Betriebe, die durch die Inanspruchnahme der Hilfsprogramme „Überbrückungshilfe I“, „Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“ oder durch KfW-Kredite die Beihilfegrenze von 800.000 Euro überschreiten, können solche KfW-Kredite zurückzubezahlen, so dass die die als Zuschüsse gewährten Unterstützungen, wie die „Novemberhilfe“ oder „Dezemberhilfe“, nicht gekürzt werden.
Da der KfW-Schnellkredit und die Kredite des KfW-Sonderprogramms beihilferechtlich in Höhe ihres vollen Darlehensbetrags gewertet werden, können Zuschüsse gekürzt werden. Das liegt daran, dass sowohl die angesprochenen KfW-Kredite, wie auch die „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ als Beihilfe nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfe“ gewährt werden und die Summe auf maximal 800.000 Euro je Betrieb begrenzt ist.
KfW-Kredite können nun zurückbezahlt werden können, damit der Beihilfewert für nicht zurückzahlbare Zuschüsse wie die „Novemberhilfe“ oder „Dezemberhilfe“ wieder frei wird.
Nachfolgend finden sich dazu relevante, mit der KfW abgestimmte Fragen und Antworten:
1. Kann ein KfW-Schnellkredit mit weiteren Förderkrediten kombiniert werden?
Antwort: Der KfW-Schnellkredit 2020 ist befristet bis zum 30.06.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Antragsteller zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 keinen weiteren KfW-Kredit beantragen. Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) zum KfW-Schnellkredit 2020 (078) ist ausgeschlossen.
Zulässig ist eine Kombination des KfW-Schnellkredits mit Kreditprogrammen der Bundesländer. Dabei ist die beihilferechtliche Obergrenze von 800.000 Euro zu beachten.
2. Kann ein zweiter KfW-Schnellkredit beantragt werden?
Antwort: Es dürfen nur höchstens zwei Anträge und diese dann bei derselben Hausbank gestellt werden. Dabei ist die beihilferechtliche Obergrenze von 800.000 Euro zu beachten.
3. Kann ein zweiter KfW-Kredit des KfW Sonderprogramms beantragt werden?
Antwort: Es gibt keine Beschränkungen der Anzahl der Antragstellungen im Rahmen der jeweiligen Programmrichtlinien. Der Verzicht auf die Risikoprüfung durch die KfW ist jedoch auf Kredite von 3 Mio. Euro pro Unternehmen begrenzt.
4. Kann ein ausgezahlter KfW-Schnellkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei?
Antwort: Ja, ein KfW-Schnellkredit kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in Teilen zurückbezahlt werden. Dabei wird der entsprechende Beihilfewert wieder frei.
5. Kann ein ausgezahlter KfW-Kredit des KfW-Sonderprogramms (z.B. Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre) ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei?
Antwort: Ja, ein KfW-Unternehmerkredit (mit Laufzeit länger 6 Jahre) kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in Teilen zurückbezahlt werden. Dabei wird der entsprechende Beihilfewert wieder frei.
6. Wenn der KfW-Schnellkredit zurückgegeben wurde, kann dann ein weiterer KfW-Kredit des KfW-Sonderprogramms beantragt werden?
Antwort: Dies geht nur, wenn der KfW-Schnellkredit vollständig und am Stück zurückbezahlt wurde.
7. Kann bei einem KfW-Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre, nach Bewilligung die Laufzeit auf unter 6 Jahre verkürzt werden?
Antwort: Eine Laufzeitverkürzung ist hier nicht möglich.
Achtung: Die oben genannten FAQ können eine Begutachtung des Einzelfalles nicht ersetzen und bei abweichenden Sachverhalten eine andere Beurteilung erfahren.
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