Menu

Endlich: Vollständige Zahlung der Novemberhilfen und erhöhte Abschlagszahlungen Dezemberhilfen fließen

Lockdown bis Ende Januar: Bund und Länder verschärfen Beschränkungen

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird wegen weiter hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar verlängert. Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots wird eingeschränkt.

Die Beschlüsse im Detail:

Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots soll eingeschränkt werden

Auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen kommt eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Gerade über diese Maßnahme ist ein heftige politische Diskussion entbrannt. Ministerpräsident Volker Bouffier hat bereits angekündigt, mit Blick auf die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit moderatere Lösungen zu bevorzugen.

Verschärfung der Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden wegen der weiter hohen Infektionszahlen verschärft. Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Wegen weiter hoher Corona-Infektionszahlen wird der Lockdown an Schulen und Kitas bis Ende Januar verlängert.

Merkel fordert: noch weniger Kontakte als bisher

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Bevölkerung auf einen harten Januar vorbereitet. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, solle an privaten Treffen künftig maximal eine Person teilnehmen, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, sagte die Kanzlerin am Dienstagabend in Berlin nach Online-Beratungen mit den Regierungschefs der Länder. Gleichzeitig machte sie mit Blick auf die neu entwickelten Impfstoffe Hoffnung. «Wir wissen, dass mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen eine Perspektive da ist für eine Normalisierung unseres Alltags», sagte die Kanzlerin.

Regeln für Einreise aus Corona-Risikogebieten werden verschärft

Die Regeln für Einreisende aus Corona-Risikogebieten im Ausland werden noch einmal verschärft. Ab dem 11. Januar müssen sie nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Der Bund behält sich zudem vor, zusätzliche Testpflichten für Länder zu erlassen, in denen das Ansteckungsrisiko wegen der Verbreitung von Mutationen des Virus oder hoher Infektionszahlen besonders groß ist. Die Bundesregierung hat inzwischen etwa 150 der rund 200 Länder weltweit zu Corona-Risikogebieten erklärt und warnt vor Reisen dorthin. In Europa gibt es kaum noch Regionen, die kein Risikogebiet sind. Die Einstufung erfolgt, wenn in einem Gebiet mehr als 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche registriert werden. Nach diesen Kriterien sind aber auch alle 16 deutschen Bundesländer Risikogebiete.

Konkrete Fragen für Hotellerie und Gastronomie in Hessen

Heute tagt das Hessische Corona-Kabinett, um die Beschlüsse in für Hessen geltendes Verordnungsrecht umzusetzen. Sobald wir den Verordnungstext in Händen halten, werten wir diesen umgehend aus und erläutern für Euch alle Details. Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass es große Veränderungen zu den bisherigen Maßnahmen geben wird.

Den Beschluss im Wortlaut könnt Ihr HIER nachlesen.

Seid bitte versichert, dass wir derweil neben dem Druck auf das Thema Wirtschaftshilfen parallel auch intensiv mit der Landesregierung über vernünftige Perspektiven sprechen.

Bitte aktivieren Sie den Bild-Download um sich dieses Bild anzeigen zu lassen.
ENDLICH: VOLLSTÄNDIGE ZAHLUNG DER NOVEMBERHILFEN UND ERHÖHTE ABSCHLAGSZAHLUNGEN DEZEMBERHILFEN FLIEßEN

Karikatur: Badische Zeitung

Die Bundesregierung hat die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen ab dem 10. Januar 2021 zugesichert. Dieses Datum wurde auch in der Beschlussvorlage der gestrigen Bund-Länder-Konferenz genannt. DEHOGA-Chefin Ingrid Hartges mahnte unterdessen die Bundesregierung, dass das Verfahren jetzt auch reibungslos funktionieren müsse. Einige Unternehmen seien  «schon für immer weg vom Fenster, weitere werden wahrscheinlich folgen», sagte Hartges der «Bild». Die Auszahlung der Novemberhilfen sei «höchst-eilbedürftig». «Die Umsatzeinbußen sind katastrophal, die Stimmung auch.»

