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Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2022

 

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NEWSLETTER VOM 8. FEBRUAR 2021
Hallo Gastgewerbe in Hessen!

Die reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird bis 31. Dezember 2022 verlängert. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss vergangenen Donnerstag höchst erfreulicherweise geeinigt. Die CSU hatte dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt, und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat in besonderem Maße für dieses wichtige Branchenanliegen gekämpft. Dafür danken wir ihm sehr. Für die Entfristung und die Einbeziehung von Getränken, die vorerst nicht realisiert wurden, werden wir natürlich – insbesondere auch im anstehenden Bundestagswahlkampf – weiter kämpfen. Der Koalitionsausschuss hat zudem beschlossen, den steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung zu erweitern. Auch das ist eine wichtige Erleichterung für viele Betriebe. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses könnt Ihr HIER nachlesen.

An diesem Mittwoch findet die nächste Videoschalte der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt. Darin wird es voraussichtlich auch um die Frage des Wiederhochfahrens nach dem Lockdown gehen, auch wenn just Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der besagte Ministerpräsident von Bayern Markus Söder die Hoffnungen auf eine Öffnung vor Ostern dämpfen.  In der letzten Runde war beschlossen worden, dass sich eine Arbeitsgruppe bis zum nächsten Zusammentreffen mit diesem Thema beschäftigen soll. DEHOGA Bundesverband und die DEHOGA Landesverbände haben deshalb in den vergangenen Tagen gemeinsame Leitlinien für den Re-Start entwickelt, die an die Bundeskanzlerin und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sowie die Hessische Landesregierung adressiert wurden.

In den Leitlinien bringen wir unsere Erwartungen zu den übergeordneten Maßnahmen, die zur Pandemiebekämpfung notwendig sind, zum Ausdruck. Dazu gehört natürlich insbesondere, dass unsere Branche in einem Stufenplan zum Re-Start berücksichtigt wird. Für die Akzeptanz der Regelungswerke ist von elementarer Bedeutung, dass die Maßnahmen nachvollziehbar, begründet und widerspruchsfrei sind.

Wir hoffen darauf, dass sich die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefs und Regierungschefinnen am 10. Februar auf grundlegende Regeln für den Re-Start verständigen. Es sollten dort bundeseinheitlich die Voraussetzungen für die Öffnungsschritte definiert werden sowie eine Verständigung auf einheitliche Schutzmaßnahmen erfolgen, die die Akzeptanz bei den Gästen wie den Unternehmern erhöhen. Mit Blick auf die Mobilität der Gäste betrifft dies insbesondere die Regelungen zum Maskentragen wie auch Regelungen für Beherbergungsbetriebe, damit wir nicht erneut massives Unverständnis bei Gästen wie auch Unternehmern erleben oder sich Gerichte wieder mit den Regelungswerken befassen müssen.

Lest im Weiteren unsere für die Branche wichtigen Nachrichten und Botschaften zum Start in die Woche.

Euer
DEHOGA Hessen-Team

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Inhalt
Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2022 schafft Perspektiven und Zuversicht
Öffnung womöglich erst ab Ostern
Perspektiven schaffen: Leitlinien des DEHOGA für den Re-Start des Gastgewerbes
Konkretisierung als „4-Stufenplan“ der DEHOGA-Verbände Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen
Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums: Neue Verbesserungen – Zusätzliche Flexibilität…
DEHOGA in den Medien
Ausführliche Informationen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
Legionellen-Gefahr bei der Wiederinbetriebnahme von Hotels
„Die digitale Speisekarte“
„Facebook-Fanpage: Tipps & Tricks für Einsteiger“
„Suchmaschinenoptimierung – wie werde ich Googles Liebling“
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VERLÄNGERUNG DER MEHRWERTSTEUERSENKUNG BIS ENDE 2022 SCHAFFT PERSPEKTIVEN UND ZUVERSICHT

Als „richtig, wichtig und mutmachend“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen. „Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Zöllick. „Die Entscheidung ist eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen, und auch für die Beschäftigten eine mutmachende Botschaft.“ Die Spitzen der CDU, CSU und SPD hatten sich am späten Mittwochabend darauf verständigt, dass nun bis zum 31. Dezember 2022 für Speisen in Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. Die CSU hatte diese Maßnahme auf die Agenda des Koalitionsausschusses gesetzt, ein besonderer Dank gelte dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder für seinen erfolgreichen Einsatz.

