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DEHOGA informiert: Erste Städte und Landkreise in Hessen setzen verschärfte Maßnahmen um

Hallo Gastgewerbe in Hessen!

Die steigenden Infektionszahlen bzw. die Reaktionen von Städten und Landkreisen in Hessen in Gestalt von konkreten Maßnahmen halten auch das Gastgewerbe in Atem. Wir geben Euch hier und in den kommenden Tagen aktuell einen Überblick, was wo genau gilt und welche Allgemeinverfügungen für unsere Branche Relevanz haben.

Für uns – und das kommunizieren wir auch in aller Deutlichkeit gegenüber der Politik auf allen Ebenen (Bund, Land, Landkreis/Stadt) – ist es weiterhin entscheidend, dass unsere Betriebe nicht dafür verantwortlich gemacht werden dürfen, was insbesondere durch Reiserückkehrer und private Feiern ausgelöst wird. Es muss klar sein, dass im Gastgewerbe gerade keine Hotspots für Infektionsausbrüche bestehen. Mit derzeit zwischen drei und sechs Prozent Anteil an den Infektionen, die auf Veranstaltungen in der Branche zurückzuführen sind, ist kein Anlass gegeben, um unsere Betriebe einzuschränken.

Umso mehr kommt es darauf an, dass alle Auflagen der geltenden Verordnung konsequent weiter umgesetzt werden: Abstand – Hygiene – Alltagsmasken – Gästedatenerfassung. Zu viele, insbesondere außerhalb des Verbandes nehmen es hingegen nicht immer so genau mit diesen Regeln. Das schadet nicht nur dem guten Ruf, den sich die Branche gemeinsam mit uns in den vergangenen Monaten erarbeitet hat, sondern lässt auch befürchten, dass die „Nachlässigen“ schließlich die „Engagierten“ mit in „Geiselhaft“ nehmen. Wir werden alles tun, um für differenzierte Maßnahmen Sorge zu tragen. Dazu gehört auch, dass wir von den Kommunen faire Kontrollen erwarten.

Helft Ihr uns weiterhin, dass wir dabei erfolgreich sein können. Wir werden in diesen Tagen weitere klare Botschaften in die Öffentlichkeit und an die Branche senden. Gespräche mit der Landesregierung initiieren wir aktuell ebenfalls erneut. Auch machen wir Euch noch einmal auf unsere Kampagne „Mit Sicherheit gut ausgehen“ aufmerksam. Nutzt sie und zeigt Flagge!

Wir sind jeden Tag feste an Eurer Seite.
Euer DEHOGA Hessen-Team

 

Erste Städte und Landkreise in Hessen setzen verschärfte Maßnahmen um

Die kreisfreien Städte Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie die Landkreise Groß-Gerau und Main-Kinzig haben gemäß dem Eskalations- und Präventionskonzept des Landes Hessen verschärfte Maßnahmen aufgrund steigender Infektionszahlen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen. HIER findet Ihr eine Übersicht zum aktuellen Sachstand, die wir täglich anpassen werden.

Die Städte und Landkreise arbeiten anhand des Eskalations- und Präventionskonzept des Landes Hessen in sog. „Alarmstufen“. Diese Stufen sind wie folgt aufgebaut:

(Quelle: SONDERNEWSLETTER CORONAVIRUS VOM 24. AUGUST 2020)

Eskalations- und Präventionskonzept des Landes Hessen

Die 7-Tage-Inzidenz ist maßgeblich für das Eskalations- und Präventionskonzept des Landes Hessen zur Eindämmung des Virus. Die Inzidenz setzt alle Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage ins Verhältnis zur Einwohnerzahl.  Ab einer Inzidenz von 20 Fällen auf 100.000 Einwohner (Warnstufe 1) muss die Stadt erste bedarfsgerechte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus treffen. Dabei geht es insbesondere um eine erhöhte Aufmerksamkeit, ein erweitertes Meldewesen und eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit.

Ab 35 Fällen auf 100.000 Einwohner (Warnstufe 2) muss die Stadt erweiterte Maßnahmen, etwa zusätzliche Einschränkungen im öffentlichen Leben, ergreifen.

Ab 50 und mehr Fällen (Warnstufe 3) sieht das Konzept des Landes neue konsequente Beschränkungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Planungsstab des Hessischen Sozialministeriums sowie den Versorgungsstrukturen (Krankenhäuser, Ärzte, Rettungsdienst etc.) vor. Es kann dann wieder zur Schließung von öffentlichen Einrichtungen oder Geschäften sowie Mobilitätsbeschränkungen kommen.

Bei mehr als 75 Fällen (Warnstufe 4) erfolgt die Steuerung der medizinischen Lage durch den Planungsstab des Sozialministeriums.

Wir erwarten alleine heute im Laufe des Tages weitere Konkretisierungen und werden morgen erneut dazu informieren!

 

Sorge vor erneutem Lockdown

Public Viewing, volle Kneipen, Feierstimmung: Die Corona-Moral in der Gastronomie nimmt gerade vielerorts bei Betreibern wie Gästen spürbar ab. Der Branchenverband sieht mangelnde Disziplin. Für Bars und Kneipen könnte das fatale Folgen haben.

Der Deutsche Hotel- und Gastronomieverband (DEHOGA Hessen) bezeichnet die Lage als “hochproblematisch” und fürchtet die Gefahr eines erneuten Lockdowns. “Wir machen uns große Sorgen um den Herbst”, sagt der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, Julius Wagner.

Quelle: hessenschau.de

Zum ganzen Beitrag (zum Anhören als Audiodatei) mit einer klaren Botschaft von Julius Wagner sowie Gesundheitsminister Kai Klose geht’s hier.

 

„Es ist nur fair, wenn mit gleichem Maß kontrolliert wird“

DEHOGA Hessen und die Profis der Gastronomie sind sich einig und fordern konsequente Umsetzung der „Spielregeln“: Wiesbadener Kurier v. 24.08.2020 HIER

 

Kampagne „Mit Sicherheit gut ausgehen“

Mit der Initiative “Mit Sicherheit gut ausgehen” möchten der DEHOGA in Hessen und Nordrhein-Westfalen einen weiteren Beitrag dazu leisten, Branche und Gäste auch in Zukunft für die Einhaltung der Corona-Regeln in der Gastronomie zu sensibilisieren.

Gerade jetzt kommt darauf an, „Flagge“ zu zeigen. Einfach Plakate downloaden, ausdrucken und im Betrieb aufhängen:

HIER GEHT’S ZUR AKTIONSSEITE UND ZUM DOWNLOAD

 

Manipulationssichere Kassensysteme

BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer TSE

Das Bundesministerium der Finanzen hat sich in einem BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten geäußert, die durch Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) entstehen, um vorhandene Kassen manipulationssicher zu machen.

Sofern eine TSE aus einem USB-Stick, einer Speicherkarte oder Ähnlichem besteht, handelt es sich um ein selbständiges Wirtschaftsgut, das aber nicht selbständig nutzbar ist. Die Anschaffungskosten sind daher grundsätzlich zu aktivieren und über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben.  Wenn eine TSE direkt als Hardware fest in eine Kasse eingebaut wird, handelt es sich nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen sind nachträgliche Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes, in das die TSE eingebaut wurde und über dessen restliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Die Aufwendungen für die Implementierung der TSE sind Anschaffungsnebenkosten der TSE.

Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Eingangs erwähntes BMF-Schreiben zur vertiefenden Information auch für Eure Steuerberater gibt es HIER

 

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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