Auf unsere Nachfrage hin, hat uns die Hessische Landesregierung für die Auszahlung in Hessen den 12. Januar 2021 genannt. Nach den gestrigen Beschlüssen könnte dies nun schneller gehen.

Von diesem Dienstag an fließen erste Gelder der Dezemberhilfen, wie wir von den ersten hessischen Verbandsmitgliedern erfahren. Konkret geht es um Abschlagszahlungen, ein Vorschuss auf spätere Zahlungen.

Unternehmen bekommen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro, Soloselbstständige von bis zu 5000 Euro. Dies gilt bereits bei den Novemberhilfen.

FAQ Überbrückungshilfe Unternehmen – Fragen und Antworten zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden bei der Novemberhilfe bisher rund 1,2 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen ausgezahlt. Bei der Dezemberhilfe seien es rund 250 Millionen Euro. Die Anträge für die Dezemberhilfe können seit 22. Dezember gestellt werden. Die Bearbeitung sei mit Hochdruck betrieben worden, sodass am Dienstag eine hohe Anzahl von Anträgen ausgezahlt werden konnte, so das Ministerium.

Bei der Überbrückungshilfe III, die Fördermonate ab Januar erfasst, werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet. Der Bund hatte dies auch mit den immensen Kosten für die November- und Dezemberhilfen begründet. Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III wurde aber von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Dieser maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Auch bei der Überbrückungshilfen III sind Abschlagszahlungen geplant. Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III waren am Dienstag kein Thema bei den Beratungen von Bund und Ländern.

FAQ Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe – verbessert, erweitert und aufgestockt! (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Bitte aktivieren Sie den Bild-Download um sich dieses Bild anzeigen zu lassen.
Sonderprogramm für Unternehmen, die durch’s „Raster“ fallen: Notfallkasse Hessen

Mit der Notfallkasse Hessen will das Land denjenigen unter die Arme greifen, die bisher noch keine Hilfen in Anspruch nehmen konnten. Wir hatten in den vergangenen Tage wiederholt auf viele Einzelfälle in Hessen aufmerksam gemacht, die ungerechterweise keine Hilfe erhalten sollen. An dieser Stelle auch vielen Dank an alle Mitglieder, die uns ihre Situation geschildert haben. Dies hat politisch geholfen:

„LIQUIDITÄTSHILFE Notfallkasse“

Für ein Schaubild klickt HIER.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nichtöffentliche Institutionen aller Größenklassen mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden beim Regierungspräsidium Kassel gestellt.

Die Einzelunterstützung aus der Notfallkasse Hessen soll 100.000 Euro nicht übersteigen.  Da die Anträge aus verschiedenen Branchen und gesellschaftlichen Bereichen erwartet werden, wird eine sogenannte Billigkeitskommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts-, des Finanz-, des Innen- und des Sozialministeriums die Prüfung übernehmen und über die Unterstützung durch die Notfallkasse Hessen entscheiden.

Weitere Informationen zu der Notfallkasse Hessen und den Link zur Antragstellung finden Sie unter https://rp-kassel.hessen.de/notfallkasse

Bei der Notfallkasse des Landes Hessens handelt es sich um ein ausschließlich digitales Verfahren.

Anträge in Papierform werden weder bearbeitet noch aufgehoben.

Das Antragsformular finden Sie unter https://corona-notfallkasse-hessen.de/civ-cnk.public/start.html?oe=00.00.RPKS&mode=cc&cc_key=Notfallkasse

Bitte haltet uns hier gerne auf dem Laufenden, da auch wir dieses Verfahren bisher in der Verwaltungspraxis noch nicht kennen!

Bitte aktivieren Sie den Bild-Download um sich dieses Bild anzeigen zu lassen.
Aus den Medien


ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Ein Kommentar

Kommentare




  1. Michel van Goethem sagt:

    Klar und Deutliche Information

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel