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DEHOGA-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage des Gastgewerbes und weitere Informationen vom 04.08.2020

Lieber Gastgeber aus allen Teilen der Branche in Hessen!

heute bitten wir Euch wieder um Eure Mithilfe im Rahmen einer deutschlandweiten DEHOGA-Umfrage zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Branche. Repräsentative Daten zur aktuellen Situation erleichtern die Argumentation gegenüber unseren Ansprechpartnern in Politik und Medien. Eure Zahlen und Einschätzungen sind deshalb elementar wichtig für unsere politische Arbeit.

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen ist derweil auf den 30. September verlängert worden. Eure Steuerberater und Buchprüfer haben somit einen Monat länger Zeit, die Anträge für diese wichtige finanzielle Unterstützung einzureichen.

Die Reiserückkehrer sorgen erwartungsgemäß für steigende Infektionszahlen. Dies macht die Lage für alle nicht einfacher. Doch wir freuen uns, dass wir unbeirrt weiterhin in einem festen Austausch auch zu weiteren kommenden Anpassungen der Verordnung mit den Kabinettsmitgliedern der Hessischen Landesregierung stehen. All dies ist vor allem dank Eurer mehrheitlich vorbildlichen Haltung möglich. So konnten wir neben vielen intern laufenden Prozessen für den 12. August 2020 eine Sommerreise mit dem Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir zu mehreren Betrieben organisieren. Wir werden Euch alle an den Erkenntnissen dieser „Insights-Tour“ teilhaben lassen.

Wie immer gilt: wir halten Euch mit allen neuen Entwicklungen auf dem Laufenden und grüßen feste aus der Landeshauptstadt!

Euer DEHOGA Hessen-Team

 

DEHOGA-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage des Gastgewerbes: Jetzt mitmachen!

Viele gastgewerbliche Betriebe kämpfen auch nach der Wiedereröffnung um ihr Überleben bzw. dürfen immer noch nicht öffnen. Betriebe in touristischen Destinationen erfreuen sich wieder größerer Nachfrage. Für unsere politische Arbeit ist es daher elementar wichtig, einen repräsentativen Überblick zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Branche zu erhalten, und zwar diesmal bundesweit.

Ihr habt gesehen, wie wertvoll Umfrageergebnisse für unsere politische Arbeit und die öffentliche Wahrnehmung des Gastgewerbes ist: Unsere letzte Umfrage, für uns hier in Hessen, hat dank Eurer Beteiligung (1.000 Betriebe!) für ein enormes Medienecho gesorgt und stärkt uns im Dialog mit der Hessischen Landesregierung. Doch auch auf Bundesebene ist es von größter Bedeutung, ein realistisches und belastbares Bild zur Lage bei Euch in den Betrieben darstellen zu können. Allein die Frage, ob die Überbrückungshilfen in der Branche ankommen oder wie die Mehrwertsteuersenkung wirkt, muss gegenüber Politik durch uns beantwortet und mit handfesten Zahlen belegt werden. Denn nur dann können wir Forderungen und Erwartungen mit der Aussicht auf Erfolg für Euch formulieren.
Auch wenn es mit Sicherheit nicht die letzte Umfrage in diesen Monaten sein wird, so kommt es auf jede einzelne Stimme von Euch und wir bitten Euch daher, sich kurz die Zeit zu nehmen und uns (das heißt gebündelt in Berlin beim DEHOGA Bundesverband) nachfolgende Fragen bis zum 10. August 2020 zu beantworten. Die Antworten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur anonymisiert weiterverarbeitet.

Hier geht es zur Umfrage…

Für Eure Unterstützung bedanken wir uns sehr herzlich!

