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Der DTV informiert zu außerordentlichen Coronahilfen, FAQ zum “Elektronischen Meldeschein” und mehr

Außerordentliche Coronahilfen im Lockdown
Im Zusammenhang mit dem Lockdown-Beschluss hat der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 10 Milliarden Euro für Unternehmen angekündigt, die ab 2. November temporär schließen müssen.

Die Wirtschaftshilfe soll sich als einmalige Kostenpauschale für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auf bis zu 75 Prozent des Umsatzes belaufen. Aufgefangen werden sollen dadurch vor allem Fixkosten. Bezugsgröße ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019; gezahlt wird die Hilfe für jede angeordnete Lockdown-Woche. Soloselbständige haben die Wahl, als Bezugsrahmen auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Wichtig: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

Darüber hinaus hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits in der vergangenen Woche die Überbrückungshilfen III angekündigt. In diesem Paket soll endlich auch der Unternehmerlohn, wie vom DTV gefordert, berücksichtigt werden. Der Start ist allerdings erst im Januar geplant. Der DTV setzt sich dafür ein, dass die Überbrückungshilfen III noch im November beginnen und Bund und Länder den Rettungsmaßnahmen für die Branche absoluten Vorrang einräumen.

» Weitere Informationen

FAQ: „Elektronischer Meldeschein“
Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz auszustellen. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz hat der Bund zum 1. Januar 2020 optional ein digitales Meldeverfahren eingeführt. Neben der bisherigen Variante, der Unterschrift auf einem Papiermeldeschein, wurden zwei neue Optionen eingeräumt: Die Authentifizierung der Gäste in Verbindung mit einem Ausweisleser oder über eine kartengebundene Zahlung. Ein FAQ von AVS, Spirit Legal und DTV erklärt, was dabei zu beachten ist und welche Möglichkeiten es zur Umsetzung gibt.

» FAQ

Corona und Rechtsfragen im Deutschlandtourismus
Angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen hatten die Bundesländer im Oktober teilweise mit Beherbergungsverboten und Quarantäneregelungen reagiert. Die unübersichtliche Rechtslage war Thema eines Webinars, dass der DTV in Kooperation mit BVCD, VDFU, HanseMerkur und dem renommierten Reiserechtler Prof. Ansgar Staudinger durchführte. Dabei wurden Rechtsfragen rund um Beherbergungsverbote und Stornokosten im Beherbergungs- und Pauschalreiserecht diskutiert. Mitgliedern steht die Videoaufzeichnung exklusiv zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Alexandra Wolframm, DTV-Beauftrage für Recht und Europa, (wolframm@deutschertourismusverband.de). Co-Veranstalter HanseMerkur hat seine neue Corona-Reiseschutz-Zusatzversicherung vorgestellt. Mehr Infos dazu » hier.

Eine unverbindliche Einschätzung zu häufig gestellten Rechtsfragen in Bezug auf die Vermietung von Ferienunterkünften gibt der DTV auf seiner » Website.

Befragung zu Touristinformationen
Wer informiert sich eigentlich in einer Touristinformation? Das haben Destinet und DTV in einer repräsentativen Onlinebefragung in Deutschland unter 18- bis 75-Jährigen ermittelt. 60 Prozent der Befragten haben während einer Urlaubsreise mit mindestens einer Übernachtung in den letzten zwei Jahren eine Touristinformation (TI) aufgesucht. Knapp 90 Prozent von ihnen dabei gezielt, um sich allgemein zu informieren oder einer konkreten Frage nachzugehen. Auffallend ist, dass TI-Besucher während ihrer Reisen grundsätzlich ein breiteres Informationsangebot, sowohl online als auch offline, nutzen, als Nicht-Besucher. Außerdem zeigen sich die TI-Besucher erlebnisorientierter. Ihnen sind Erlebnisse in Natur und Stadt, Radfahren, Wandern, Kultur, Wellness und Freizeiteinrichtungen wichtiger als Nicht-Besuchern. Alle Touristinformationen, die mit der i-Marke zertifiziert sind, erhalten
die Studienergebnisse zeitnah kostenfrei zum Download. Ansprechpartnerin ist  Maximiliane Tischer, Produktmanagerin i-Marke, unter Tel. 030 / 856215-113 oder tischer@deutschertourismusverband.de.
Digitalisierung im Radtourismus: neuer Leitfaden
Wie können digitale Dienste für Besucherinformation, Service und Inszenierungen an Radrouten genutzt werden? Antworten liefert ein neuer Praxisleitfaden, der im Rahmen des Modellprojekts „Digitalisierung im Radtourismus am Praxisbeispiel der Römer-Lippe-Route“ entwickelt worden ist. Das BMVI fördert das Projekt über den Nationalen Radverkehrsplan 2020. In den nächsten Monaten werden erste Maßnahmen umgesetzt. Geplant sind zum Beispiel Hörerlebnisse, Videoaufnahmen oder Augmented Reality, die etwa einen virtuellen Blick auf das historische Römerlager am Wegesrand ermöglicht. „Es wird eine große Herausforderung, einen ganzheitlichen Ansatz zu entwickeln, aber nur so kann das Projekt nachhaltig erfolgreich sein“, so DTV-Radexpertin Iris Hegemann, die im wissenschaftlichen Projektbeirat vertreten ist. „Es gilt unterschiedliche technische Entwicklungen der involvierten Regionen zu berücksichtigen und bereits bestehende Dienste zu integrieren. Außerdem müssen die Interessen der Zielgruppe miteinbezogen werden.“

» Leitfaden
» Pressemitteilung Ruhr Tourismus GmbH

DTV-Webinare für Gastgeber und Touristiker
Der DTV legt eine Reihe bewährter Live-Webinare neu auf. Interessierte Gastgeber und Touristiker können ab sofort Online-Schulungen zu Themen von Hygienestandards über Datenmanagement bis zu Rechts- und Qualitätsgrundlagen buchen. Die 45-minütigen Webinare mit anschließender Fragerunde kosten pro Teilnehmer 19,90 Euro. Tourismusorganisationen können ihre Gastgeber gerne auf das DTV-Weiterbildungsangebot hinweisen. Fragen beantwortet Sara Lorenz aus dem Klassifizierungsmanagement unter Tel. 030 / 856 215 – 137 oder lorenz@deutschertourismusverband.de.

» Übersicht Webinare und Buchung

Weitere Informationen:

Deutscher Tourismusverband e.V.
Huberta Sasse
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 / 856 215-120
E-Mail: presse@deutschertourismusverband.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825


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