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DEHOGA informiert zum Alkoholverkaufsverbot in Wiesbaden, Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und Lösungen für die Außengastronomie

Liebe Mitglieder im DEHOGA,

Hoteliers, Gastronomen aus allen Bereichen der Branche, Club-, Discotheken- Café- und Barbetreiber*innen,

nach achtstündigen Beratungen hat der Koalitionsausschuss in Berlin nachstehende für unsere Branche relevante Corona-bedingte Vorhaben beschlossen, die heute auch schon auf der Agenda der Kabinettssitzung stehen.

Wie Ihr wisst, hat sich der DEHOGA Bundesverband bereits seit Wochen für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes stark gemacht, ebenso für die Verlängerung der Überbrückungshilfen.

Diese frühzeitige Entscheidung zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist definitiv eine wichtige Maßnahme für den Arbeitsmarkt insgesamt, aber insbesondere auch für unsere Branche, um Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen. Ebenso ist die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.06.2021 zu begrüßen.

Ebenso wurde beschlossen, die Laufzeit des Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Zu der von uns geforderten Ausweitung der Fixkostenerstattung, unter anderem für alle Betriebe im Sinne von Arbeitsstätte, Heraufsetzung des Personalkostenzuschusses von 10 auf 25 Prozent sowie Anerkennung eines Unternehmerlohns wird im Beschluss der Koalitionäre keine Aussage getroffen. Der DEHOGA Bundesverband hofft, im Laufe des heutigen Tages aus dem Bundeswirtschaftsministerium dazu Antworten zu erhalten.

Wir halten Euch wie immer tagesaktuell auf dem Laufenden.
Euer DEHOGA Hessen-Team

 

EILMELDUNG: AB FREITAG, DEM 28.8.2020 ALKOHOLVERKAUFSVERBOT IN WIESBADEN

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Wiesbaden

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat heute neue Maßnahmen beschlossen, die in den kommenden Tagen per Allgemeinverfügung umgesetzt werden.

Mehr als 35 Infizierte pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen – bei diesen Zahlen sieht das Hessische Eskalationskonzept vor, dass seitens der Kommunen weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Corona-Pandemie weiter einzugrenzen und so einen zukünftigen gesamten Shutdown zu verhindern. Mit dem Verbot von Veranstaltungen und Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden eine erste Maßnahme ergriffen. Dies sei vor dem Hintergrund der starken Verbreitung des Virus durch Feierlichkeiten und Veranstaltunge notwendig  geworden. In Wiesbaden sei dies insbesondere bei einer Hochzeitsfeier, die vor etwa zwei Wochen in Mainz-Mombach stattgefunden hat, mit gravierenden Folgen für die Stadt Wiesbaden aufgefallen. Dort wurden mittlerweile 1/3 der Besucherinnen und Besucher positiv getestet und zusätzlich eine sehr große Anzahl an gesamten Familien, die sich indirekt über die Hochzeit infiziert haben.

Zukünftig könnten die Maßnahmen noch weiter greifen, das hat der Verwaltungsstab am heutigen Mittwoch entschieden. „Die Entscheidung für weitere Maßnahmen ist uns dabei nicht leicht gefallen“, betonen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir wissen, dass es sehr viele Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens gibt, die sich sehr verantwortungsbewusst verhalten und nun von den Maßnahmen mit getroffen werden, dennoch müssen wir handeln“.

Die folgenden Maßnahmen werden nun vorbereitet und gelten ab Freitag im gesamten Stadtgebiet für mindestens vier Wochen:

  1.  Allgemeinverfügung zum Verbot der Abgabe und des Ausschanks alkoholhaltiger Getränke zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr. Dies betrifft sowohl die Gastronomie als auch die Abgabe an Kiosks und anderen Verkaufsstätten. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann die Ausschankgenehmigung zurückgezogen oder die jeweilige Einrichtung geschlossen werden.
    Hintergrund ist die Erkenntnis, dass verstärkter Alkoholkonsum zu einer Nachlässigkeit der Anwendung von Abstands- und Hygieneregeln führt.
  2. Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Bushaltestellen. Damit wird die in den öffentlichen Verkehrsmitteln geltende Maskenpflicht ausgeweitet.

Diese Informationen liegen uns zur Stunde vor. Wir stehen im Austausch mit dem Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden und werden zu allen weiteren Entwicklungen informieren.