Wie wichtig diese Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist, zeige die Lage und Stimmung in der Branche. Wie eine DEHOGA-Umfrage im Januar ergab, bangen 75 Prozent der Betriebe um ihre Existenz. „Denn trotz der November- und Dezemberhilfen, die inzwischen auch zumindest bei vielen kleinen Unternehmen eingegangen sind, ist die Stimmung in der Branche wegen fehlender Öffnungsperspektiven von Verzweiflung geprägt“, erklärt Zöllick. Die Betriebe fürchteten, dass die Überbrückungshilfe III das Überleben nicht sichere. „Die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes hilft den Betrieben, wirtschaftlich zu überleben und damit Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten“, sagt Zöllick und führt aus: „Mit der Mehrwertsteuersenkung werden die Unternehmer in die Lage versetzt, nach der Öffnung Umsatzverluste durch zu erwartende Abstandsregelungen zu kompensieren, Kredite zu tilgen sowie irgendwann einmal wieder Rücklagen aufzubauen und in ihre Altersvorsorge zu investieren.“ Die steuerpolitische Maßnahme habe Restaurants, die in den Sommermonaten Umsätze erwirtschaften konnten, enorm geholfen, berichtet Zöllick. „Dies war ja auch das erklärte Ziel der Entscheidung vom Mai 2020 mit der Steuersenkung die Gastronomie zu stärken, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz seinerzeit.”

Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung sei ein „weiterer wichtiger Teilerfolg“ des Verbandes erreicht worden. Der DEHOGA werde nicht nachlassen, für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022 unter Einbeziehung der Getränke zu kämpfen.

„Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, werden nicht von der Steuerentlastung profitieren. Und gerade sie sind von der Pandemie ganz besonders gebeutelt“, sagt Zöllick. Zudem habe die Steuersenkung seit 2. November wieder keine Relevanz, da im erneuten Lockdown ausschließlich Abhol- und Lieferservice möglich sind. „Diese Umsätze unterlagen schon immer dem reduzierten Mehrwertsteuersatz“, macht Zöllick deutlich. Diese Differenzierung könnte keiner nachvollziehen. Auch aus diesem Grund sei die überfällige steuerliche Gleichbehandlung für Speisen dauerhaft zu entfristen. Desgleichen fallen für Fertiggerichte aus dem Supermarkt nur sieben Prozent an. „Es wäre widersprüchlich, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern“, so Zöllick. „Sieben Prozent Mehrwertsteuer stellen eine Stärkung der frisch zubereiteten Speisen, der regionalen Küche und der arbeitsintensiven Gastronomie dar.“

Darüber hinaus hatte sich der DEHOGA für die am Mittwoch ebenfalls beschlossene Erweiterung des Verlustrücktrags stark gemacht. „Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung ist definitiv zu begrüßen“, so Zöllick. Auch dies sei ein Kompromiss der Koalitionäre. „Die Erweiterung bezüglich der Höhe wie auch die rückwirkende Geltendmachung war leider nicht konsensfähig.“

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Öffnung womöglich erst ab Ostern

