Der DEHOGA Bundesverband, namentlich Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges, hat uns die außerordentlich erfreuliche Mitteilung gemacht, dass wir – als DEHOGA-Gemeinschaft in Bund und Ländern – einen großen Erfolg unablässiger, kluger und zielgerichtete politischer Arbeit errungen haben:
Monate der Ungewissheit für die größeren und größten Arbeitgeber der Branche haben nunmehr ein Ende. Gestern Abend hat die EU-Kommission den Antrag Deutschlands nach Art. 107 Abs. 2 b AEUV genehmigt. Darüber erhalten nun erstmalig auch die größeren und größten Unternehmen unserer Branche direkt nicht rückzahlbare Finanzhilfen. Kurzum: Alle, die für November und Dezember einen Anspruch auf mehr als 4 Mio. Euro haben, werden nunmehr auch die von den Ministern Scholz und Altmaier zugesagten Hilfen bekommen.
Die Auszahlungskriterien dieses Programms sind uns noch nicht bekannt, sind aber selbstverständlich diese Nacht bereits angefordert worden.
Da nach Art. 107 2 b AEUV nur der Schaden erstattet werden kann, vermuten wir, dass – ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen plus – eine Fixkostenerstattung bis zur Höhe von 75 Prozent der jeweiligen Vorjahresmonate erfolgt. In der gestern veröffentlichten Mitteilung hieß es „Die jetzt genehmigten Hilfen sehen nach Angaben der EU-Kommission vor, dass bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Verluste erstattet werden oder 75 Prozent des Umsatzes der Monate November und Dezember 2019“.
Auch zu der von uns geforderten Heraufsetzung der Höchstgrenzen bei Kleinbeihilfe auf 5 Mio. Euro (derzeit 1 Mio. Euro) und Fixkostenhilfe auf 10 bis 15 Mio. Euro (derzeit 3 Mio. Euro) besteht Hoffnung. Die Ministerien arbeiten mit Hochdruck daran und wir hoffen, dass auch dazu in der kommenden Woche eine Entscheidung der EU-Kommission getroffen wird.
Wie Ihr wisst, waren dies drei ganz zentrale Forderungen in zahlreichen Schreiben des DEHOGA Bundesverbandes an die Bundesregierung sowie unsere vielen Briefe an die Hessische Landesregierung, die uns ihre Unterstützung immer wieder versichert hat.
Ja, es lohnt sich, zu kämpfen. Wir bleiben weiter am Ball!
Aus den Medien dazu:
EU-Kommission
Deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen gebilligt
Die EU-Kommission hat die Corona-Sonderhilfen der Bundesregierung für die Monate November und Dezember gebilligt. Bislang waren nur Unterstützungen für kleinere Unternehmen als unbedenklich mit Blick auf Wettbewerbsverzerrungen eingestuft worden. Nun hat die Kommission auch Einzelhilfen mit einem Volumen von mehr als vier Millionen Euro genehmigt. Bundeswirtschaftsminister Altmaier nannte die Entscheidung ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte. Dies sei dringend notwendig, um die Substanz der Wirtschaft zu erhalten, sagte der CDU-Politiker.
Pressemeldung des Bundeswirtschaftsministeriums: BMWi – EU-Kommission genehmigt erweiterten beihilferechtlichen Rahmen für außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfen)
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