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Informationen zur Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter und Corona-Hilfen

Zu Ihrer Information finden Sie hier neue Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene mit Auswirkungen auf den Deutschlandtourismus:

  1. Reform der Insolvenzsicherung für Reiseveranstalter
    Das Bundesjustizministerium hat den lange erwarteten Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter vorgelegt. Die bisherige Regelung, nach der Veranstalter ihr Insolvenzrisiko über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft sichern können, soll geändert werden. Hintergrund ist, dass die bisherige Haftungsgrenze von 110 Mio. Euro pro Versicherungsjahr und Versicherer sich im Zuge der Thomas Cook-Insolvenz als nicht ausreichend herausgestellt hat. Künftig sollen sich Veranstalter mit einem Jahresumsatz von über 3 Mio. Euro in einem zu gründenden Pflichtfonds absichern. Der DTV hatte sich im Vorfeld bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, kleine und mittelständische Veranstalter, die ihr Risiko bislang problemlos absichern konnten, von einem Fonds auszunehmen bzw. bei der Ausgestaltung der neuen Regelungen darauf zu achten, dass keine neuen Belastungen entstehen. Hier finden Sie die >> DTV-Stellungnahme.
  2. Verlängerter und erweiterter EU-Beihilferahmen für Corona-Hilfen und Erleichterungen bei der Überbrückungshilfe II
    • Die Europäische Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) bis zum 31.12.2021 verlängert und erweitert. Der Befristete Rahmen ist die beihilferechtliche Grundlage für die Corona-Hilfen des Bundes (Überbrückungshilfe, KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe)). Die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erhöht und damit die Möglichkeit der Ausweitung der Hilfen geschaffen: Für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro), für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro (bislang 3 Mio. Euro)
    • Das BMWI hat dazu mitgeteilt, dass Erleichterungen bei der Überbrückungshilfe II geschaffen wurden, diese kann nunmehr rückwirkend ohne Verlustrechnung beantragt werden. Mehr Informationen >> hier.
    • Die EU-Kommission hat zudem die deutschen November- und Dezemberhilfen beihilferechtlich genehmigt, mehr Informationen >>hier.
  3. Verschärfte EU-Corona-Ampel und Einreiseempfehlungen
    Der Rat der EU hat am 1. Februar 2021 zwei Empfehlungen angenommen:

    • Die Erweiterung der “Corona-Ampel” um eine dunkelrote Kategorie (ab 500 Inzidenzen pro 100.000 Einwohner) und darauf basierende Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten, von nicht notwendigen Reisen in und aus diesen Gebieten abzuraten.
      Hier finden Sie die >> Pressemitteilung und die >>Ratsempfehlung.
    •  Die Änderung der Empfehlung von Einreisen aus Drittstaaten aufgrund der höheren Risiken durch die Coronavirus-Mutationen:
      die generelle Empfehlung für Beschränkung von nicht notwendigen Einreisen aus Drittstaaten sollte ursprünglich für bestimmte Drittstaaten gelockert werden, wenn mit der EU vergleichbare Inzidenzen vorliegen (>>Empfehlung vom Juni 2020). Aufgrund der aktualisierten >> Empfehlung vom Februar sollen Beschränkungen erst bei einer Inzidenz von 25 pro 100.000 Einwohner gelockert werden.

EU-Leitlinien für Impfnachweise
Der Rat der EU hat am 27. Januar 2021 erstmals Leitlinien mit Mindeststandards für Impfnachweise verabschiedet. Darin wird empfohlen, welche Informationen künftige Nachweise zu erfolgten Impfungen gegen COVID-19 enthalten sollen. Dies kann dazu beitragen, Impfnachweise zu vereinheitlichen und die gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU zu fördern. Impfnachweise sollen zunächst ausschließlich einem Nachweis für medizinische Zwecke dienen. Die EU-Staaten werden zu einem späteren Zeitpunkt und unter Vorbehalt laufender wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Debatten über mögliche weitere Anwendungen diskutieren.

Kontakt:

 

Deutscher Tourismusverband e.V.
Tourismuspolitik
Tel. 030 / 856 215-121
E-Mail: presse@deutschertourismusverband.de

 



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825


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