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Initiative für Vertrauen in die Gastro: „Mit Sicherheit gut ausgehen“

Mit der Initiative “Mit Sicherheit gut ausgehen” möchten der DEHOGA in Hessen und Nordrhein-Westfalen einen weiteren Beitrag dazu leisten, Branche und Gäste auch in Zukunft für die Einhaltung der Corona-Regeln in der Gastronomie zu sensibilisieren.

Die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus ist in den letzten Tagen deutlich angestiegen. Forderungen nach mehr Einschränkungen werden wieder erhoben und die ersten Landkreise in Hessen setzen strengere Maßnahmen bereits um (siehe Meldungen unten). Damit steigt die Sorge von Gastronomen, Hoteliers und Caterern, dass es auch wieder zu mehr Einschränkungen kommen könnte, auch wenn erfreulicherweise Infektions-Hotspots im Gastgewerbe die absolute Ausnahme sind. Um die Branche und die Gäste aber weiterhin für die Einhaltung der bestehenden Regelungen zu sensibilisieren, hat unser Schwesterverband in Nordrhein-Westfalen die Initiative “Mit Sicherheit gut ausgehen” ins Leben gerufen. Und dieser schließen wir uns als DEHOGA Hessen an.

Es gibt vier Motive zum Herunterladen und Ausdrucken, die Ihr in Euren Betrieben aufhängen könnt. So macht Ihr noch einmal deutlich, dass Ihr umsichtig seid und hebt Euch vor allem gegenüber den Gästen von nachlässigeren Kolleg*innen ab. Vertrauen der Gäste in Eure Umsichtigkeit wird eine wichtige Voraussetzung für die Zeit nach den warmen Sommertagen sein, wenn die Außengastronomiesaison sich dem Ende neigt …

Die Motive greifen unter dem Motto “Ein AHA-Erlebnis in der Gastronomie” die drei Regelungsbereiche (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) sowie den Bereich der Kontaktdatenerfassung auf.

Wer sich als Mitabsender an Mit Sicherheit gut ausgehen beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen. Jeder Aushang, der in hessischen Restaurants, Cafés und Kneipen dazu führt, dass es weniger Infektionen gibt, hängt am richtigen Platz.

HIER GEHT’S ZUR AKTIONSSEITE UND ZUM DOWNLOAD

 

Wenn die Mitarbeiter*innen aus dem Urlaub zurück in den Betrieb kommen …

Von besonderer Bedeutung sind derzeit der Umgang mit Mitarbeitern, die aus dem Urlaub in Risikogebieten zurückkehren, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne von Mitarbeitern oder bei Schul-/Kitaschließungen, die Möglichkeiten der Beschäftigung und Einreise von ausländischen Mitarbeitern (insbesondere aus Nicht-EU-Staaten) sowie die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Eine guten Überblick, was im Einzelnen zu tun ist, geben die folgenden Leitfäden.

  • Einen Leitfaden zum Thema Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona findet Ihr HIER
  • Einen Leitfaden zu Anwendungsfragen des Infektionsschutzgesetzes findet Ihr HIER

Eine Broschüre zum Umgang mit Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb findet Ihr HIER

 

GEMA-Corona-Gutschriften – Beantragung ab Mitte September

Die GEMA hatte auf Nachfrage des DEHOGA bereits im März erklärt, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen keine GEMA-Lizenzgebühren berechnet werden. Bereits gezahlte Beträge werden anteilmäßig zurückerstattet. Ansonsten erhält der Musiknutzer eine Gutschrift, die mit noch nicht beglichenen Forderungen verrechnet wird.

Voraussetzung für eine Gutschrift bzw. Rückerstattung ist allerdings, dass der Musiknutzer seine individuellen Betriebsschließungszeiten der GEMA über das GEMA-Onlineportal ab Mitte September mitteilt. Hierzu muss er sich unter seinem Profil einloggen (falls noch nicht vorhanden, muss ein Profil angelegt werden). Dort findet er dann auf seinem Dashboard (Armaturenbrett) die Kachel „Schließung von Betrieben“, unter der er seine Kundennummer sowie einen speziellen Code eingeben muss, um danach seine individuellen Schließzeiten (frühestens ab dem 16.3.2020) und eine Bankverbindung für ggf. nötige Rückzahlungen eintragen zu können.

Der spezielle Code wird den Musiknutzern von der GEMA Mitte September per Post zugesandt. Sollte ein Kunde das GEMA-Schreiben mit dem Code nicht erhalten haben, kann er den Code im Portal anfordern und damit den postalischen Versand desselben auslösen.