Vor den Beratungen von Bund und Ländern am Mittwoch sind keine großen Lockerungen der Corona-Regeln in Sicht. Mehrere Politiker mahnten am Wochenende angesichts der Ausbreitung von Mutationen des Coronavirus noch einmal zu größter Vorsicht. Nach einer neuen Umfrage ist auch jeder zweite Deutsche gegen eine Lockerung des Lockdowns. Unterdessen haben erste Bundesländer Lieferungen des Corona-Impfstoffs des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca erhalten. Damit ist bald ein dritter Impfstoff im Einsatz – neben denen von Biontech/Pfizer und Moderna.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte der «Bild am Sonntag»: «Wir dürfen uns nicht öffentlich mit Lockerungs-Fahrplänen überbieten.» Die Zahl der Neuinfektionen sei derzeit kaum niedriger als Ende Oktober, als der Lockdown begann. Aber Altmaier versuchte, Hoffnungen zu machen: «Ich hoffe sehr, dass wir spätestens zum Frühlingsanfang, spätestens an Ostern, wenn die Sonne scheint und man draußen sitzen und speisen kann, die Pandemie-Welle endgültig gebrochen haben und Öffnungen möglich sind.» Einen dritten Shutdown wolle er der Gastronomie auf jeden Fall ersparen. »Dieser Lockdown muss für die Gastronomie, die schon so viel durchgemacht hat, auf lange Zeit der letzte sein«, sagte Altmaier. Er plädierte für ein regionales Vorgehen, je nach Höhe der regionalen Infektionszahlen.

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Perspektiven schaffen: Leitlinien des DEHOGA für den Re-Start des Gastgewerbes

Gemeinsam haben der DEHOGA Bundesverband und die DEHOGA Landesverbände in den vergangenen Tagen Leitlinien für den Re-Start des Gastgewerbes erarbeitet und diese heute an die Politik adressiert. Darin fordern wir von der Politik insbesondere:

  • Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung intensivieren: Es muss unter anderem schnellstmöglich sichergestellt werden, dass alle Mitbürger, die sich impfen lassen wollen, dies auch können und die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie in den Zeitplan der Umsetzung der Impfstrategie aufgenommen werden. Die Corona-Teststrategie muss ausgebaut und die digitale und personelle Ausstattung der Gesundheitsämter verbessert werden.
  • Gastgewerbe in einem Stufenplan zum Re-Start berücksichtigen: Sobald die Infektionslage es zulässt, erwarten wir ein verlässliches und verantwortungsvolles Wiederhochfahren des Gastgewerbes. Dies gilt einmal mehr, wenn die maßgeblichen Inzidenzwerte erreicht werden. Es müssen klare Kriterien definiert werden, die einen Re-Start für die Betriebe planbar und nachvollziehbar machen, und es müssen Perspektiven für alle Betriebstypen geschaffen werden.
  • Anforderungen an Wiedereröffnungsszenarien definieren: Notwendig sind staatliche Re-Start-Konzepte mit nachvollziehbaren, widerspruchsfreien, praxistauglichen und verständlichen Regeln für Gäste wie Gastgeber. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen muss angestrebt werden, ein föderaler Flickenteppich wie beim Re-Start nach dem Frühjahrs-Lock-down oder ein Regelungschaos wie bei den Beherbergungsverboten im Herbst sollte unbedingt vermieden werden. Die Stufenpläne müssen zudem inzidenzbasiert und logisch sein. Spätestens dann, wenn das Infektionsgeschehen auf einen Inzidenzwert von unter 50 gemäß Infektionsschutzgesetz sinkt, erwarten wir konkrete Lockerungen und die Öffnung unserer Betriebe. Nicht nachvollziehbare Benachteiligungen unserer Branche bei einem Re-Start werden nicht vermittelbar sein. Wir brauchen zudem angemessene Vorlaufzeiten, auch mit Blick auf die Veröffentlichung der Verordnungen. Grundsätzlich erwarten wir, dass die Politik all ihre Entscheidungen sorgfältig abwägt und schlüssig erklärt.
  • Re-Start konkret: Was ergibt Sinn? Was ist nicht hilfreich? Die Leitlinien enthalten zudem unsere konkreten Einschätzungen und Vorschläge hinsichtlich Maßnahmen wie Lüftung, Belegungsquoten, Maskenpflicht, Plexiglasscheiben, Gästeregistrierungen, Öffnungszeitenbegrenzungen, Alkoholverboten usw.

Die vollständigen Leitlinien gibt es HIER.

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Konkretisierung als „4-Stufenplan“ der DEHOGA-Verbände Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen

Aus diesen Leitlinien abgeleitet haben wir gemeinsam mit den DEHOGA Landesverbänden Bayern und Rheinland-Pfalz einen 4-Stufenplan für unsere Bundesländer erarbeitet und diesen den politischen Entscheidungsträgern vorgelegt. Die entsprechende Pressemeldung von uns dazu gibt es HIER.

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sind 37 Prozent der Bürger für eine Verlängerung der bisherigen Einschränkungen über den 14. Februar hinaus, weitere 13 Prozent sind sogar für eine Verschärfung. Dagegen sind 30 Prozent für eine Lockerung und 13 Prozent für eine komplette Rückkehr zur Normalität. 7 Prozent machten keine Angaben. Die Akzeptanz der ergriffenen Maßnahmen schwindet aber: Anfang Januar – vor der letzten Verlängerung des Lockdowns – waren noch fast zwei Drittel (65 Prozent) für eine Beibehaltung oder Verschärfung der Maßnahmen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) räumte Fehler im Corona-Krisenmanagement ein. «Der Lockdown light im November war falsch, die Einschränkungen gingen nicht weit genug», sagte er dem «Tagesspiegel am Sonntag». «Von Teilen der Wissenschaft hatten wir die Ansage, dass das genügen könnte. Das war aber ein Irrtum.» Man habe in der Situation unter Druck handeln müssen. «Dabei passieren Fehler, das ist leider so.» Kretschmann schlug eine umfassende Fehleranalyse nach der Pandemie vor. «Wenn sie im Großen und Ganzen vorbei ist, würde ich dem Bundestag empfehlen, umgehend eine Enquete-Kommission einzusetzen, gerne auch schon im Frühsommer.»

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Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums: Neue Verbesserungen – Zusätzliche Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe

Das Thema Verbesserungen der November- und Dezemberhilfe war Thema auf der Wirtschaftsministerkonferenz letzte Woche. „Die Verbesserungen begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Sehr intensiv haben wir uns dazu in den letzten Tagen eingebracht, damit die Chancen für eine Vereinfachung und höhere Förderungen genutzt werden. Zu begrüßen ist auch das vorgesehene Wahlrecht.“

Das BMWi informiert dazu wie folgt:

„Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit den Bundesländern auf der gestrigen Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz weitere Verbesserungen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember vorgelegt. Diese Flexibilisierungen bei der November- und Dezemberhilfe wurden auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 5. Februar 2021 von den Bundesländern ausdrücklich begrüßt und einstimmig angenommen.

Der neue EU-Rahmen, für den sich das Bundeswirtschaftsministerium in Brüssel eingesetzt hatte, eröffnet den Unternehmen im Rahmen der Beantragung der November- und Dezemberhilfe neue Spielräume und erlaubt ein umfassendes Wahlrecht. Das bedeutet: Unternehmen können wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. So erfordert beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung keine Verlustnachweise mehr, sondern ermöglicht auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne. Weitere Spielräume ergeben sich zudem durch die Erhöhung der Förderhöchstgrenzen auf 1,8 Millionen Euro beim Kleinbeihilferahmen bzw. 10 Millionen Euro beim Fixkostenhilferahmen. Zur vollständigen Mitteilunge geht es HIER: BMWi – Neue Verbesserungen: Zusätzliche Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe

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DEHOGA in den Medien
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Ausführliche Informationen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung

Über die bis zum 15. März 2021 geltenden verschärften Corona-Arbeitsschutzbedingungen und die dazu veröffentlichten FAQs des Bundesarbeitsministeriums hatten wir bereits informiert. Für Arbeitgeber, die in die Thematik vertieft eintauchen wollen bzw. müssen, können wir jetzt noch auf einen ausführlichen, aktualisierten FAQ-Katalog der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hinweisen. Dieser beschäftigt sich beispielsweise mit Fragen zur Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken und Atemschutzmasken und mit der Angebotspflicht für das Arbeiten in der Wohnung der Beschäftigten.

