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DEHOGA Hessen informiert zur Gästeregistrierung, zur Öffnungsperspektive für Clubs und Discotheken und anderen Themen

Liebe Hoteliers, Gastronomen, Bar-, Café- und Clubbetreiber, liebe Gastwirtinnen und Gastwirte in ganz Hessen,

niemand in der Branche hat – trotz allen Optimismus und unternehmerischen Selbstbewusstseins – geglaubt, dass wir es nicht noch mit Herausforderungen in diesen Tagen zu tun haben würden, die uns große Schmerzen bereiten. Und Schmerzen bedeutet tatsächlich, dass es weh tut. Unsere Telefone und WhatsApp-Gruppen stehen nicht still. Und auch die ersten gravierenden Hiobsbotschaften erreichen uns als Branchenvertretung. Natürlich ist es ein Unterschied, ob Du im Betrieb stehst, den Hörer abnimmst und Dir gerade die achte von zehn Weihnachtsfeiern abgesagt wird – oder Du dies nur geschildert bekommst und um Hilfe ersucht wirst. Gastro- und Hotelfront und der Branchenverband… Doch Ihr sollt wissen, Eure Herausforderungen sind auch unsere. Anders, mit anderen, nämlich beratenden, helfenden und politischen Aufgaben versehen, ganz klar. Aber es sind nicht acht von zehn, sondern 80 Mitteilungen, Fragen, Unmutsäußerungen, Hilfeersuchen allein in den letzten beiden Stunden.

Und wir müssen in diesen und den kommenden Tagen weiter geordnet und aufrecht stehen, auch zusammenstehen; so wie wir dies seit Anbeginn der Corona-Krise, während des Lockdowns und den Aufs und Abs der Zeit bis jetzt getan haben. Wir werden genau so weitermachen und sind stolz darauf, dass wir das für Euch und mit Euch können. Wir sind auch stolz auf Euch! Darauf, dass Ihr das tut, was Ihr tut. Darauf, dass Ihr den Menschen, den Orten, den Innenstädten, dem Land Eure ganze Kraft und Persönlichkeit gebt, damit auch in Zeiten, in denen Maßnahmen zur Verhinderung der Pandemie gerade das soziale Leben angreifen, Gemeinschaft, Gastfreundschaft und gute Momente der Begegnung bei Euch Gastgebern stattfinden.

Im Namen der Vorstände des Verbandes auf Landes- und Kreisebene, die seit Monaten noch mehr neben denselben Herausforderungen wie alle ihre Zeit aufbringen für das ganze Gastgewerbe zu arbeiten und im Namen des DEHOGA Teams in Berlin und bei uns in Hessen sende ich Euch mit diesen Worten einen Gruß und Zwischenruf, wo immer Ihr gerade seid.

Bleibt standhaft, besonnen und weiter geradlinig – wer, wenn nicht wir, wäre der richtige Ansprechpartner für alles, was Euch bewegt. Wir tun unser Bestes, es in Gutes zu verwandeln.

Mit dieser Vorrede folgen einige wichtige Nachrichten für Euch in diesem Newsletter. Vieles wird sich in den kommenden Tagen und Wochen entscheiden. Wir halten Euch immer auf dem Laufenden.

 

Beschluss der gestrigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten/innen der Länder: Bußgelder bei Falschangaben und Personengrenzen bei Veranstaltungen

Bund und Länder wollen angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. Für Hessen ist dies nicht neu. Gemäß des hessischen Eskalationsplanes haben wir solche Maßnahmen bereits in Städten und Landkreisen erlebt (z.B. in Wiesbaden, Offenbach oder Hanau). Den Eskalationsplan könnt Ihr Euch HIER genauer ansehen.

Wir werden jedoch bis morgen abwarten, was die Landesregierung ggf. per Verordnung hierzu konkreter weiter regeln wird.

Wie Ihr der Presse entnehmen konntet, bestand aufgrund der Äußerungen der Bundeskanzlerin in der Pressekonferenz um kurz nach 17:00 Uhr für einige Zeit erhebliche Irritationen darüber, ob der Gastwirt für falsche Angaben in den Gästelisten mit einem Bußgeld belegt wird oder ob es die Gäste trifft. Es erfolgte dann, auch auf Nachfrage zahlreicher Pressevertreter, im Laufe des Abends die Klarstellung durch Regierungssprecher Steffen Seibert. Danach müssen die Gäste das Bußgeld von rund 50 Euro entrichten und nicht die Wirte.

Zu regeln, wie die Kontrolle dieser Maßnahme in der Praxis umgesetzt wird, ist Aufgabe der Hessischen Landesregierung.  Allerdings wurde auch beschlossen, dass unsere Betriebe verpflichtet sind, die Angaben der Gäste in der Liste auf Plausibilität zu prüfen. Nach derzeitiger Rechtslage ist es unter Rechtsexperten umstritten, ob der Gastwirt ein Anspruch auf Vorlage des Personalausweises hat oder ob der Gast rechtlich dazu verpflichtet werden kann, diesen auf Nachfrage des Gastwirtes vorzulegen.

