Menu

Es geht los: Hotels und Restaurants können ab dieser Woche Überbrückungshilfe beantragen

SONDERNEWSLETTER ZU DEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN VOM 8. JULI 2020

Hotels und Restaurants können Überbrückungshilfe beantragen. Wie das Wirtschaftsministerium in Bayern bekannt gibt, hat der Bund den Weg für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Betriebe freigemacht. Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.

Ab Freitag, 10. Juli können die Anträge durch die Steuerberater gestellt werden. Die Hilfen sollen laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zügig fließen.
Alle Informationen gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie ein Faktenblatt HIER.

Die Beantragung ist ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich. Die entstehenden Kosten können durch die Betriebe jedoch als Fixkosten bei den Überbrückungshilfen geltend gemacht werden! Die Homepage bietet zudem alle relevanten Informationen.  Hier findet Ihr die umfassenden FAQ (Fragen und Antworten).

Falls Ihr noch auf der Suche nach einem Steuerberater für das Verfahren seid – Möglichkeit nach Steuerberater in Eurer Nähe und mit der entsprechenden Expertise für das Gastgewerbe online zu suchen HIER.

Online-Tool zum Vorab-Check

Die hessischen Industrie- und Handelskammern haben ein Online-Tool entwickelt, mit dem Betriebe vorab durchspielen können, was die Überbrückungshilfe für Sie bringt: https://www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe

Auch an die IHKn und den HIHK unseren Dank für die Unterstützung!

DEHOGA-Mitglieder: Wie bei den Corona-Soforthilfen gehört übrigens auch der Mitgliedsbeitrag im Verband zu den erstattungsfähigen Fixkosten!

 

Zum gesamten Newsletter geht es hier entlang!

 

Quelle: DEHOGA Hessen e.V.



Kategorien:
Allgemein


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel