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Beherbergungsverbot für Gäste aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko

Beherbergungsverbot
Übernachtungsbetriebe dürfen seit Samstag, 27. Juni, keine Reisenden aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. Als Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind.
Ausnahmen:
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Personen, die einen ärztlich attestierten negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein. Ausnahmen gibt es auch für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.

Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot listet das Hessische Sozialministerium hier auf:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/gebiete-mit-erhoehtem-infektionsrisiko-und-beherbergungsverbot



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Allgemein


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