DEHOGA Bundesverband: Azubis in Kurzarbeit – nochmals 6 Wochen Entgeltfortzahlung?
Eine häufige Frage von Ausbildungsbetrieben, die nach Kug-Pause jetzt im November-Lockdown wieder in Kurzarbeit gehen, ist, ob für deren Azubis die sechswöchige Entgeltfortzahlung nach dem Berufsbildungsgesetz wieder von vorne zu laufen beginnt.
Zu dieser Frage können wir Ihnen bisher nur einen Zwischenstand mitteilen, der uns über einige der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit erreicht hat:
Danach soll es so sein, dass für Auszubildende, deren Betrieb mindestens drei Monate kein Kurzarbeitergeld (Kug) bezogen hat und damit eine erneute Kurzarbeits-Anzeige stellen muss, auch erneut eine sechswöchige Ausbildungsentgeltfortzahlung gemäß § 19 BBiG geleistet werden muss. Wenn dagegen die Unterbrechung des Kurzarbeitergeldbezugs im Betrieb nur ein oder zwei Monate gedauert hat, soll der Sechs-Wochen-Zeitraum nicht erneut zu laufen beginnen. Das soll sogar dann der Fall sein, wenn der Azubi selbst nicht kurzgearbeitet hat.
Wir können absolut nicht nachvollziehen, warum Ausbildungsbetriebe, die ihren …
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