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DEHOGA Hessen informiert: Aktuelle Informationen zum Lockdown in Hessen

Wir bitten um Eure Unterstützung: Umfrage zur wirtschaftlichen Situation in Gastronomie und Hotellerie

Einmal mehr bitten wir Euch heute um Ihre Unterstützung bei der Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Branche. Die Informationen sind sowohl in unserer medialen als auch politischen Kommunikation von höchster Bedeutung. Wir sind Euch dankbar, wenn Ihr Euch kurz Zeit nehmt und uns nachfolgende Fragen zur aktuellen Lage im Gastgewerbe bis zum 8. November 2020 beantwortet. Die Antworten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur anonymisiert weiterverarbeitet.

Hier geht es zur Umfrage…

 

 

Lockdown-Hilfen für das Gastgewerbe: Gespräche zwischen DEHOGA Hessen und Politik in Hessen ermutigend

DEHOGA Hessen-Präsident Gerald Kink und Hauptgeschäftsführer Julius Wagner hatten die Gelegenheit, im Vorfeld der Bund-Länder-Telefonkonferenz am gestrigen Tage zu den Fragen der konkreten Ausgestaltung der für November in Aussicht gestellten finanziellen Entschädigungen mit dem Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und dem Hessischen Finanzminister Michael Boddenberg zu sprechen.  Die Hessische Landesregierung hatte dem Verband zugesichert, formulierte Erwartungen gegenüber der Bundesregierung zu transportieren.

 

 

DEHOGA Bundesverbands-Präsident Guido Zöllick: Erwartungen der Betriebe dürfen nicht enttäuscht werden

„Die am 28. Oktober angekündigten Entschädigungen der finanziellen Ausfälle müssen jetzt schnell und unbürokratisch kommen“, das forderte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick angesichts der Tatsache, dass sich das Gastgewerbe seit Montag wieder im Lockdown befindet, die Details zu den Entschädigungen jedoch weiter unklar sind. Zugesagt wurde eine Entschädigung in Höhe von 75 beziehungsweise 70 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat. „Die Betriebe verlassen sich auf das gesprochene Wort der Politik“, so Zöllick und drängt auf umgehende Klarheit zur konkreten Ausgestaltung des Entschädigungsprogramms. „Die Erwartungen der Betriebe dürfen jetzt nicht enttäuscht werden.“ Die Hilfen müssten noch im November fließen. Schnelle Abschlagszahlungen seien unverzichtbar. „Es geht um das Vertrauen von Unternehmern in das gesprochene Wort der Politik.“ Die Entschädigung müsse dabei für alle Unternehmen der Branche unabhängig ihrer Größe gelten. Das EU-Beihilferecht ließe das zu.

Die Zeit drängt. Unternehmer wie Mitarbeiter benötigten dringend Planungssicherheit. „Unsere Betriebe sind keine Garagen, die man einfach zusperrt“, so Zöllick und verweist auf die Vielzahl noch offener praktischer Fragen, insbesondere zum Thema, welche Umsätze wie angerechnet werden. „Was ist mit geringen Umsätzen aus Übernachtungen von Geschäftsreisenden beziehungsweise aus dem Abhol- und Lieferservice? Wie werden Umsätze von Kantinen bewertet, die kaum noch Gäste haben, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden?“ Bei der Verkündung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe sei von Bundesminister Altmaier und Bundesminister Scholz lediglich auf die EU-Beihilferegelungen verwiesen worden sowie auf die Anrechnung des Kurzarbeitergeldes.

Die vollständige Pressemeldung gibt es HIER.

