wir in den Beschlüssen der Bund-Länderkonferenz keine Erwähnung und ein paar Tage später müssen wir solche unüberlegten Ausführungen zur Kenntnis nehmen. Wir erwarten einen Dialog über die längst notwendige Öffnungssperspektive.“, sagt Steffen Ackermann, DEHOGA-Kreisvorsitzender in Fulda.

Die vollständige Pressemitteilung gibt es HIER.

https://www.fuldainfo.de/heimisches-gastgewerbe-die-stimmung-kippt/

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Bundesrat stimmt Fristverlängerung für Insolvenzanträge zu

Der Bundesrat hat am Freitag einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zugestimmt. Diese Frist gilt nur für solche Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Ausgenommen bleiben solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.

Die Anträge auf staatliche Hilfen müssen grundsätzlich im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden. Sollten von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt worden sein, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen.

Der Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen wurde ebenfalls verlängert: Die bis Ende März 2022 geleisteten Zahlungen auf Forderungen aufgrund von Stundungen, die bis zum 28. Februar 2021 gewährt worden sind, gelten damit als nicht gläubigerbenachteiligend. Voraussetzung ist, dass gegenüber dem Schuldner ein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung noch nicht eröffnet worden ist.

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Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021 veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird zwischen dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 und dem Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 unterschieden. Die in den beiden Tabellen angegebenen Werte sind somit Halbjahreswerte. Sofern Betriebe nachweislich auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen waren oder sein werden, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen (vgl. Punkt 3. des BMF-Schreibens HIER).

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Corona-Sonderregelung Aussengastronomie in Frankfurt

Liebe Mitglieder des DEHOGA Kreisverband Frankfurt,

im Rahmen des Frankfurter Wirtschaftsstabes hatten wir darum gebeten, dass die großzügigeren Regelungen für bereits bestehende Außengastronomie über den 30.04.2021 hinaus verlängert werden sollen. Heute haben wir nun von der Stadt Frankfurt die Information erhalten, dass die aktuell geltenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Konkret bedeutet das: Alle Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, dürfen weiterhin die öffentlichen Verkehrsflächen großzügig nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt wurden. Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der jetzigen Regelung ohne Antrag erweitern. Selbstverständlich gilt weiterhin, dass Geh- und Radwege frei bleiben müssen und die Flächen nur mit Augenmaß genutzt werden dürfen. Die Details sind im Internet unter http://www.ase-frankfurt.de zu finden und in einem dort zu findenden Merkblatt zusammengestellt. Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter http://www.frankfurt.de/sommergaerten erledigen.

Zur Pressemeldung der Stadt Frankfurt: Corona-Sonderregelung Aussengastronomie | Stadt Frankfurt am Main

Euer DEHOGA KV Frankfurt

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DEHOGA HESSEN-PARTNER

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HS/3 Hotelsoftware informiert …

… Sie heute zu zwei wichtigen Themen.

Das eine Thema ist die Sicherung staatlicher Zuschüsse für eine Investition in Digitale Technik. Bisher haben häufig zwei Gründe die Hoteliers davon abgehalten: Geld und Zeit.

Geld gibt es jetzt vom Staat in Form des Digitalbonus und Zeit steht aktuell zur Verfügung und sollte jetzt genutzt werden, um den Betrieb fit für die Zukunft zu machen.

Das andere Thema ist die Umsetzung der KassenSicherungsVerordnung 2020. Der Gesetzgeber schreibt die Umsetzung der gesetzeskonformen Fiskalisierung bis zum 31.03.2021 vor und hat bei Verstößen Bußgelder in nicht unbedeutender Höhe festgelegt.

Alles zu diesen für die Branche wichtigen Themen findet Ihr HIER kurz und bündig zusammen gefasst.

Wir danken HS/3 Hotelsoftware für den Input!

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Gemeinsamer Aufbruch in die Zukunft

Das vergangene Jahr hat eindrucksvoll bewiesen, dass große Aufgaben nur gemeinsam zu meistern sind. Gerade die Tourismusbranche wird vor besondere Herausforderungen gestellt. In welcher Form wird die Pandemie das Freizeitverhalten und Reisen zukünftig verändern? Wie entwickelt sich die Branche in der Region? Wo können wir Kräfte bündeln? Und welche Rolle spielt dabei die Digitalisierung? Diesen Fragen möchten wir uns gemeinsam mit Ihnen widmen und auch gleich erste Handlungsansätze erarbeiten.

Die Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH, die Rheingauer Weinwerbung GmbH und die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH laden  zum 1. digitalen Tourismusdialog Stadt | Land am 8. März 2021 ein.

Alle Details findet Ihr HIER.

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PARTNER DES DEHOGA HESSEN

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Dr. Oetker Professional – Pizza Perfetissima Delivery Konzept

Egal ob Vorort-Verzehr, Selbstabholung oder Lieferservice, mit der neuen und exklusiv für den Außer-Haus-Markt zur Verfügung stehenden Pizza Perfettissima von Dr. Oetker Professional sind Sie so flexibel, wie es sich Ihre Kunden wünschen.

Schritt 1 – Das Speiseangebot

Wählen Sie aus den acht belegten Pizza Perfettissima Sorten (Margherita, Salame, Prosciutto, Quattro Formaggi, Verdure Grigliate, Tonno, BBQ Pollo, Calabrese Piccante), sowie einer unbelegten Variante, die zur Herstellung ganz individueller Pizzakreationen einlädt, Ihr Speiseangebot.

Das Geheimnis der Pizza Perfettissima ist ein lang fermentierter Teig, der den Pizzaboden besonders geschmacksintensiv macht. Dank der runden, aber ungleichmäßigen Form mit ca. 29 cm Durchmesser ist jede Pizza ein Unikat mit Handmade-Charakter.

Ohne vorheriges Auftauen wird die Pizza Perfettissima in weniger als sieben Minuten im Steinofen aufgebacken. So machen Sie nicht nur die Gäste im Handumdrehen glücklich, sondern können schnell auf Bestellungen reagieren.

Schritt 2 – Der passende Ofen

Ihnen fehlt noch der passende Ofen? Kein Problem. Dr. Oetker Professional bietet in Zusammenarbeit mit dem Ofenhersteller Prismafood auf die Pizza Perfettissima perfekt abgestimmte Steinöfen. Diese sind in nur 48 Stunden nach Auftragseingang bei Prismafood in Ihren Räumlichkeiten einsatzbereit.

Schritt 3 – Was Sie sonst noch brauchen

Pizzaschaufel, Pizzaschneider und die entsprechenden Pizzakartons dürfen natürlich nicht fehlen. Sprechen Sie gerne Ihren persönlichen Berater von Dr. Oetker Professional an.
Ein weiterer Tipp: Um die Pizzen bei der Lieferung warm zu halten, empfehlen sich Lieferboxen, die Sie bei Ihrem Großhändler käuflich erwerben können.

Schritt 4 – Machen Sie auf Ihren Liefer-/Abholservice aufmerksam!

Je mehr potenzielle Kunden von Ihrem neuen Angebot wissen, umso höher sind die Chancen erfolgreich zu sein. Veröffentlichen Sie deshalb Ihr neues Lieferservice-Angebot auf Ihrer Website, den von Ihnen genutzten sozialen Kanälen oder teilen Sie die Neuigkeit über Ihren WhatsApp Status. Klassisch aber effizient, ist ein Aushang an der Eingangstür Ihres Restaurants. Gerne unterstützt der Pizzaspezialist aus Ettlingen Sie mit weiteren Werbemitteln, wie Speisekarten und Plakaten.



ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


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