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Genehmigung der EU-Kommission für November- und Dezemberhilfe extra

Genehmigung der EU-Kommission für November- und Dezemberhilfe extra (ab 4 Mio. Euro)

Der DEHOGA Bundesverband, namentlich Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges, hat uns die außerordentlich erfreuliche Mitteilung gemacht, dass wir – als DEHOGA-Gemeinschaft in Bund und Ländern – einen großen Erfolg unablässiger, kluger und zielgerichtete politischer Arbeit errungen haben:

Monate der Ungewissheit für die größeren und größten Arbeitgeber der Branche haben nunmehr ein Ende. Gestern Abend hat die EU-Kommission den Antrag Deutschlands nach Art. 107 Abs. 2 b AEUV genehmigt. Darüber erhalten nun erstmalig auch die größeren und größten Unternehmen unserer Branche direkt nicht rückzahlbare Finanzhilfen. Kurzum: Alle, die für November und Dezember einen Anspruch auf mehr als 4 Mio. Euro haben, werden nunmehr auch die von den Ministern Scholz und Altmaier zugesagten Hilfen bekommen.

Die Auszahlungskriterien dieses Programms sind uns noch nicht bekannt, sind aber selbstverständlich diese Nacht bereits angefordert worden.

Da nach Art. 107 2 b AEUV nur der Schaden erstattet werden kann, vermuten wir, dass – ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen plus – eine Fixkostenerstattung bis zur Höhe von 75 Prozent der jeweiligen Vorjahresmonate erfolgt.  In der gestern veröffentlichten Mitteilung hieß es „Die jetzt genehmigten Hilfen sehen nach Angaben der EU-Kommission vor, dass bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Verluste erstattet werden oder 75 Prozent des Umsatzes der Monate November und Dezember 2019“.

Auch zu der von uns geforderten Heraufsetzung der Höchstgrenzen bei Kleinbeihilfe auf 5 Mio. Euro (derzeit 1 Mio. Euro) und Fixkostenhilfe auf 10 bis 15 Mio. Euro (derzeit 3 Mio. Euro) besteht Hoffnung. Die Ministerien arbeiten mit Hochdruck daran und wir hoffen, dass auch dazu in der kommenden Woche eine Entscheidung der EU-Kommission getroffen wird.

Wie Ihr wisst, waren dies drei ganz zentrale Forderungen in zahlreichen Schreiben des DEHOGA Bundesverbandes an die Bundesregierung sowie unsere vielen Briefe an die Hessische Landesregierung, die uns ihre Unterstützung immer wieder versichert hat.

Ja, es lohnt sich, zu kämpfen. Wir bleiben weiter am Ball!

Aus den Medien dazu: 

EU-Kommission
Deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen gebilligt

Die EU-Kommission hat die Corona-Sonderhilfen der Bundesregierung für die Monate November und Dezember gebilligt. Bislang waren nur Unterstützungen für kleinere Unternehmen als unbedenklich mit Blick auf Wettbewerbsverzerrungen eingestuft worden. Nun hat die Kommission auch Einzelhilfen mit einem Volumen von mehr als vier Millionen Euro genehmigt. Bundeswirtschaftsminister Altmaier nannte die Entscheidung ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte. Dies sei dringend notwendig, um die Substanz der Wirtschaft zu erhalten, sagte der CDU-Politiker.

Pressemeldung des Bundeswirtschaftsministeriums: BMWi – EU-Kommission genehmigt erweiterten beihilferechtlichen Rahmen für außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfen)

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brand eins – das Wirtschaftsmagazin aus Hamburg: Kampagne für die Gastronomie gestartet

“Gastronomie ist Kultur. Sie gehört zu einem guten Leben. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass wir sie nicht verlieren. In unserer kleinen Reihe stellen wir Artikel vor, die Lust auf gutes Essen machen, auf Kochkunst und die Leute, denen nichts wichtiger ist, als dass wir eine schöne Zeit bei ihnen verleben.“

In dieser Reihe haben wir bisher einige Artikel über unsere Social Media Kanäle gepostet und einen Podcast mit Patrick Rüther geführt (Gastronom Überquell, Bullerei). In der nächsten Woche geht es weiter, u.a. mit einem Podcast mit Koral Elci von der Kitchen Guerilla. Es geht um die Petition an das Bundeswirtschaftsministerium, die Klage in Hamburg und die vielen Aktionen (Leere Stühle, Kochen für Helden, Soli-Küche …) , die die Gastronomie auf die Beine gestellt hat.

Eine Zusammenfassung der bisher geposteten Sachen findet Ihr HIER.

 

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Bundesarbeitsministerium erlässt im Eiltempo Corona-Arbeitsschutzverordnung: Verschärfungen bei Homeoffice, Masken und Mindestflächen treten ab nächsten Mittwoch in Kraft

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in ihrer Sitzung am Dienstag auch auf verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz verständigt und Bundesarbeitsminister Heil beauftragt, diese im Wege einer Rechtsverordnung umzusetzen. Heil hat dem Kabinett am Mittwoch die neue Corona-Schutzverordnung zur Kenntnis vorgelegt. Diese tritt damit fünf Tage nach Verkündung, und damit voraussichtlich am kommenden Mittwoch, in Kraft und ist befristet bis zum 15. März 2021.

Die neue Verordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten muss, diese Tätigkeiten im Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.

Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen. Das bedeutet insbesondere:

  • Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Lässt sich dies nicht vermeiden, darf eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro jeder im Raum befindlichen Person nicht unterschritten werden, soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen. Lassen die Tätigkeiten dies nicht zu, hat der Arbeitgeber für einen gleichwertigen Schutz durch andere Maßnahmen (insb. Lüftungsmaßnahmen, Abtrennungen) zu sorgen.
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind möglichst kleine Arbeitsgruppen zu bilden, die möglichst wenig Kontakt untereinander haben sollen.
  • Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2- Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, wenn die Anforderungen an die Raumbelegung oder zum Mindestabstand nicht eingehalten werden können oder wenn durch die Arbeit mit einem erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist. Die Beschäftigten haben die Masken zu tragen. Die Verordnung enthält eine Auflistung zu einsetzbarem Atemschutz. Soweit FFP2-Masken eingesetzt werden, sind Tragezeitbegrenzungen bzw. Tragepausen zu berücksichtigen. (Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum richtigen Tragen der FFP2-Masken finden Sie hier verlinkt…)

Arbeitgeber müssen ihre Gefährdungsbeurteilung entsprechend überprüfen und aktualisieren.

Die Arbeitgeberverbände kritisieren, dass die Verordnung tief in die betriebliche Gestaltung der Arbeitsabläufe eingreift und einen hohen Organisationsaufwand nach sich zieht. Hinsichtlich des Mund-Nasen-Schutzes besteht auch Anlass zur Sorge, dass deren Verfügbarkeit mittelfristig nicht gesichert ist, wenn nun für alle der weiterhin notwendigerweise im Betrieb arbeitenden Personen täglich mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt werden muss. Immerhin konnte erreicht werden, dass Einschränkungen zur Nutzung der Kantinen und Pausenräume sowie bürokratische Vorgaben zur regelmäßigen Testung von Beschäftigten auf SARS-CoV-2 durch die Betriebe aus dem ursprünglichen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums gestrichen wurden.

FAQs des Bundesarbeitsministeriums zur Corona-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier…

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Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern”: Daten der Bundesagentur für Arbeit zu den Anträgen

Die Bundesagentur für Arbeit hat Zahlen zu den gestellten und beschiedenen Anträgen im Rahmen der 1. Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern!“ veröffentlicht. Der DEHOGA hat diese für das Gastgewerbe ausgewertet: HIER.

Die Daten machen einmal mehr deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist, das Programm zu verbessern. So wurden insgesamt 35,5 % der Anträge auf Ausbildungsprämie abgelehnt, im Gastgewerbe sind es 31,8 %. Wenn man davon ausgeht, dass angesichts des beträchtlichen Aufwandes nur Betriebe den Antrag stellen, die von ihrer Berechtigung ausgehen und die Zahlen also nur die Spitze des Eisbergs darstellen, sind sie wirklich dramatisch. Noch schlimmer sieht es bei den Anträgen auf Zuschuss zur Ausbildung bei Kurzarbeit aus. Hier wurden 71,2 % aller Anträge abgelehnt, im Gastgewerbe sind es mit 76,4 % sogar noch mehr.

Wie Ihr wisst, setzt der DEHOGA Bundesverband sich gegenüber den zuständigen Ministerien und anderen Politikern seit Monaten massiv für die Nachjustierung des Programmes ein. Die im Oktober erfolgten Änderungen des Programmes haben nach unserer Einschätzung nur marginale Verbesserungen gebracht.

Der Bundesverband hat seine Verbesserungsvorschläge auch auf dem Weg über die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Diskussion eingebracht.

Die BDA hat mehrere der DEHOGA-Forderungen in ihr HIER abrufbares Positionspapier übernommen, insbesondere die Abschaffung der Beschäftigtengrenze 249 bei der Antragsberechtigung und die Ausdehnung des Zuschusses auf Ausbilder, wenn diese ebenso wie Auszubildende von der Kurzarbeit ausgenommen werden.

Die BDA hat die Forderungen zur Weiterentwicklung und Verlängerung des Bundesprogramms auf das Ausbildungsjahr 2021/22 in der Sitzung der Allianz für Aus- und Weiterbildung am 20. Januar 2021 zur Diskussion gestellt. Die BDA hat uns informiert, dass in der Allianz-Sitzung zahlreiche Punkte, u.a. die erwähnten, von den anderen Allianz-Partnern unterstützt wurden. Auch die Ministerien haben diesbezüglich erste positive Signale gesendet und angekündigt, in einer nächsten Allianz-Sitzung im Februar konkrete Punkte zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms zu präsentieren.

Wir werden auch in Hessen die Thematik gegenüber unseren politischen Gesprächspartnern und medial weiter im Bewusstsein halten.

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Neue Corona-Verordnung für Hessen

Die ab morgen, dem 23. Januar 2021, geltende neue „Corona-Verordnung“ für Hessen gibt es HIER. Änderungen sind gelb markiert.

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Betriebsschließung: Allianz vermeidet erneut Niederlage vor Gericht mit Vergleich

Deutschland größter Versicherungskonzern hat eine Woche vor der geplanten Urteilsverkündung einen Vergleich mit dem Wirt des Münchner Restaurants «Guido al Duomo» geschlossen. Über die Einzelheiten ist Stillschweigen vereinbart, wie die Allianz am Donnerstag mitteilte. Zuerst hatte die «Wirtschaftswoche» darüber berichtet.

Der Wirt hatte im Prozess 160 000 Euro von der Allianz für die behördliche Schließung seines Restaurants während des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr gefordert. Die Allianz lehnt Zahlungen ab, da das Unternehmen keinen Versicherungsfall sieht.

Weiterlesen auf „Tageskarte“: Betriebsschließung: Allianz vermeidet erneut Niederlage vor Gericht mit Vergleich: Tageskarte



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Telefon: 0611/ 99201- 16
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Allgemein


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