 

Koalition verlängert Kurzarbeitergeld bis Dezember 2021

Das Kurzarbeitergeld wird mit folgenden Maßgaben verlängert:

  1. Die Bezugsdauer wird für die Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert.
  2. Die aktuell geltenden Sonderregelungen über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, dass kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden erforderlich ist und nur 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall betroffen sein müssen, gilt bis zum 31.12.2021 fort für alle Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
  3. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis 30.06.2021 vollständig erstattet. Vom 01.07.2021 bis längstens zum 31.12.2021 werden für alle Betriebe, die bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt. Voraussetzung ist, dass ein Weiterbildungsbedarf besteht, die Maßnahme einen Umfang von mehr als 120 Stunden hat und sowohl der Träger als auch die Maßnahme zugelassen sind.
  4. Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem 4. Monat und 80/87 Prozent ab dem 7. Monat) wird verlängert bis zum 31.12.2021 für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist.
  5. Von den bestehenden befristeten Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs bis 450 Euro) generell anrechnungsfrei sind, bis 31.12.2021 verlängert.
  6. Für Verleihbetriebe, die bis zum 31.03.2021 in Kurzarbeit gegangen sind, wird die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können, bis 31.12.2021 verlängert.
  7. Die derzeit geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird bis zum 31.12.2021 gewährt.
  8. Um die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit auch in Zukunft zu erhalten, verzichtet der Bund auf mögliche Rückforderungen der von der Bundesagentur für Arbeit gewährten Bundeshilfen in der Höhe der durch das so verlängerte Kurzarbeitergeld zusätzlich entstehenden Kosten.

Im Lichte der weiteren Entwicklung der SARS-Cov2-Pandemie wird die Koalition über weitere Anpassungs- und Verlängerungsbedarfe des Kurzarbeitergeldes bei Bedarf beraten.

 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert

Die bestehende Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung wird bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin ausgesetzt. Dies ist ein Kompromiss: Er bleibt hinter dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zurück, den Überschuldungstatbestand bis zum 31. März 2021 auszusetzen.

Diese befristete weitere Aussetzung hilft in der Corona-Krise nur dann, wenn im Zuge der überfälligen Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie eine Überarbeitung des Überschuldungstatbestandes erfolgt oder eine Abschaffung vorgenommen wird. Der DEHOGA Bundesverband hat dies in aller Deutlichkeit unlängst an die zuständigen Minister und Fachpolitiker kommuniziert.

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im Wortlaut könnt Ihr HIER nachlesen.

 

Unsere Lösung für Ihre Außengastronomie im Winter – mehr Wirtschaftlichkeit in der Corona-Krise

Viele Gastronom*innen suchen momentan nach einer flexiblen Lösung um ihre Außenflächen auch in der kalten Jahreszeit gewinnbringend betreiben zu können. Besonders in Zeiten der Corona-Krise ist jeder zusätzliche Platz für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von besonderer Bedeutung.

Für alle Betriebe mit entsprechenden Außengastronomiebereichen hat die five live GmbH, Importeur von TUBBO® in Deutschland, eine kreative Lösung erarbeitet, die individuell an Ihre Gegebenheiten angepasst werden kann.

TUBBO® ist eine flexible Lösung um Terrassen und Freiflächen auch in den Herbst- und Wintermonaten wirtschaftlich zu betreiben. Die modulare Design-Lounge steht in sich und muss nicht mit dem Boden verankert werden. Die Ausstattung ist frei wählbar, von Klimatisierung über Heizung und Beleuchtung bis zur integrierten Musikanlage und einem individuellen Möblierungskonzept wird alles auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Ein Hochleistungsluftreiniger kann zur Vermeidung von Aerosolen im TUBBO integriert werden, damit kann die Infektionsgefahr wissenschaftlich belegt effektiv gesenkt werden. Ein schneller Auf- und Abbau sowie die geringe Lagerfläche bieten Hoteliers und Gastronomen ein Höchstmaß an Flexibilität.

Durch ein spezielles Leasingprogramm ist es möglich, den TUBBO schnell und ohne Vorabinvestition in Einsatz zu bringen. Gerne wird ein individuelles Angebot speziell für DEHOGA-Mitglieder für Sie ausgearbeitet.

