Der DEHOGA Bundesverband ist dauerhaft auch im Bereich der Ausbildungssicherung aktiv. Zuletzt ging es um konkreten Nachbesserungsbedarf beim Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern!“
Die zuständigen Ministerien haben nunmehr entschieden, einige Bestimmungen in der ersten Förderrichtlinie anzupassen. Insbesondere folgende Änderungen sind in der Überarbeitung der Richtlinie enthalten:
- Das Förderkriterium der Corona-Betroffenheit für Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus ist ausgeweitet, und damit eine Antragstellung für mehr Unternehmen möglich geworden. Erforderlich ist nun ein Umsatzrückgang in mindestens zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 in Höhe von 50 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten, oder in 5 zusammenhängenden Monaten desselben Zeitraums in Höhe von 30 %, oder 1 Monat Kurzarbeit auch im 2. Halbjahr 2020.
- Der Ausbildungsbeginn für geförderte Ausbildungsverhältnisse wird vom 1. August 2020 auf den 24. Juni 2020 vorverlegt (Tag der Kabinettsbefassung).
- Die Befristung für Zuschüsse bei Vermeidung von Kurzarbeitergeld (KuG) für Auszubildende und Ausbilder wird bis Ende Juni 2021 verlängert.
- Die Übernahmeprämie für Insolvenz-Azubis wird ebenfalls bis Ende Juni 2021 verlängert und die Beschränkung auf KMU wird aufgehoben, sowohl beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Betrieb. Bei allen anderen Fördermaßnahmen bleibt die Betriebsgrößenbeschränkung auf maximal 249 Beschäftigte bestehen.
Die vollständige Förderrichtlinie kann HIER aufgerufen werden.
DEHOGA-Bewertung:
Positiv sind die Verlängerungen der Insolvenzgeldprämie und des Zuschusses zur Ausbildungsvergütung. Insgesamt gehen die Änderungen jedoch nicht weit genug und werden den gastgewerblichen Betrieben erneut kaum helfen. Die Abschaffung der KMU-Beschränkung greift nur für die Insolvenzübernahmeprämie – viel wichtiger wäre dies bei der Ausbildungsprämie gewesen.
Wir gehen nicht davon aus, dass es zu einer signifikant stärkeren Nutzung der Instrumente kommt. Bisher ist das Programm nur schleppend angelaufen. Abgerufen wurden branchenübergreifend 2,5 Mio. €, ca. 57 Mio. EUR sind aufgrund von Anträgen „vorgemerkt“. Bislang wurden 1.600 Prämien (23.000 Anträge sind bewilligt) und 350 KuG-Zuschüsse ausgezahlt (900 sind bewilligt). Insgesamt sind für die erste Richtline des Förderprogramms 410 Mio. € bereitgestellt (Gesamtvolumen des Programms: 500 Mio. €), die zur Verfügung stehenden Mittel werden folglich bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Der DEHOGA wird weiter darauf dringen, dass besonders von Corona betroffene Ausbildungsbranchen wie das Gastgewerbe angemessener berücksichtigt werden. Insbesondere die Ausbildungsprämie bzw. Ausbildungsprämie plus muss so ausgestaltet werden, dass sie für eine größere Zahl gastgewerblicher Betriebe erreichbar ist.
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