Grundsätzlich ist es jedoch befremdlich, unseren Unternehmern und Mitarbeitern in einem derartigen Umfang hoheitliche Aufgaben aufzubürden. Hier bleibt abzuwarten, was die Landesregierungen dazu per Verordnung in den nächsten Tagen regeln. Die Hessische Landesregierung  wird voraussichtlich morgen eine neue bzw. angepasste „Corona-Verordnung“ bekannt geben. Wir werden diese umgehend bewerten und Euch nebst Handlungshinweisen zur Verfügung stellen.

 

Bis auf Weiteres gilt:

„Hafte“ ich dafür, dass Gäste ihre korrekte Anschrift angeben?

Gastronom*innen sind verpflichtet, die Vorgabe der Gästedatenerfassung umzusetzen. Sie haben hier eine Mitwirkungspflicht, das bedeutet: Sie müssen die Kontaktdaten aufnehmen bzw. von den Gästen die dafür vorgesehenen Datenerfassungsbögen ausfüllen lassen.

Eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder nach sich ziehen kann, begehen Sie, wenn Sie „grob fahrlässig“ oder willentlich gegen eine der Auflagen verstoßen. Das bedeutet, Sie müssen alles Erforderliche und Ihnen Zumutbare getan haben, um Ihre Mitwirkungspflicht zu erfüllen.

Im Klartext: Wenn Sie die Daten Ihrer Gäste gar nicht erfassen, verstoßen Sie willentlich gegen die Auflage. Wenn Sie falsche Daten aufnehmen, obwohl Sie das hätten richtig machen können, ist dies grob fahrlässig.

Dass der „Kaiser von China“ oder „Daisy Duck“ Ihren Betrieb aufsucht, ist zum Beispiel augenfällig unwahrscheinlich. Wenn Sie solche Kreationen bemerken, handeln Sie sofort und bestehen Sie darauf, dass die „prominenten“ Gäste den Erfassungsbogen korrekt ausfüllen.

Schwieriger ist es bei ganz normalen bürgerlichen Namen… Eines ist allerdings ganz klar: Gastronomen sind nicht befugt, sich Ausweisdokumente oder ähnliches vorlegen zu lassen. Identitätsfeststellungen fallen in den Aufgabenbereich der staatlichen Organe! Wenn Sie die Gäste per Aushang und mündlichem Hinweis über die Gästedatenerfassung aufgeklärt haben, und Ihnen nichts Ungewöhnliches bei den Daten auffällt, haben Sie Ihre Mitwirkungspflicht erfüllt und können nicht weiter belangt werden.

Was ist, wenn Gäste sich weigern, Ihre Name, Anschrift und Telefonnummer zu hinterlassen?

Bei hartnäckiger Verweigerung können Sie die Auflagen der Verordnung nicht erfüllen. Im schlimmsten Fall wird es dem Gastronomen zur Last gelegt. Denn „alles Erforderliche tun“ heißt auch, „Gude!“ zu sagen, und zwar im Sinne von „Beehren Sie uns dann wieder, wenn Sie bereit sind, die geltenden Regeln zu beachten.“

Im Klartext: Sie müssen von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Gäste bitten, zu gehen.

 

Wir appellieren an ALLE, die Gästeregistrierung regelkonform und sorgfältig vorzunehmen!  Wir fügen HIER nochmals die FAQ, die wir mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt haben bei.

Sobald die Corona-Verordnung in Hessen angepasst worden ist, werden wir Euch ein darauf abgestimmtes Musterformular zur Gästedatenerfassung zur Verfügung stellen.

Die weiteren für uns relevanten Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz des gestrigen Tages findet Ihr unter Ziffer 8 des Beschlusses: HIER.

 

ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE FÜR CLUBS & DISCOTHEKEN: DEHOGA HESSEN IST IM DIALOG MIT DER LANDESREGIERUNG

Seit Wochen stehen wir in einem konstruktiven Austausch mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium zur Frage, wie und unter welchen Bedingungen auch in Zeiten steigender Infektionszahlen Clubs und Discotheken in Hessen wieder eine Perspektive und erste Möglichkeiten zur Öffnung erhalten können. Dies ist eine Herausforderung, doch dank des intensiven Einsatzes unseres Vorstandsmitglieds und Betreiber des renommierten „Gibson Club“ in Frankfurt, Madjid Djamegari und eines sehr engen Austauschs mit der Hessischen Landesregierung besteht jedoch Grund zur Hoffnung: Wir blicken daher mit großer Spannung auf die für morgen zu erwartende Änderung der „Corona-Verordnung“. Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt, dass es sich zunächst „nur“ um die Möglichkeit der Öffnung OHNE Tanzbetrieb handeln wird. Entscheidend ist allerdings, dass Bewegung in das starre Verbot von Clubs und Discotheken kommt.