Die FAQs der BDA gibt es HIER: FINAL FAQs SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.docx (arbeitgeber.de)

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Legionellen-Gefahr bei der Wiederinbetriebnahme von Hotels

Durch die coronabedingte Schließung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben entsteht ein Risiko der Ausbreitung von Legionellen in der Trinkwasser-Installation der kaum genutzten Gebäude.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat daher speziell für die Hotelbranche eine Infocard herausgegeben. Sie informiert kurz und, warum das Legionellen-Thema vor der Wiederinbetriebnahme keinesfalls außer Acht gelassen werden darf und was für die Sicherstellung einer hygienischen Trinkwasserabgabe jetzt notwendig ist.

Als Ergänzung zur Infocard gibt es einen zweisprachigen Aufsteller für die Sanitärräume. Somit erhalten Ihre zukünftigen Gäste ein gutes Gefühl, dass die Trinkwasser-Installation in Ihrem Hause geprüft und damit hygienisch sicher ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer. Attraktive Gesamtpakete und Preise finden Sie unter shop.wvgw.de.

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DEHOGA Web-Seminare

Ihr DEHOGA Hessen vermittelt Ihnen auch in 2021 im Rahmen von Online-Kursen wertvolle Tipps und Tricks, wie Sie u.a. Ihre Speisekarte digital schmackhaft gestalten, worauf bei Facebook besonders zu achten ist und wie Sie Google am besten zu Ihrem Vorteil nutzen können.

„Die digitale Speisekarte“

Jeder Gast im Restaurant bekommt sie in die Hand: Ihre Speisekarte. Und genau das kann in Corona-Zeiten zum Problem werden. Die Heldenhelfer zeigen Ihnen in diesem Web-Seminar, wie Sie Ihre Speisekarte digitalisieren können. Lernen Sie die verschiedenen Formen, Anbieter und Plattformen kennen, mit denen Sie und Ihre Karte auch online punkten können. Themen wie u.a. die Spielregeln für Speisekarten im Internet, Formate und Funktionen digitaler Speisekarten, Vorteile und Anbieter der Online-Speisekarten sowie Ihre Speisekarte auf Website, Facebook und im Netz werden im Rahmen dieses Web-Seminares vertieft.

1. März 2021, 10.00 – 12.00 Uhr online à € 50 Netto

„Facebook-Fanpage: Tipps & Tricks für Einsteiger“

Diese Web-Seminar ist für Facebook-Neulinge gedacht, die mit einer Seite starten wollen und oder gerade damit begonnen haben. Im digitalen Praxis-Seminar mit Marketingberater Andreas Pfeifer lernen Sie Facebook aus Marketingsicht kennen, Sie verstehen die Eigenarten dieser Plattform und wissen sie für Ihre berufliche Kommunikation optimal zu nutzen. Sie machen sich mit den wichtigsten Einstellungen vertraut und professionalisieren Ihre Online-Kommunikation. Lernen Sie die Tricks & Kniffe kennen, wie Sie aus Ihrer Facebook-Präsenz ein wirkungsvolles Marketingwerkzeug machen.

9. März 2021, 15.00 – 17.00 Uhr online à € 50 Netto

„Suchmaschinenoptimierung – wie werde ich Googles Liebling“

Google ist nach wie vor die Suchmaschine, die von über 90% der deutschen Usern genutzt wird. Es ist daher sehr wichtig, dass die eigene Website von Google schnell gefunden und gut ausgelesen wird. Dabei gibt es einige bekannte Stellschrauben, an denen Sie drehen können, um das Ranking Ihrer Hotelwebsite oder Ihrer Restaurantwebsite zu beeinflussen. Welche das sind zeigen Ihnen die Heldenhelfer in diesem Web-Seminar.

6. April 2021, 15.00 – 17.00 Uhr online à € 50 Netto

Nähere Information zu allen DEHOGA Seminaren finden Sie auf unserer Webseite.



ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


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