 

Bundesprogramm zur Förderung der Ausbildung gestartet – Anträge können jetzt gestellt werden

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ausbilden, angesichts der Corona-Krise mit bis zu 249 Mitarbeitern unterstützt werden mit

  1. einer „Ausbildungsprämie“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre (2.1) in Höhe von 2.000 € für jede neu begonnene Berufsausbildung
  2. einer „Ausbildungsprämie plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren (2.2) in Höhe von 3.000 € für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung
  3. einem „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung (2.3) in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto)
  4. einer Übernahmeprämie (Übernahme von Auszubildenden bei pandemiebedingter Insolvenz des bisherigen Ausbildungsunternehmens) (2.4) in Höhe von 3.000 €

Es gelten folgende Fristen:

  • Die beiden Ausbildungsprämien können seit dem 1. August für Ausbildungsverhältnisse beantragt werden, die im Zeitraum 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen; Ob der Ausbildungsvertrag vor oder nach dem 1. August 2020 abgeschlossen wurde oder wird, spielt keine Rolle, der Vertrag muss bei Antragstellung vorliegen. Die Frist für die Antragstellung zu den Maßnahmen 1 und 2 endet jeweils drei Monate nach Ende der sechsmonatigen Probezeit des Auszubildenden, sie reicht also weit ins Jahr 2021 hinein. Die Auszahlung der Prämien zu den Maßnahmen 1, 2 und 4 erfolgt jeweils nach Ende der Probezeit.
  • Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung kann für die Monate August bis Dezember 2020 beantragt werden.
  • Die Übernahmeprämie kann ausschließlich für Ausbildungsverträge beantragt werden, die im Zeitraum August bis Dezember 2020 abgeschlossen werden.

Hier geht es direkt zu den Antragsformularen für die drei aktuellen Förderbereiche dieses Programms  auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (BA), die für die Umsetzung verantwortlich ist.

Dort findet Ihr neben den Antragsformularen auch jeweils die Formulare für die notwendigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) zur Bestätigung der Eintragung der zu fördernden Auszubildenden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei den Kammern bzw. im Fall der Ausbildungsprämie/plus zusätzlich zur Bescheinigung der Anzahl der in den vergangenen drei Jahren eingetragenen Ausbildungsverhältnisse eines Betriebes, die dem Förderantrag bei der BA hinzuzufügen sind.

Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit der Auszubildenden, die laut BBiG einen Monat beträgt und auf bis zu vier Monate verlängert werden kann. Nähere Informationen findet Ihr auch in der vom BMAS zusammengestellten Handreichung mit Fragen und Antworten zum Programm.

 

Frist für Anträge auf Überbrückungshilfe bis 30. September verlängert

Wichtige Entscheidung in Sachen Überbrückungshilfe: Die Bundesregierung hat die Antragsfrist um einen Monat verlängert. Die Hilfen können somit bis zum 30. September 2020 beantragt werden. Es werden jedoch weiterhin nur Kosten erstattet, die vor dem 31. August anfallen.

Der Steuerberaterverband hatte zuvor in einem Brandbrief an die Bundesregierung die Verlängerung der Antragsfrist über den bislang vorgesehenen 31. August hinaus angemahnt. Die Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. „Als erster Ansprechpartner in der Krise sind die Kanzleien durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit einem Arbeitsanfall konfrontiert, der ihre Kapazitäten weit übersteigt“, heißt es in dem Schreiben. Die Stellung eines Antrags auf Überbrückungshilfe erfordere eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von bis zu acht Stunden. Hinzu gebe es Verzögerungen bei der Registrierung etwa durch Zusendung erforderlicher Pins auf dem Postweg. Bis Mitte vergangener Woche waren nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums erst knapp 11.000 Anträge im Gesamtvolumen von 270 Millionen Euro eingegangen.

Des Weiteren sei an dieser Stelle angemerkt, dass der DEHOGA Bundesverband und wir als hessischer Landesverband bereist in einem intensiven Austausch mit der Bundesregierung zu der erkannten Problematik bzgl. der Anrechung von Corona-Soforthilfen auf die Überbrückungshilfe stehen. Problem: je später ein Antrag auf Corona-Soforthilfe (dies war das erste Hilfsprogramm von Bund und Land für die Monate März, April, Mai 2020) gestellt wurde, desto höher fällt eine Anrechnung auf die Überbrückungshilfen aus (dies ist das aktuelle Hilfsprogramm des Bundes für die Monate Juni, Juli, August 2020). Dies wurde jedoch bei den Corona-Soforthilfen, die bis zum 30. Mai 2020 beantragt werden konnten zu keinem Zeitpunkt kommuniziert. Die Überbrückungshilfen sollen zeitlich anschließen und nicht verrechnet werden. Wichtig für Euch: Wir sind „dran“ und hoffen, Euch bald mit einer entsprechenden korrigierenden Meldung informieren zu können.