Anschaulich und den aktuellen Sachstand gut wiedergebend war die Hessenschau vom 29.09.2020.

 

Kreis Groß-Gerau erlässt weitere Allgemeinverfügung: Maskenpflicht in Hotellerie und Gastronomie!

Laut Angaben des Kreises Groß-Gerau steige seit Tagen die Inzidenz, die die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen angibt. Sie hatte mittlerweile die zweite Eskalationsmarke von 35 überschritten (Stand 28. September: 37).

Daher tritt heute. Mittwoch, 30. September, eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Sie sei bewusst für den gesamten Kreis verfasst, weil hinsichtlich der Neuinfektionen keine schwerpunktmäßige Betroffenheit einzelner Einrichtungen, einzelner Betriebe oder einzelner abgrenzbarer Lebensbereiche erkennbar ist.

Die Verfügung besagt, dass bei privaten Zusammenkünften und Feierlichkeiten eine Obergrenze bei der Teilnehmerzahl von 25 in geschlossenen Räumen (private wie angemietete) und 100 unter freiem Himmel gilt. Zudem ist bei Zusammenkünften und Veranstaltungen im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer man hält sich auf dem eigenen Sitzplatz auf.

Zudem regelt die neue Allgemeinverfügung, dass Gäste in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen – wie z.B. WC oder Wellnessbereich – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.Darüber hinaus empfiehlt der Kreis dringend, die sozialen Kontakte auch im privaten Bereich auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 30. September 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 13. Oktober 2020, 24 Uhr. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich. Auch behält sich der Kreis strengere Maßnahmen – zum Beispiel weitergehende Kontaktbeschränkungen – vor, sollte bei einer Inzidenz ab 50 die nächste Eskalationsstufe erreicht werden. „Wir appellieren daher an alle, sich im Sinne der Allgemeinheit verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu verhalten, damit wir weiterhin gut durch die Corona-Zeit kommen, bis Medikamente und/oder Impfstoff die Lage beruhigen“, so Landrat Thomas Will.

 

Hessen plant Notfallkasse für Gastronomie, Messebauer und Tourismus

Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) hat den Betrieben in Hessen zugesagt, sie auch weiter mit staatlichen Mitteln in der Corona-Krise zu unterstützen. Wenn Aufträge storniert sowie Investitionen geschoben werden und Millionen Bürger sich einschränkten, dürfe nicht auch noch die öffentliche Hand die Bremse ziehen, sagte Al-Wazir am Dienstag in Wiesbaden in seiner Regierungserklärung im Landtag.

Mit einem neuen Hessenplan für die Wirtschaft im Land wolle die Landesregierung erreichen, dass die Hilfen, Förderprogramme und staatlichen Investitionen ineinandergreifen. Das Land wolle mit dem Unterstützungsprogramm auch etwas für die Betriebe tun, “die bisher durch die Maschen gefallen sind”, kündigte der Minister an.

Für die Betroffenen sei eine neue Notfallkasse im Umfang von bis zu 50 Millionen Euro in der Planung. Besonders betroffene Branchen wie die Gastronomie, Messebauer und der Tourismus sollen dabei im Fokus stehen. Dabei geht es um Betriebe, die aus unterschiedlichen Einzelgründen bislang nicht von den Hilfsprogrammen von Land und Bund profitieren konnten.

Quelle: hessenschau/Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

 

Aktualisierte FAQs der Bundesfinanzministeriums zu den steuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise

Das Bundesfinanzministerium hat die Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise aktualisiert. Die FAQ findet Ihr HIER.

Insbesondere möchten wir auf folgende Aktualisierungen hinweisen:

  • Erläuterungen zum Verlustrücktrag, siehe Abschnitt II. Fragen 8 und 9
  • Änderungen bei Außenprüfungen, siehe Abschnitt V. Fragen 2 bis 4
  • Steuerfreie Beihilfe/Unterstützung des Arbeitgebers bis zu 1.500,- Euro, § 3 Nr. 11a EstG, Abschnitt VII., Fragen 15 ff.

Folgende neue Punkte wurden in den FAQs ergänzt:

  • Steuerstundungen über den 31. Dezember 2020 hinaus, siehe Abschnitt III. Fragen 2 ff.
  • Steuerfreiheit von Kurzarbeitergeld und Arbeitgeberzuschüssen, siehe Abschnitt VI. Frage 2
  • Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer, wenn nur wegen Corona zu Hause gearbeitet wird, siehe Abschnitt VI. Frage 6
  • Erläuterung zu Unterstützungsleistungen aus Corona-Hilfsprogrammen, Abschnitt XI.

Fragen hierzu sollten im Idealfall unmittelbar mit den Steuerberaten erörtert werden.

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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