Nach Anklicken von „Schließung mitteilen“ kann der Schließungszeitraum für den …

HIER DIE VERLINKUNG ZUM BUNDESVERBAND

Stadt Frankfurt am Main und Kreis Groß-Gerau ordnen weitere Corona-Eindämmungs-Maßnahmen an

150 Gäste bei Veranstaltung erlaubt, in Frankfurt max. 250

KREIS GROSS-GERAU – Nach einem Anstieg von Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen Tagen hat der Verwaltungsstab des Kreises Groß-Gerau am Dienstag weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen. Laut einer neuen Allgemeinverfügung sind im gesamten Kreis Groß-Gerau bis zum 30. August 2020 sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich nur noch Veranstaltungen mit höchstens 150 Personen (bislang 250) erlaubt. Zudem ist bei Zusammenkünften und Veranstaltungen im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen außer dem eigenen Sitzplatz zu tragen. Die Allgemeinverfügung tritt am 20. August 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. August 2020.

Außerdem gilt dann in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben im Kreis wieder beim Betreten und Verlassen der Lokalität sowie für den Weg zum Tisch und zur Toilette eine Maskenpflicht. Auch gilt bei Veranstaltungen der Erwachsenenbildung und der Ausbildung das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Der Landrat appellierte an die Menschen im Kreis, das aktuelle Infektionsgeschehen sehr ernst zu nehmen und sich vor allem auch an die Hygieneregeln zu halten. „Die Maßnahmen dienen einzig dem Schutz der Menschen im Kreis Groß-Gerau“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer.

 

Starker Rückgang im hessischen Tourismus zur Jahresmitte

Meldung des Hessischen Statistischen Landesamtes

©Quelle: Hessisches statistisches Landesamt

Wie schon von März bis Mai hatte die Corona-Pandemie auch im Juni 2020 erhebliche Auswirkungen auf die Tourismusbranche in Hessen: Die geöffneten Betriebe mussten zahlreiche Auflagen erfüllen. Dadurch reduzierte sich das Bettenangebot gegenüber Juni 2019 um 13 Prozent, die durchschnittliche Auslastung sank um mehr als die Hälfte auf 20 Prozent.

Gästezahlen und Übernachtungen

Die Zahl der Gäste in den hessischen Beherbergungsbetrieben lag mit 523 300 um zwei Drittel unter dem Wert des Vorjahresmonats. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, ging die Zahl der Übernachtungen um 58 Prozent auf 1 390 200 zurück. Die stärksten Rückgänge der Übernachtungszahlen mussten die Betriebe in Frankfurt am Main und im Landkreis Groß-Gerau (jeweils minus 76 Prozent) hinnehmen, gefolgt von den übrigen kreisfreien Städten Darmstadt (minus 67 Prozent), Offenbach am Main (minus 63 Prozent), Kassel (minus 62 Prozent) und Wiesbaden (minus 60 Prozent). Am wenigsten waren die Landkreise Waldeck-Frankenberg (minus 38 Prozent), Limburg-Weilburg (minus 41 Prozent) und Kassel (minus 46 Prozent) betroffen.

Zusammenfassung des ersten Halbjahres 2020

Von Januar bis Juni 2020 empfingen die hessischen Beherbergungsbetriebe knapp 3,5 Millionen Gäste. Die Zahl der Übernachtungen lag bei rund 8,9 Millionen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 waren dies 54 Prozent weniger Gäste und 48 Prozent weniger Übernachtungen. Gut 2,7 Millionen Gäste stammten aus Deutschland und 740 000 aus dem Ausland. Das waren 52 Prozent weniger Inlandsgäste und 62 Prozent weniger Auslandsgäste als im Vergleichszeitraum. Die Übernachtungszahlen der inländischen Gäste waren von Januar bis Juni 2020 mit 7,2 Millionen um 45 Prozent niedriger als vor einem Jahr. Sie machten 81 Prozent (2019: 77 Prozent) aller Übernachtungen aus. Die Zahl der Übernachtungen von Auslandsgästen ging um 56 Prozent auf 1,7 Millionen zurück.

Ausführliche Ergebnisse könnt Ihr dem Statistischen Bericht „Gäste und Übernachtungen im Tourismus“ entnehmen. Weitere Informationen wie Tabellen oder Grafiken findet Ihr auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes im Bereich „Tourismus“.

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825


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