Begeistern Sie Ihre Gäste mit einem einzigartigen Lifestyle Raumkonzept, welches durch Design, Ästhetik und Funktionalität überzeugt.

Kontakt:
five live GmbH / TUBBO® Deutschland
Tel. 06441-671313-2
Mobil 0171-3600598
dirk.daniels@tubbo.de

 

MITTEILUNG AUS DEM HESSISCHEN WIRTSCHAFTSMINISTERIUM

“Mehr Komfort für alle Gäste” – Frankfurt wird Hessens erster barrierefreie Tourismusort

Frankfurt ist Hessens erster barrierefreier Tourismusort. Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Philipp Nimmermann überreichte das Zertifikat am Mittwoch an Thomas Feda, Geschäftsführer der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt (TCF). Zudem erhielten 24 Hotels, Museen, Restaurants und andere Besucherziele die Berechtigungsurkunde, mit der Kennzeichnung „Reisen für Alle” für sich zu werben. „Barrierefreiheit steigert den Komfort für alle Gäste”, sagte der Staatssekretär. „Sie ist deshalb ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsfaktors Tourismus, von dem in Hessen rund 230.000 Arbeitsplätze und eine beträchtliche Wertschöpfung abhängen. Ich freue mich, dass Frankfurt dabei so engagiert vorangeht.”

Frankfurt ist nach Bremerhaven, Vreden, Dortmund und Erfurt die bundesweit fünfte Stadt, die sich als barrierefreier Tourismusort bezeichnen darf. Voraussetzung ist, dass sie spezielle Angebote für Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderung oder kognitiven Beeinträchtigungen schafft. Die Tourismus+Congress GmbH hat damit bereits vor Jahren begonnen und zahlreiche Einrichtungen dafür gewonnen, sich ebenfalls zertifizieren zu lassen.

Entsprechende Urkunden erhielten:

  • Beherbergungsbetriebe: das Hotel Scandic Museumsufer, das ¬Intercity-Hotel Hauptbahnhof-Süd, das Best Western Friedberger Warte, das Innside Ostend, das Hyatt Place Airport, das Aparthotel Adagio Messe und die Jugendherberge
  • Gastronomie: Restaurant Margarete, Café Utopia, Café Siesmayer, Wirtshaus Depot 1899, Restaurant Emma Metzler, Restaurant Oosten
  • Museen: Museum für Kommunikation, Struwwelpeter Museum, DFF Deutsches Filminstitut und Filmmuseum, Museum Angewandte Kunst, Historisches Museum Frankfurt
  • weitere Sehenswürdigkeiten: Palmengarten, Paulskirche, Kaisersaal im Römer, Goethehaus, Main Tower
  • Touristische Dienstleister: Tourist-Information Hauptbahnhof.

„Die Auszeichnung der Betriebe sowie der Stadt ergänzt in idealer Weise die bisherigen Maßnahmen der Tourismus+Congress GmbH zum Thema Barrierefreiheit”, freute sich Thomas Feda. Die TCF berücksichtige das Thema bereits seit 2011 in ihrem Produktmanagement und Marketing. Unter anderem wurden die TCF-eigenen Stadtführungen angepasst, die Broschüre „Frankfurt am Main barrierefrei – Informationen für Reisende mit Behinderung” aufgelegt, alle TCF-Mitarbeiter im Thema geschult und beim Umbau der Tourist-Information im Hauptbahnhof gezielt auf Barrierefreiheit geachtet. Mit der Teilnahme am System „Reisen für Alle” wird ein nächster Schritt vollzogen. Die TCF sieht dies als Grundlage weiterer Maßnahmen, die nun gemeinsam mit den zertifizierten Betrieben fortgeführt werden sollen.

„Wir wollen gemeinsam mit den Destinationen das Bewusstsein für konsequente Qualität auf allen Ebenen schärfen”, sagte Nimmermann. Daher fördert das Land die Initiative „Qualität kompakt” des Hessischen Tourismusverbands (HTV), des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Hessen  und der Hessen Agentur GmbH. „Qualität kompakt” bündelt die unterschiedlichen Klassifizierungs- und Zertifizierungssysteme, so dass die Betriebe einen einheitlichen Ansprechpartner haben und damit Beratung und Betreuung aus einer Hand. „Das ist eine beträchtliche Erleichterung, die es so nur in Hessen gibt”, sagte der Staatssekretär.

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de

 





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