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Änderung der Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2021

Änderung der Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2021

Zum Jahreswechsel treten wieder die Mehrwertsteuersätze von 7 Prozent bzw. 19 Prozent in Kraft. Der Bundesverband hat dies zum Anlass genommen, die „Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen“ zu aktualisieren. Diese findet Ihr HIER.

Die Änderungen gegenüber der Vorversion sind in roter Schrift kenntlich gemacht, damit diese leichter identifiziert werden können.

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ESKALATIONSKONZEPT DES LANDES HESSEN
Was bedeutet die neue Stufe „schwarz“ – Ausgangssperren & Co.?

Nach dem exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens im Oktober 2020 haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame und entschiedene Bekämpfung der Pandemie verständigt und bundesweit einheitlich einschneidende Maßnahmen beschlossen. Darüber hinaus haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 beschlossen, dass bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Die örtlich Verantwortlichen sind bei einer nachhaltigen Überschreitung dieses höchsten Schwellenwertes zu besonders entschiedenen Maßnahmen (unter Einschluss von Ausgangssperren) angehalten.

Die Stufe schwarz gilt bei einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Verhängung einer nächtlichen Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, insbesondere zur​Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von – – Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen, Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztags zu untersagen.

HIER findet Ihr die Übersicht zu Städten und Landkreisen, die unter die strengen Maßnahmen der Stufe „schwarz“ fallen (Stand: 11. Dezember). Hinweis für den Landkreis Fulda: dort gelten ab dem 12. Dezember 2020 die Maßnahmen der Stufe „schwarz“. Informiert Euch online in den betroffen Landkreisen und kreisfreien Städten zur tagesaktuellen Entwicklung.

Musterpassierschein für Mitarbeiter*innen

HIER findet Ihr ein Muster für einen „Passierschein“ für Mitarbeitende insbesondere in der noch geöffneten Hotellerie und ggf. für das Liefergeschäft der Gastronomie.

Ein Lieferservice bleibt den uns vorliegenden Informationen weiterhin möglich. Die Abholung von Speisen jedoch nicht mehr. Für das Außer-Haus-Geschäft empfehlen wir dennoch dringend, dieses auf 21:00 Uhr zu begrenzen. Die aktuelle Rechtslage ist derzeit nicht eindeutig. Falls Ihr dennoch Lieferungen nach 21:00 Uhr beabsichtigt, so für die Lieferfahrten von gastronomischen Mitarbeiter*innen kann das Muster verwendet werden. Es muss jedoch entsprechend angepasst werden.

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Programm „Ausbildungsplätze sichern!“: Änderungen der ersten Förderrichtlinie

Der DEHOGA Bundesverband ist dauerhaft auch im Bereich der Ausbildungssicherung aktiv. Zuletzt ging es um konkreten Nachbesserungsbedarf beim Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern!“

Die zuständigen Ministerien haben nunmehr entschieden, einige Bestimmungen in der ersten Förderrichtlinie anzupassen. Insbesondere folgende Änderungen sind in der Überarbeitung der Richtlinie enthalten:

  1. Das Förderkriterium der Corona-Betroffenheit für Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus ist ausgeweitet, und damit eine Antragstellung für mehr Unternehmen möglich geworden. Erforderlich ist nun ein Umsatzrückgang in mindestens zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 in Höhe von 50 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten, oder in 5 zusammenhängenden Monaten desselben Zeitraums in Höhe von 30 %, oder 1 Monat Kurzarbeit auch im 2. Halbjahr 2020.
  2. Der Ausbildungsbeginn für geförderte Ausbildungsverhältnisse wird vom 1. August 2020 auf den 24. Juni 2020 vorverlegt (Tag der Kabinettsbefassung).
  3. Die Befristung für Zuschüsse bei Vermeidung von Kurzarbeitergeld (KuG) für Auszubildende und Ausbilder wird bis Ende Juni 2021 verlängert.
  4. Die Übernahmeprämie für Insolvenz-Azubis wird ebenfalls bis Ende Juni 2021 verlängert und die Beschränkung auf KMU wird aufgehoben, sowohl beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Betrieb. Bei allen anderen Fördermaßnahmen bleibt die Betriebsgrößenbeschränkung auf maximal 249 Beschäftigte bestehen.

Die vollständige Förderrichtlinie kann HIER aufgerufen werden.

DEHOGA-Bewertung:

Positiv sind die Verlängerungen der Insolvenzgeldprämie und des Zuschusses zur Ausbildungsvergütung. Insgesamt gehen die Änderungen jedoch nicht weit genug und werden den gastgewerblichen Betrieben erneut kaum helfen. Die Abschaffung der KMU-Beschränkung greift nur für die Insolvenzübernahmeprämie – viel wichtiger wäre dies bei der Ausbildungsprämie gewesen.

Wir gehen nicht davon aus, dass es zu einer signifikant stärkeren Nutzung der Instrumente kommt. Bisher ist das Programm nur schleppend angelaufen. Abgerufen wurden branchenübergreifend 2,5 Mio. €, ca. 57 Mio. EUR sind aufgrund von Anträgen „vorgemerkt“. Bislang wurden 1.600 Prämien (23.000 Anträge sind bewilligt) und 350 KuG-Zuschüsse ausgezahlt (900 sind bewilligt). Insgesamt sind für die erste Richtline des Förderprogramms 410 Mio. € bereitgestellt (Gesamtvolumen des Programms: 500 Mio. €), die zur Verfügung stehenden Mittel werden folglich bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Der DEHOGA wird weiter darauf dringen, dass besonders von Corona betroffene Ausbildungsbranchen wie das Gastgewerbe angemessener berücksichtigt werden. Insbesondere die Ausbildungsprämie bzw. Ausbildungsprämie plus muss so ausgestaltet werden, dass sie für eine größere Zahl gastgewerblicher Betriebe erreichbar ist.

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Außergerichtliche oder gerichtliche Sanierung infolge der Corona-Krise: Kostenfreier Impulsvortrag online

Angesichts der aktuellen Situation wird von Herrn Sebastian Netzel, Rechtsanwalt (Brinkmann & Partner, Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter, Colmarer Straße 5 60528 Frankfurt am Main ein Impulsvortrag zum genannten Themenbereich online am Dienstag den 15.12.20 um 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Link für die Teilnahme: https://meet.brinkmann-partner.de/Vortrag-Gastro

Ausgangslage:
Liquiditätskrise und Ertragskrise aufgrund von behördlichen Schließungen
Folge: keine Umsatzerlöse und Soforthilfen nicht hinreichend die Kosten zu decken

Zukünftige Themen:
Rückführung von Altverbindlichkeiten / Verhandlungen mit Vermietern und Lieferanten wegen Altforderungen / Sicherungsrechte Banken und Vermieter / ggfs. KFW Kredite / Planbarkeit von Umsätzen und Ertrag/ Insolvenzverschleppung
Haftung des Geschäftsführers bei juristischen Personen

Lösungen und Möglichkeiten:
Zunächst Aufsetzen einer Liquiditätsplanung und Bestandsanalyse
Schuldenschnitt durch außergerichtlichen Vergleich (Problem: Steuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns)
Eigenverwaltungsverfahren
Regelinsolvenzverfahren

Möglichkeiten im Insolvenzverfahren:
Insolvenzplan – alter Rechtsträger bleibt bei entschuldet erhalten
Asset – deal auf schuldenfreie New Co durch Verkauf der Vermögenswerte und ggfs. Abschneiden von zu teuren Altverträgen und Personalreduzierung
Freigabe der selbständigen Tätigkeit bei natürlichen Personen – verkürzte Restschuldbefreiung nach drei Jahren (Re – Start)

Gerne machen wir Euch darauf aufmerksam.



ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


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