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Informationen für Gastronomen, Hoteliers, Bar-, Club- und Cafébetreiber*innen, kurzum Gastgeber Hessens!

Nach für uns allen tagtäglich wirklich aufwühlenden und dramatischen Wochen sind wir in eine zähe Phase eingetreten. Ihr wisst dies in Eurem betrieblichen Alltags nur zu gut. Politisch mögen in Berlin die gestrigen Entscheidungen zum Konjunkturpaket in Bundestag und Bundesrat in einem historischen Eiltempo gefasst worden sein, doch es geht für die Mehrheit unter Euch um jede Woche. Die Zeit drängt, und zwar sowohl, was die konkreten offenen Fragen beim Thema „Frühstück in der Hotellerie“ in puncto Mehrwertsteuersenkung als auch die Überbrückungshilfen des Bundes für unsere ganze Branche betrifft, von den prekären Fragen der Discotheken & Clubs sowie der Veranstaltungswirtschaft ganz zu schweigen. Die Liste der „to do’s“ ist lang. Wir versichern Euch, wir sind am Ball. Doch das Spiel findet hierzulande auf sumpfigen Terrain statt. Wir brauchen Geduld, Beharrlichkeit und verdammt viel Vertrauen in die eigene Kraft.

Hier folgt die heutige Übersicht „des Tages“ – wie immer melden wir uns zu allen Themen, sobald es Handfestes für Euch zu berichten gibt. Werft einen Blick in ein aufrüttelndes Interview in der heutigen Ausgabe der F.A.Z. Rhein-Main mit unserem Vorstandsmitglied Robert Mangold sowie ein paar regionale Lichtblicke in Hessen.

Euer hessisches DEHOGA-Team

„Das ist wie ein Berufsverbot“

Interview mit unserem Vorstandsmitglied, dem Frankfurter Gastronom Robert Mangold zu der Widersprüchen von „wilden“ Feiern unter freiem Himmel und den Fesseln des Gastgewerbes

Lesens- und empfehlenswert, das heutige Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zwischen Robert Mangold und Redakteurin Jacqueline Vogt.

BMF-Schreiben zur Umsetzung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie weiter überfällig

Ab dem 1. Juli 2020 gilt bekanntlich bis zum 31. Dezember 2020 der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 5 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken und der allgemeine Steuersatz in Höhe von 16 Prozent, zum Beispiel für Getränke.

Ab dem 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Für diese gilt dann wieder der normale Steuersatz von dann 19 Prozent.

Details der Umstellung, wie z.B. Fragen zur Abgrenzung von Getränken beim Frühstücksbuffet oder in Tagungspauschalen, hat das zuständige Bundesministerium der Finanzen trotz allen Drängelns noch immer nicht in einem sogenannten BMF-Schreiben festgelegt. Es ist für uns derzeit auch noch nicht absehbar, wann das diesbezügliche BMF-Schreiben vorliegen wird. Dies wird möglicherweise auch erst nach dem 1. Juli 2020 der Fall sein.

Damit Sie sich dennoch unter allem Vorbehalt und nach unserem besten, aber nicht verbindlichen Kenntnisstand auf die betrieblichen Umstellungen vorbereiten können, stellen wir Ihnen HIER unser noch immer aktuelles verbandliches Merkblatt zu den reduzierten Mehrwertsteuersätzen mit Stand vom 19. Juni 2020 erneut zur Verfügung.

Kommunale Unterstützungen des Gastgewerbes während der Corona-Krise in Hessen

Der DEHOGA Hessen begrüßt die Unterstützung zahlreicher hessischen Kommunen für ihre ortsansässigen Betriebe u.a. im Bereich der Außengastronomie. Gebührenerlasse und die temporäre großzügige Erweiterung der Außengastronomieflächen zur Abstandswahrung sind ein wichtiges und richtiges Signal an unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. In der folgenden Auflistung HIER findet Ihr die uns bis dato bekannten Regelungen der einzelnen hessischen Kommunen.

Euer Ort ist noch nicht erfasst? Veranlasst im Idealfall, dass uns eine Mail Eurer Kommune mit den entsprechenden Informationen erreicht (an frankfurt@dehoga-hessen.de). Wir ergänzen die Tabelle in regelmäßigen Abständen.

AUS DEN LANDKREISEN 

Landkreis Marburg-Biedenkopf und DEHOGA Hessen machen „Lust auf Gastronomie!“

…und das nicht nur mit professionellen und neu erstellten VideoClips. Auch Überraschungspakete mit Salz & Pfeffer, Beratungsleistungen und Plakate zur Akzeptanz der Gästedatenaufnahme stehen für Betriebe im Kreis Marburg-Biedenkopf zur Verfügung. HIER gibt es direkt einen Rückmeldebogen für Gastronomen, die Unterstützung durch den Kreis wünschen. Weitere Rückmelde-/Bestellformulare sowie den Link zu den Videos findet Ihr unter: https://www.wifoe.marburg-biedenkopf.de/

Kontakt:

DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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