Bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen haben sich der Bund und die Länder auf eine Verlängerung und Verschärfung der bisherigen Lockdown-Maßnahmen bis zunächst 14. Februar 2021 geeinigt.
Die Insolvenzantragspflicht wird unter Bedingungen bis Ende April ausgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen zur Überbrückungshilfe III werden vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge angehoben. Die Bundesregierung will sich der bei der EU-Kommission für eine Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze einsetzen.
Die für das Gastgewerbe wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
- Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird befristet bis zum 15. März 2021 eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.
- Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der Covid-19-Arbeitsschutzstandards die Belegung von Räumen reduziert werden oder medizinische Masken eingesetzt werden, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Unternehmen werden aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen im ÖPNV zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.
- Bund und Länder scheinen von bisherigen Ankündigungen abzurücken, „im 2. Quartal“ bzw. „bis Sommer“ allen Bürgern ein Impfangebot zu machen. Im Beschluss heißt es nun, man habe „das gemeinsame Ziel, allen Impfwilligen in Deutschland spätestens bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen“.
- Der Bund will die Zugangsvoraussetzungen zur Überbrückungshilfe III vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, will sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze einsetzen. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen, die Länder auch weiterhin die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Februar erfolgen, die abschließenden Auszahlungen durch die Länder sollen im März erfolgen.
- Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
- Deutschland wird auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden. Auch im Rahmen einer neuen Strategie soll die besondere Situation der Grenzregionen (Grenzpendler) berücksichtigt werden.
Den Beschluss im Wortlaut findet Ihr HIER.
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