1. Corona-Novemberhilfe: Erhöhte Abschlagszahlungen bis zu 50.000 €
Im Rahmen des beschleunigten Auszahlungsverfahrens der Novemberhilfe wurden die Abschlagszahlungen für nach dem 11. Dezember 2020 eingereichte Anträge auf bis zu 50.000 € erhöht. Antragsteller nach dem 11. Dezember 2020 erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 50.000 €, sofern die Voraussetzungen für die beschleunigte Antragstellung nach der Systemprüfung vorliegen. Sofern Anträge bereits vor dem 11. Dezember 2020 gestellt wurden, wurden die Abschlagszahlungen im beschleunigten Verfahren auf 10.000 € begrenzt und in der Regel bereits ausgezahlt. In diesen Fällen erfolgt voraussichtlich in der nächsten Woche eine weitere Auszahlung bis zu dem Höchstbetrag für Abschlagszahlungen von 50.000 €. Eine erneute Beantragung der erhöhten Abschlagszahlung ist nicht erforderlich. Die Abschlagszahlungen werden von der Bundeskasse ausgezahlt.
2. Auszahlung der vollen Novemberhilfe
Die weiteren Auszahlungen der darüber hinausgehenden Zuschussbeträge starten voraussichtlich ab dem 11. Januar 2021 durch die jeweiligen Bewilligungsstellen der Länder. Die Bewilligungsstelle des Landes Hessen beginnt noch im Dezember (vorauss. 20.12.2020) mit den umfassenden Antragsprüfungen. Es ist bundesweit aufgrund von Softwareprobleme zu erheblichen Verzögerungen gekommen (wir berichteten).
3. Dezemberhilfe
Die Online-Anträge zur Dezemberhilfe sind – bedingt durch die bundesseitige Verzögerung – noch nicht frei geschaltet. Dies soll zügig geschehen. Wir informieren umgehend! Bitte wendet Euch mit Blick auf die Verfahren an die „prüfenden Dritten“: Eure Steuerberater.
4. Das „Fachverfahren“
Einige Mitglieder haben uns darüber unterrichtet, dass sie durch die Bewilligungsstelle des Landes Hessen nach Antragstellung auf die Novemberhilfe die folgende automatisch generierte Nachricht erhalten:
„Die Anträge“ wurden systemseitig zwecks Prüfung in das Fachverfahren übernommen. In diesen Fällen erfolgt keine Abschlagszahlung. Die gesamte Summe wird nach Abschluss der Prüfung bewilligt.“
Auf unsere Nachfrage wurde uns dazu erläutert, dass es sich hier um Fälle handelt, die aus verschiedenen formalen Gründen nicht zu 100 Prozent den vorgesehen Angaben entsprechen. Daher werden diese systemseitig in die vollständige Prüfung gegeben. Es besteht der Verdacht, dass zu Unrecht die Hilfe beantragt wurde. Wir haben daraufhin deutlich gemacht, dass dies in den uns bekannten Fällen jedoch unrichtig ist, es sich gerade nicht um Betrugsversuche handelt und die betroffenen Betriebe ohne Abschlagszahlungen nun Schwierigkeiten haben. Dies erkennt das Wirtschaftsministerium durchaus an und versteht die Lage. Man habe jedoch keine Möglichkeit der Einflussnahme auf das vom Bund vorgegebene Programm.
Lösungsmöglichkeiten:
- Mit dem Testat des Steuerberaters die Hausbank um Zwischenfinanzierung bis Anfang Februar 2021 ersuchen
- Sachverhalt an das Bundeswirtschaftsministerium via Mail schildern dominik.geissler@bmwi.bund.de
- und/oder seinen zuständigen Bundestagsabgeordneten mailen (hier: bei Bundesland „Hessen“ anklicken“): Deutscher Bundestag – Abgeordnete
5. Überbrückungshilfen III
Wir übersenden Euch die aktuellen Details zur verbesserten Überbrückungshilfe III HIER. Im Übrigen verweisen wir auf die Informationen auf die Website des Bundes: Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
6. Auszahlung des Kurzarbeitergeldes (KuG)
Die Agentur für Arbeit hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie sämtliche Anträge auf Kurzarbeit bei Vorliegen der Voraussetzungen in einer aktuellen Regelbearbeitungszeit von fünf Tagen abarbeitet und es weiterhin zu schnellen Auszahlungen des KuG gegenüber den Unternehmen kommt. Bei fehlerhaften Anträgen bzw. in Einzelfällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten aufgrund des hohen Antragsaufkommens könne. Alles Wissenswerte sowie andauernd aktualisierte FAQ findet Ihr hier: DEHOGA Bundesverband: Kurzarbeit & Arbeitsrecht (dehoga-corona.de)
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