 

 

Lockdown in Hessen: Was geht, was nicht – noch einmal unsere Handreichung

Aufgrund von inhaltlichen Unklarheiten in der aktuellen Hessischen „Corona-Verordnung“ hat die Landesregierung diese noch einmal überarbeitet. Die neue Fassung gilt ab morgen, dem 5. November 2020. Für unsere Bereiche wurde vor allem klargestellt, dass „Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen unmittelbar zusammen arbeiten müssen“ möglich sind. Dies ist für die Hotellerie relevant, speziell bei Übernachtungsgästen bei Tagungen oder auch für die Anmietung von Räumlichkeiten für Zusammenkünfte. Dabei ist weiterhin entscheidend, ob die Zusammenkunft tatsächlich erforderlich ist. Eine gesonderte behördliche Genehmigung ist nicht verlangt. Diese ist nur bei „Veranstaltungen“ notwendig und kann nur erteilt werden, wenn die Veranstaltung im besonderen öffentlichen Interesse liegt (Parteitage & Co.). Die neugefasste Verordnung gibt es HIER.

Unsere Handreichung bleibt von den Änderungen unberührt und dient weiter als verordnungskonforme Praxishilfe für Hotellerie und Gastronomie. Ihr findet diese HIER.

 

 

DEHOGA Bundesverband: Im November-Lockdown auf Kurzarbeitergeld oder auf Entschädigung setzen?

Viele Arbeitgeber des Gastgewerbes sind angesichts der weiter offenen Fragen bei der Berechnung der Entschädigung für den November-Lockdown unsicher, wie sie in den nächsten Wochen ihre Mitarbeiter am besten absichern können. Besser Kurzarbeitergeld oder besser auf die Berücksichtigung der Lohnkosten im Rahmen der versprochenen „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ setzen? Schließlich zeichnet sich ja deutlich ab, dass Kurzarbeitergeld auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden wird.

Der DEHOGA empfiehlt, in dieser für Unternehmer und Mitarbeiter nicht einfachen Situation Folgendes zu prüfen:

Für Betriebe, die noch im laufenden Kurzarbeitergeldbezug sind und deren Kug-Anzeige und arbeitsvertragliche Regelung mindestens den November auch mit umfassen, besteht jetzt kein Grund zu Aktionismus. Auch wenn Sie in den letzten ein oder zwei Monaten kein Kug mehr abgerechnet haben, können Sie das bei erneut eintretendem Arbeitsausfall ohne neue Anzeige wieder tun. Da die Kug-Abrechnung für den November frühestens Anfang Dezember erfolgen kann, können und müssen Sie der Arbeitsagentur den Arbeitsausfall auch erst dann benennen. Auch eine deutliche Erhöhung der Kurzarbeit im November im Vergleich zu den Vorjahren müssen Sie der Arbeitsagentur nicht vorab mitteilen. Wenn sich in den nächsten Tagen nach …

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DEHOGA Bundesverband: Azubis in Kurzarbeit – nochmals 6 Wochen Entgeltfortzahlung?

Eine häufige Frage von Ausbildungsbetrieben, die nach Kug-Pause jetzt im November-Lockdown wieder in Kurzarbeit gehen, ist, ob für deren Azubis die sechswöchige Entgeltfortzahlung nach dem Berufsbildungsgesetz wieder von vorne zu laufen beginnt.

Zu dieser Frage können wir Ihnen bisher nur einen Zwischenstand mitteilen, der uns über einige der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit erreicht hat:

Danach soll es so sein, dass für Auszubildende, deren Betrieb mindestens drei Monate kein Kurzarbeitergeld (Kug) bezogen hat und damit eine erneute Kurzarbeits-Anzeige stellen muss, auch erneut eine sechswöchige Ausbildungsentgeltfortzahlung gemäß § 19 BBiG geleistet werden muss. Wenn dagegen die Unterbrechung des Kurzarbeitergeldbezugs im Betrieb nur ein oder zwei Monate gedauert hat, soll der Sechs-Wochen-Zeitraum nicht erneut zu laufen beginnen. Das soll sogar dann der Fall sein, wenn der Azubi selbst nicht kurzgearbeitet hat.

Wir können absolut nicht nachvollziehen, warum Ausbildungsbetriebe, die ihren …

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ARGE Qualität kompakt GbR
c/o DEHOGA Hessen e.V.
E-Mail: schmelzeisen@qkompakt.de

Telefon: 0611/ 99201- 16


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