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Überbrückungshilfe III wird tatsächlich nachgebessert

LOCKDOWN WIRD BIS MINDESTENS MITTE FEBRUAR VERLÄNGERT UND VERSCHÄRFT

 

Bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen haben sich der Bund und die Länder auf eine Verlängerung und Verschärfung der bisherigen Lockdown-Maßnahmen bis zunächst 14. Februar 2021 geeinigt.

Die Insolvenzantragspflicht wird unter Bedingungen bis Ende April ausgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen zur Überbrückungshilfe III werden vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge angehoben. Die Bundesregierung will sich der bei der EU-Kommission für eine Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze einsetzen.

Die für das Gastgewerbe wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

  1. Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.
  2. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird befristet bis zum 15. März 2021 eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.
  3. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der Covid-19-Arbeitsschutzstandards die Belegung von Räumen reduziert werden oder medizinische Masken eingesetzt werden, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Unternehmen werden aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen im ÖPNV zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.
  4. Bund und Länder scheinen von bisherigen Ankündigungen abzurücken, „im 2. Quartal“ bzw. „bis Sommer“ allen Bürgern ein Impfangebot zu machen. Im Beschluss heißt es nun, man habe „das gemeinsame Ziel, allen Impfwilligen in Deutschland spätestens bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen“.
  5. Der Bund will die Zugangsvoraussetzungen zur Überbrückungshilfe III vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, will sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze einsetzen. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen, die Länder auch weiterhin die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Februar erfolgen, die abschließenden Auszahlungen durch die Länder sollen im März erfolgen.
  6. Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
  7. Deutschland wird auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden. Auch im Rahmen einer neuen Strategie soll die besondere Situation der Grenzregionen (Grenzpendler) berücksichtigt werden.

Den Beschluss im Wortlaut findet Ihr HIER.

 

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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III WIRD TATSÄCHLICH NACHGEBESSERT: MAXIMALSUMME WIRD AUF MONATLICH 1,5 MILLIONEN ERHÖHT

Im Dezember hatten wir bereits die deutliche Erhöhung der Überbrückungshilfe angemahnt. Nachdem sie zwischenzeitlich bereits von maximal 50.000 monatlich auf 500.000 Euro heraufgesetzt worden war, wurde gestern nun die neuerliche Erhöhung auf maximal 1,5 Millionen Euro pro Monat beschlossen. Gern stellen wir Euch nachstehend die neuen Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Eckpunkten der Überbrückungshilfe III zur Verfügung. Im Weiteren könnt Ihr dies auch HIER nachlesen.

Das Wichtigste im Überblick:

Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.

Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat (bisher 200.000 bzw. 500.000 Euro), sofern beihilferechtlich zulässig. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.

Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen werden einheitlich gewährt bei der Überbrückungshilfe III nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Abschlagszahlungen sind …

Weiterlesen: DEHOGA Bundesverband: Überbrückungshilfe III (dehoga-bundesverband.de)

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Aus den Medien

Wie existentiell, überlebenswichtig das Funktionieren der staatlichen Hilfsprogramme ist, machen insbesondere wir als DEHOGA-Familie auch gegenüber den Medien unablässig deutlich. Hier folgen einige Spiegel der Kommunikationsarbeit in Bund und Land aus den Medien.

Video: Börse vor acht
18.01.21 | 04:36 Min. | Verfügbar bis 26.01.2021 – 
DEHOGA ab 02:36 Min

Unternehmen im Lockdown:
10 Milliarden Euro Nachschlag für die Wirtschaft

Die Regierung stockt die Coronahilfen nochmals um mindestens 10 Milliarden Euro auf. Und sie sollen schneller und unbürokratischer fließen. Doch eine wichtige Hürde dafür ist noch nicht ausgeräumt.

Bund und Länder:
Steuererleichterung für Unternehmen werden verlängert 

Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann wohl auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist.

Corona-Unterstützung:
EU-Kommission will höhere Staatshilfen für große Unternehmen genehmigen

Die Bundesregierung darf nun auch größeren Firmen helfen, die durch Corona in Schwierigkeiten gekommen sind. Die EU-Kommission will nach SPIEGEL-Informationen einen entsprechenden Antrag genehmigen.

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Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Januar und Februar

In den vergangenen Monaten hatte der DEHOGA sich wiederholt dafür eingesetzt, vom Lockdown betroffenen Betrieben erleichterte und zinsfreie Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu ermöglichen. Wir hatten außerdem darum gebeten, die Stundungsverlängerungen nicht immer nur für einen Monat, sondern längerfristig, mindestens bis zu einer realistischerweise zu erwartenden vollständigen Auszahlung der staatlichen Hilfen, zu gewähren. Der GKV-Spitzenverband hat in seiner gestrigen Sitzung zumindest beschlossen, dass die Beiträge für die Monate Januar und Februar 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 im vereinfachten Verfahren gestundet werden können.

Die entsprechende Information des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier…. Wie bereits in den Vormonaten ist der Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse / Einzugsstelle mit einem einheitlichen Antragsformular zu stellen. Das aktuelle Formular finden Sie hier…

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Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer soll auch für 2021 ausgesetzt werden können

Laut dpa-Informationen aus Regierungskreisen wird wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine weitere steuerliche Erleichterung für Unternehmen verlängert: Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann demnach auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist. Bereits im vergangenen Jahr war die Sondervorauszahlung wegen der Coronakrise ausgesetzt worden. Die Vorauszahlung leisten Unternehmer als eine Art Pfand, wenn sie ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen später als vorgeschrieben abgeben möchten. Viele machen von der Regelung Gebrauch, weil die Frist für die Voranmeldungen recht kurz ist.

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Schleppend, aber die Hilfen kommen: Aktuelle Zahlen zu Anträgen und bisherigen Auszahlungen der Hilfsprogrammen

Die Bundesregierung hat neue Zahlen zum bisherigen Antrags- und Auszahlungsvolumen der Hilfsprogramme veröffentlicht (Stand 15. Januar 2021):

Danach wurden für die Novemberhilfe seit dem 25. November bisher 302.307 Anträge mit einem Volumen von 4,68 Mrd. EUR gestellt. Das bereits ausgezahlte Volumen beträgt 1,78 Mrd. EUR. Für die Dezemberhilfe wurden seit 23. Dezember 184.558 Anträge mit einem Volumen von 2,77 Mrd. EUR gestellt. Das bereits ausgezahlte Volumen beträgt hier 0,99 Mrd. EUR.

Für die Überbrückungshilfe I (Fördermonate Juni bis August 2020) wurden insgesamt 127.562 Anträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von 1,46 Mrd. EUR gestellt, von denen 104.486 Anträge mit einem Volumen von 1,42 Mrd. EUR ausgezahlt wurden.

Für die Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) wurden bislang 113.400 Anträge mit einem Volumen von 1,68 Mrd. EUR gestellt. 79.683 Anträge mit einem Volumen von 1,44 Mrd. EUR wurden bereits ausgezahlt.



ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


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