 

Corona: Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Arbeitsmedizinische Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zum Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten veröffentlicht. Diese finden Sie hier verlinkt…

Die Empfehlung berücksichtigt sowohl das Gefährdungspotenzial von Tätigkeiten, abhängig insbesondere von den Personenkontakten, als auch Vorerkrankungen der Beschäftigten. Die Empfehlung trifft keine generellen Festlegungen, wie Vorerkrankungen zu behandeln sind, sondern gibt Anhaltspunkte für die arbeitsmedizinische Betrachtung des Einzelfalls.

Die Komplexität der Bewertung und möglicher Umsetzungsmaßnahmen im Betrieb (z.B. Tätigkeitswechsel) ist sehr hoch. Adressaten sollen Arbeitgeber und Betriebsärzte sein; diese haben aber nicht die Expertise, die zahlreichen unterschiedlichen Krankheitsrisiken zu beurteilen.

Die Arbeitgebervertreter im AfAMed haben der Empfehlung in zwei Abstimmungsrunden nicht zugestimmt. Aufgrund der Zustimmung der anderen „Bänke“ (Gewerkschaften, Länder, Gesetzliche Unfallversicherung, Wissenschaft) wurde sie dennoch verabschiedet.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Eine Umsetzungshilfe der BGN für die Corona-spezifischen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung im Gastgewerbe ist hier… hinterlegt.

Allgemeine Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung im Gastgewerbe findet Ihr  hier… (körperliche Belastungen) und hier… (psychische Belastungen).

 

METRO Preis für nachhaltige Gastronomie 2020 – Jetzt bewerben!

Noch bis zum 31. August 2020 können sich wieder Gastronomen aus ganz Deutschland mit ihren nachhaltigen und kreativen Konzepten für den Award bewerben. Umwelt- und Klimaschutz wird immer wichtiger und die Nachfrage nach nachhaltigen Alternativen in verschiedenen Bereichen des Alltags immer lauter. Auch in der Gastronomie gibt es bereits viele Konzepte, die dort ansetzen – egal ob vegan oder Zero-Waste. Der METRO Preis für nachhaltige Gastronomie stellt diese Initiativen in den Fokus.

Und so geht’s!

Teilnehmen kann jede gastronomische Einrichtung, die in Deutschland liegt und aktiv betrieben wird. Die Bewerbung ist bis zum 31. August ausschließlich über das Online-Formular auf metro.de möglich. Eine Fachjury wählt unter den Einsendungen die drei Finalisten aus, die dann in einem eigenen Online-Pitch per Video die Nutzer der METRO Website von ihrem Konzept überzeugen können. Das Publikum hat anschließend durch ein Online-Voting die Möglichkeit, seinen Favoriten zu unterstützen. Die Punkte des Voting-Ergebnisses werden dann mit denen der Fach-Jury

zusammengerechnet und der Sieger ermittelt. Die Verkündung des Gewinners sowie die Preisübergabe sollen am 3./4. Dezember im Rahmen des Kongresses zum Deutschen

Nachhaltigkeitstag in Düsseldorf stattfinden. Falls das Event aufgrund der Corona-Situation nicht wie geplant durchgeführt kann, erfolgen Verkündung und Übergabe in einem alternativen Rahmen.

Der Erstplatzierte gewinnt neben einem METRO Einkaufsgutschein im Wert von 2.000 Euro auch eine 360-Grad-Gastronomie-Beratung durch METRO Experten. Auch die Zweit- und Drittplatzierten gehen nicht leer aus und erhalten jeweils einen METRO Einkaufsgutschein über 1.000 bzw. 500 Euro.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular zum Wettbewerb gibt es unter folgendem Link.

Jurymitglieder sind unter anderem Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), Dr. Florian Wecker, Vorstandsmitglied der Stiftung Deutscher

Nachhaltigkeitspreis e.V. sowie Experten von METRO.

 

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de

 





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